Vertragsänderung rückwirkend zum Nachteil des AN

16. Mai 2025 Thema abonnieren
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Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsänderung rückwirkend zum Nachteil des AN

Einen schönen guten Tag,

Gestern hat mir mein Arbeitgeber eine nachteilige Vertragsänderung mit 15 Tagen Rückwirkung vorgelegt.

Kurze Vorgschichte:
Im jetzigen Unternehmen arbeite ich seit fast 6 Jahren unbefristet/vollzeit.
Vor ca. 3½ Jahren bin ich in die stellvertretende Leitung aufgestiegen und ende
2023 habe ich die volle Leitung einer Filiale übernommen.

Aufgrund einer Einteilung der Verantwortungsgebiete in Filialgruppen stand dann die Leitung mehrerer Filialen im Raum, die ich aus eigenem Interesse bzw. zum Schutz vor Überlastung an einen Kollegen abgegeben habe. Somit ging ich im Einvernehmen mit dem AG wieder in die Stellvertretung zurück mit Zustimmung zu einem angepassten aber dennoch fairen Gehalt.

Aktuelle Situtation:
Nun möchte der AG die Anzahl der leitenden Mitarbeiter pro Filiale von 2 auf 1 reduzieren,
wodurch mir gestern ein Angebot vorgelegt wurde.

Dieses sieht vor, alle leitenden Aufgaben abzugeben, die Stunden von 40 auf 35/Woche zu reduzieren, sowie den Stundenlohn nachteilig anzupassen. Dazu kommt, dass die Änderung 15 Tage rückwirkend in Kraft treten soll, ohne dass es vorherige Absprachen/Ankündigungen diesbezüglich gab.

In Zahlen würden mir dann pro Monat 12,5% der zu vergütenden Arbeitszeit und daraus resultierend (zzgl. der Lohnminderung) 15% meiner bis jetzt vertraglich vereinbarten Einkünfte (brutto) fehlen, mit denen ich natürlich auch schon für das Jahr geplant habe.

Nachtrag:
In Aussich wurde mir gestellt, mich dafür in alle Gebiete/Filialen des Unternehmens einarbeiten zu dürfen, um dann in Zukunft ggf. ein konzeptübergreifendes Verantwortungsgebiet zu übernehmen, jedoch klingt das in diesem Kontext wie ausgeschmückte phrasen, um eine schnellere Zustimmung zu erhalten.

Wie ist das rechtlich zu bewerten?
Darf der Arbeitgeber eine solche Änderung rückwirkend einfordern?
Hab natürlich erstmal nichts unterschrieben.

Beste Grüße

-- Editiert von User am 16. Mai 2025 07:03

-- Editiert von User am 16. Mai 2025 07:05

-- Editiert von User am 16. Mai 2025 07:09




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19910 Beiträge, 7228x hilfreich)

Zitat (von Nutzername ist noch verfügbar):
Änderung rückwirkend einfordern?

Vereinbaren ja, einfordern: nein.
Und der AG verlangt ja zweierlei von dir
- alle Leitungsfunktionen abzugeben samt Rückstufung des Gehalts
- UND Stundenreduzierung (die ja nix mit dem Ziel zu tun hat, die sog. 'Leitenden' zu reduzieren)

Welcher Veränderung du zustimmen kannst, kannst nur du wissen. Die Anzahl der Leitenden zu reduzieren, ist eine unternehmerische Entscheidung, die Stundenreduzierung nicht.

Angemerkt:
'Stundenlohn nachteilig anpassen" ist Geschwurbel.
Wenn die Aussicht nicht konkretisiert wird, ist es sondern Blendwerk.

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#2
 Von 
Nutzername ist noch verfügbar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Angemerkt:
'Stundenlohn nachteilig anpassen" ist Geschwurbel.


Ist kein Geschwurbel, es ist ne Tatsache.
Das Festgehalt reduziert sich durch die fehlenden Stunden, jedoch auch um einen kleinen Prozentsatz (nicht in der Änderung definiert), durch den der Stundenlohn um 20 Cent sinkt. Hab ich dem AG noch während des Gesprächs vorgerechnet.

Er meinte dann, dass ich ja noch meine steuerfreien Extras erhalte, die man (1x aufgestiegen) für immer bekommt aber die kann er ja nicht einfach mit dem Stundenlohn verrechnen - dadurch hätte ich ja mit dem Blick auf die Rente noch nen zusätzlichen Nachteil.

Die Reduzierung der Stunden wird damit begründet, dass es ab sofort 40h nur noch für leitende Angestellte gibt. Für alle anderen gibt es maximal 35.

-- Editiert von User am 16. Mai 2025 11:39

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19910 Beiträge, 7228x hilfreich)

Zitat (von Nutzername ist noch verfügbar):
Ist kein Geschwurbel, es ist ne Tatsache.

... da habe ich wohl missverständlich formuliert: Die Phrase, die Formulierung 'nachteilig anpassen' ist Schönfärberei, verschleierndes Gerede - die harte Wirklichkeit ist Kürzung der Bezüge. Sorry.

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#4
 Von 
McGyver0815
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 16x hilfreich)

Was würde denn passieren, wenn man diese Änderung nicht annimmt? Kündigung, weil zu viele Leitungsstellen? VErsetzung?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2726 Beiträge, 447x hilfreich)

Zitat (von Nutzername ist noch verfügbar):
mich dafür in alle Gebiete/Filialen des Unternehmens einarbeiten zu dürfen, um dann in Zukunft ggf. ein konzeptübergreifendes Verantwortungsgebiet zu übernehmen, jedoch klingt das in diesem Kontext wie ausgeschmückte phrasen, um eine schnellere Zustimmung zu erhalten.


Das bedeutet übersetzt:
Man will Dich flexibler einsetzen können.
In Verbindung mit dem "Angebot" zur Stundenreduzierung und Aufgabe der leitenden Position (ist das bei der Konzerngröße überhaupt wirklich eine leitende Position oder ist da beim Abbau eine Sozialauswahl zu treffen?) wird daraus dann "Mehr Flexibilität für weniger Kosten".

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