Ich habe nach meinem Vorstellungsgespräch vor einigen Tagen ein Vertragsangebot erhalten, das erst nach Zustimmung des Betriebsrats seine endgültige Wirksamkeit hat.
Wenn der Betriebsrat zustimmt, ist dann schon ein gültiger Vertragsabschluss zu Stande gekommen, auch wenn ich noch nicht unterschrieben habe?
Das Problem ist, dass ich den Job annehme und erfahren habe, dass ich schwanger bin. Kann also der neue AG sagen, dass er mich nicht mehr einstellen möchte, aufgrund meiner Schwangerschaft? Und wenn ich es bis Vertragsunterzeichnung geheim halte, mit was für Konsequenzen müsste ich dann rechnen?
Vertragsangebot gleich Vertragsabschluss?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Übles Dilemma für dich.
Der AG wird sich hüten zu sagen, dass er dich wegen deiner Schwangerschaft nicht einstellen kann/wird - das wäre klare Diskriminierung wegen des Geschlechts und verboten.
Wenn du wartest, bist du angestellt und als Schwangere praktisch unkündbar (außer das zuständige Regierungspräsidium würde ausnahmsweise einer K zustimmen - wofür es in deinem Fall aber keine Anhaltspunkte gibt). Die Stimmung wird wahrscheinlich - wenn der AG entsprechend drauf ist - kippen und unfreundlicher, es gibt genug Möglichkeiten, jemanden spüren zu lassen, dass er nicht (mehr) willkommen ist. Das muss frau dann aushalten können.
Und um deine Frage noch zu beantworten: der Vertrag besteht wenn beide Parteien ihn aktiv abschließen, in aller Regel mit schriftlichem Vertrag. Die Zustimmung des Betriebsrats allein verpflichtet zu nichts.
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ZitatDie Stimmung wird wahrscheinlich - wenn der AG entsprechend drauf ist - kippen und unfreundlicher, es gibt genug Möglichkeiten, jemanden spüren zu lassen, dass er nicht (mehr) willkommen ist. Das muss frau dann aushalten können. :
Naja, wenn ich überlege, bei meiner 1. Schwangerschaft war ich bei meinem jetzigen AG schon 5 Jahre angestellt und ich würde nicht behaupten, dass die Stimmung so war wie davor. Im Endeffekt passt es keinem Arbeitgeber, egal ob direkt am Anfang oder irgendwann nach 5 Jahren.
Zitat:Das Problem ist, dass ich den Job annehme und erfahren habe, dass ich schwanger bin.
Du musst dem AG die Schwangerschaft nicht mitteilen. Das Mutterschutzgesetz begründet keine Mitteilungspflicht der Arbeitnehmerin.
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