Vertragsbruch

16. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
mutterheimat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 32x hilfreich)
Vertragsbruch

Ist es möglich, seitens des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältniss bei eindeutigem Vertragsbruch durch den Arbeitgeber (Nichtzahlung der vertraglich fest vereinbarten Lohnsteigerung) das Arbeitsverhältniss fristlos zu kündigen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Nein, aber die kannst deine "vertraglich fest vereinbarten Lohnsteigerung" einklagen :-)

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#2
 Von 
mutterheimat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 32x hilfreich)

Muß man da vorher, noch so etwas wie, eine Mahnung schreiben. Ich habe das mal gehört?

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Können Sie den Sachverhalt etwas genauer beschreiben?

quote:
Muß man da vorher, noch so etwas wie, eine Mahnung schreiben. Ich habe das mal gehört?


Wenn der AG den vereinbarten Lohn nicht oder nicht in voller Höhe zahlt, dann ist ab dem Tag des Fälligkeitsdatums der Arbeitgeber in Verzug. Man kann, muss aber nicht ein Mahnschreiben aufsetzen und den AG auffordern, den fälligen Betrag innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 2 Wochen) nachzuzahlen. Wenn man die harte Tour liebt, dann ist auch sofort eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht möglich. Es kommt immer auf die Einzelumstände an.

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Moin, aus dem Posting geht nicht hervor, ob der AG bewusst seine Verpflichtungen ablehnt oder einfach nur gebummelt wurde, was sicherlich viel wahrscheinlicher ist.
Dafür sollte man das Betriebsklima nicht unnötig dauerhaft schwer vergiften und allen unnötige Arbeit machen.

Würde - wenn nicht abgelehnt wurde - erstmal freundlich in der Lohnbuchhaltung bzw. Chef nachfragen. Normalerweise sorgen die Leute dann schnellstens inkl. Entschuldigung dafür dass sowas nachgeholt wird. Sind auch nur Menschen.

Ich habe mal in einer Firma gearbeitet, da hat die zuständige Sachbearbeiterin mehrfach vergessen Gehälter inkl. dem eigenen zu überweisen.


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