Hallo zusammen,
ich benötige dringend Eure Hilfe, da ich in einem großen Dilemma stecke:
Ich will meinen aktuellen Arbeitgeber in jedem Fall verlassen, darüber habe ich ihn schon vor ca. einem Jahr informiert - primär aus privaten Gründen (Familienplanung, Eigentumserwerb, zurück in die Heimat, etc.). Mein Arbeitsvertrag sieht eine beidseitige Kündigungsfrist von 6 Monaten vor, d.h. nach aktuellem Stand wäre das der 1. Juli 2016. Seit letzter Woche habe ich ein neues Vertragsangebot einer anderen Firma vorliegen, die von mir (leider) einen Eintritt zum 1. März spätestens verlangen. Das wurde mir sowohl schriftlich als auch mündlich klar gemacht. Ob die es erst einmal auf die harte Tour probieren, um zu schauen wo sie rauskommen, oder tatsächlich jemand Anderen in der Hinterhand haben, kann ich nicht sagen.
Nun habe ich meinen Vorgesetzen sowie die Personalabteilung und den Betriebsrat über mein Verlangen informiert, es sieht aber so aus als sollte das nicht klappen. Fragt nicht warum!!
Ich bin nun mittlerweile soweit, dass ich über einen Vertragsbruch nachdenke, sprich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhalte. Mein AV enthält keinen Passus bzgl. Vertragsbruch und damit einhergehende Vertragsstrafen. Es stellen sich mir aber trotzdem folgende Fragen:
1) Ist es ratsam, Vertragsbruch in meinem Fall zu begehen?
2) Da erst einmal keine Vertragstrafen in meinem Vertrag definiert sind, könnten sich trotzdem Strafen ergeben (z.B. basierend auf einer Rechtssprechung wie dem BGB)?
3) Muss man um einen Vertragsbruch "sinnvoll" zu begehen fristgerecht Kündigung und dann irgendwann einfach nicht mehr erscheinen?
4) Welche weiteren Dinge gilt es zu beachten?
Ich DANKE Euch sehr für Eure Meinungen!!!
VG
billybong123
Vertragsbruch wg. Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Ist es ratsam, Vertragsbruch in meinem Fall zu begehen?
Wer sollte zu einem Vertragsbruch raten? In einem Forum? - Die Entscheidung und die Verantwortung musst du schon selbst schultern.
zu 3: Wenn, dann würde ich zum Wunschtermin kündigen. Aber ein Glücksspiel ist es allemal.
zu 2)
"Kann" schon. Wenn dem Arbeitgeber durch deine eigenmächtige Abwesenheit ein Schaden entsteht, dann kann er den geltend machen (das wäre keine Strafe, sondern Schadensersatz). Allerdings muss ein Arbeitgeber ja normalerweise ohnehin eine Vertretung für dich haben (für Krankheit, Urlaub) und der Arbeitgeber spart durch deine eigenmächtige Abwesenheit deinen Lohn (incl. Sozialabgaben) ein, so dass unter Strich nur in seltenen Fällen ein finanzieller Schaden beim Arbeitgeber übrig bleibt.
Aber wenn dem Arbeitgeber durch deine eigenmächtige Abwesenheit beispielsweise ein lukrativer Großauftrag entgeht, dann ist es zumindest möglich, dass du in Regress genommen wirst.
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Zitat:Aber wenn dem Arbeitgeber durch deine eigenmächtige Abwesenheit beispielsweise ein lukrativer Großauftrag entgeht, dann ist es zumindest möglich, dass du in Regress genommen wirst.
Genau deswegen ist es auch - je nach Art des Berufs des TE - ein völlig unkalkulierbares Risiko und damit Lotterie. Vielleicht kommt gar nichts, vielleicht aber auch ein Anspruch von 1 Mio. EUR. Man weiß es nicht.
Dem AG mal einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen.
Das wäre die legale Variante die Kündigungsfrist zu umgehen.
ZitatZitat:Aber wenn dem Arbeitgeber durch deine eigenmächtige Abwesenheit beispielsweise ein lukrativer Großauftrag entgeht, dann ist es zumindest möglich, dass du in Regress genommen wirst. :
Genau deswegen ist es auch - je nach Art des Berufs des TE - ein völlig unkalkulierbares Risiko und damit Lotterie. Vielleicht kommt gar nichts, vielleicht aber auch ein Anspruch von 1 Mio. EUR. Man weiß es nicht.
1 Mio Euro Schadenersatz? Man möge mir gerne ein Urteil zeigen, wo dem AG Schadenersatz in erheblichem Umfang oder überhaupt Schadenersatz zugesprochen wurde. Natürlich hängt es nicht zuletzt von der Position des AN ab. Trotzdem bin ich nach wie der Meinung, dass ein Schadenersatz allenfalls theoretisch denkbar ist. Gerade wenn der AG über 2 Monate zeit hat einen Nachfolger zu finden, dann wird es für ihn Schwer vor Gericht plausibel zu argumentieren. Die Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist wurden nicht umsonst in Arbeitsverträge übernommen. Ohne diese, ist für den AG eine Durchsetzung der verlängerten Kündigungsfrist fast unmöglich. Die Revanche mit entsprechendem Arbeitszeugnis mal aussen vor gelassen.
Grundsätzlich sollte man natürlich Verträge einhalten! Und man sollte sich bei vorsätzlichem Vertragsbruch definitiv von einem Anwalt beraten lassen.
ZitatDem AG mal einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen. :
Das wäre die legale Variante die Kündigungsfrist zu umgehen.
Das sehe ich genau so.
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