Vertragsfremde Tätigkeit

2. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
AXD
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertragsfremde Tätigkeit

Hallo,
Mir bereiten einige arbeitsrechtliche Probleme schlaflose Nächte. Da ich nicht weiß, ob mein AG mitlesen kann werde ich die Beschreibung möglichst neutral halten.
Ich wurde für eine handwerkliche Tätigkeit eingestellt. Allerdings habe ich Management und Marketing studiert. Nun ist es so, dass mein AG am Anfang nur um
Kleinigkeiten in der Administration gebeten hatte. Als Neuling wollte ich auch nicht abschlagen. Doch es wird immer mehr administrative Arbeiten mit einer Selbstverständlichkeit verlangt. Es sind auch teilweise Arbeiten wo ich selbst recherchieren muss. Andererseits verlangt er trotzdem, dass ich die handwerkliche Tätigkeit zu 100% auch ausführe. Die Diskrepanz der Bezahlung zwischen dem handwerklichen Job und dem was ich in der Administration kriegen würde ist immens. Kann ich diese Arbeit ohne Auswirkung verweigern und verlangen, dass ich nur die Arbeit erledige, für die ich auch bezahlt werde. Oder gilt das als Arbeitsverweigerung? Was meint ihr?

Zusatz: Er ruft mich auch ständig in meiner Arbeitsfreien Zeit an. Schreibt mir Nachrichten und emails bspw. um 11 Uhr nachts, im Urlaub, an Feiertagen, am Wochenende. Es macht mich schon ganz fertig.

-- Editiert von AXD am 02.04.2018 03:12

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13 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag spezielle Tätigkeiten oder ein spezieller Beruf (zB "Wird als Tischler eingestellt") steht, brauchen Sie keine anderweitigen Tätigkeiten auszuführen, soweit diese zu weit von der Ursprungstätigkeit entfernt sind.

Sie müssen sich nicht permanent anrufen oder zutexten lassen. Einfach nicht drangehen hat sich da als probates Mittel erwiesen. SMS kann man sperren oder ignorieren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Irgendwie fehlt mir in Ihrer Frage, ob Sie schonmal den Arbeitgeber angesprochen haben auf das Problem und wie er darauf reagiert hat?
Sie müssen nur tun, was vereinbart ist, und dürfen selbsverständlich eine angemessene Bezahlung einfordern, wenn Sie "höherwertige" Tätigkeiten verrichten.
Da scheinbar der eine oder andere User hier das missversteht, einmal sei erläutert:: "Fordern" bedeutet, sicher und bestimmt seinen Anspruch geltend zu machen, dabei darf man freundlich bleiben.

Sie müssen überhaupt nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein in Ihrer Freizeit.. Wenn er das erwartet, dann wäre das eine zu bezahlende Rufbereitschaft, und die macht man dann auch nicht immer, sondern eher wochenweise.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
AXD
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe meinem Arbeitgeber erklärt (freundlich), dass ich nicht alles machen werde, vor allem da er von mir Dinge verlangt, die normalerweise von anderen Agenturen, die darauf spezialisiert sind, gemacht werden müssten. Auch ist es mir zuwider an Aufgaben dilettantisch rangehen zu müssen. Beispiel ich bin „Tischler" und muss stattdessen Elektronik verlegen. Ich fühl mich nicht gut dabei und habe jedes Mal das Gefühl überfordert zu sein.
Ja ich hab meinen Chef darauf angesprochen. Er meinte, es ist ja nicht so, dass er gleich ne Antwort erwartet... klar und daher schreibt er mir in eine ChatApp...
Ich habe auch versucht nicht ranzugehen ans Telefon, da ist er ausgerastet und hat mich wütend in einer Chatnachricht aufgefordert ranzugehen. Und war auf 180 am Telefon. Hat mich angeschrien...

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#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

1. Wo ist das Problem. Wenn du als Arzt angestellt bist und den Hof kehre soll - ok dann würde ich mich aufregen. Aber etwas Administration zum Handwerk ?!?!
2. Schalte das Handy einfach ab und kauf dir privat ein neues
3. Such dir einen anderen Job wenn du kannst
4. Du kannst in einem Kleinbetrieb immer gekündigt werden, ebenso in der Probezeit. Und da er keine Arbeit für dich hat betriebsbediengt auch so

Mach die "ungeliebte Arbeit" einfach falsch oder schlecht, oder erklär keine Ahnung zu haben

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#5
 Von 
AXD
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
1. Wo ist das Problem. Wenn du als Arzt angestellt bist und den Hof kehre soll - ok dann würde ich mich aufregen. Aber etwas Administration zum Handwerk ?!?!


Lassen Sie ihre Putze auch ihre Buchhaltung machen? Und zwar zusätzlich zu normalen Arbeit. Das ist der passende Vergleich. Die Putze wird mit Mindestlohn bezahlt, soll aber Management Aufgaben machen, die gut und gerne 3mal so viel bezahlt werden müsste.

Ich wünschte, mein Arbeitgeber würde mich einfach kündigen. Selbst kündigen werde ich nicht (Stichwort Sperre). Leider wird das so schnell nicht passieren. Ich denke, ich werde morgen nochmal das Gespräch suchen und ihn auffordern, sich vertragskonform zu verhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wenn Sie sicher sind, daß er Sie nicht kündigen möchte, dann ist das doch prima. Im Chat sperren und im Handy gleich mit. Zu Hause halt nicht ans Telefon gehen, wenn er anruft. Da müssen Sie sich auch selbst schützen und aktiv werden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wenn Sie sicher sind, daß er Sie nicht kündigen möchte, dann ist das doch prima. Im Chat sperren und im Handy gleich mit. Zu Hause halt nicht ans Telefon gehen, wenn er anruft. Da müssen Sie sich auch selbst schützen und aktiv werden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// Ich habe auch versucht nicht ranzugehen ans Telefon, da ist er ausgerastet und hat mich wütend in einer Chatnachricht aufgefordert ranzugehen. Und war auf 180 am Telefon. Hat mich angeschrien...

Mit 'Versuchen' ist da nichts auszurichten. Mit konsequentem Verhalten schon.
Warum sollte er dir kündigen, wenn du (ständig) nachgibst? Das Zauberwort beherrschen Dreijährige perfekt: Nein, nein, nein

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Ich wünschte, mein Arbeitgeber würde mich einfach kündigen. Selbst kündigen werde ich nicht (Stichwort Sperre). Leider wird das so schnell nicht passieren."
Erstmal verlassen Sie sofort die Opferhaltung und übernehmen wieder die Verantwortung für Ihre Arbeitssituation. Sie können sich erfolgreich wehren. :rock:
Und mal bitte nich so pessimistisch, anhand Ihrer Frage lassen sich einfache Handlungsstrategien entwickeln, die durchaus eine Kündigung zur Folge haben dürften, wenn Chef kritikunfähig ist, bei so jemandem wollen Sie ja auch nicht arbeiten, oder?
1. Per SMS und telefonisch in der Freizeit nie erreichbar sein. Basta. Auch nicht auf SMS reagieren. Lesen Sie die einfach nicht, es lohnt nicht. Ihr Einsatz wird Ihnen nicht gedankt werden, also bleibt nur, dass Sie Ihre Interessen vertreten und er quengelt umsonst..
Soll der Depp doch schreien, Sie müssen sich nicht anschreien lassen. Sie dürfen auch den Arbeitsplatz verlassen, wenn der sich respektlos verhält:. Besonders nach so einem Weggang wäre doch eine Abmahnung Ihrerseits angebracht::
Sie dürfen dem AGeine Abmahnung schicken, wenn er Sie z.B. respektlos behandelt hat.: Da sollten dann die eine oder andere Situation, die Sie mit Datum angeben genannt sein. Im Arbeitsrecht ist es wichtig, Fakten zu nennen, wann hat wer was gemacht.. Per Einschreiben kann dieses ganz schnell zu einer Kündigung führen.
Das scheint mir sogar der einfachste Weg zu sein. Abmahnung per Einschreiben.
2. Sie erklären dem AG, dass Sie nur noch die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten ausüben und keine Administration machen werden in Zukunft., wie vertraglich vereinbart..
Was soll er dann machen? Wenn er schreit, siehe Punkt 1. :devil:
Viel Erfolg! :cheers:




-- Editiert von altona01 am 02.04.2018 17:04

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Sofern es keine gültige vertragliche Vereinbarung bezüglich der Erreichbarkeit gibt: Arbeitgeber blocken, so das gar keine Zustellung erfolgen kann.

Denn wenn es zugestellt wurde und nur nicht gelesen wird, kann das durchaus unangenehme Folgen haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Denn wenn es zugestellt wurde und nur nicht gelesen wird, kann das durchaus unangenehme Folgen haben.

Wie kommst Du denn auf sowas?
In keinem Gesetz oder Urteil steht, dass ein Arbeitnehmer SMS des Arbeitgebers in seiner Freizeit lesen muss.
Weshalb sollte das also deiner Meinung nach Folgen haben können?





-- Editiert von altona01 am 02.04.2018 18:18

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AXD
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von altona01):
"...
Erstmal verlassen Sie sofort die Opferhaltung und übernehmen wieder die Verantwortung für Ihre Arbeitssituation. Sie können sich erfolgreich wehren. :rock:
Und mal bitte nich so pessimistisch, anhand Ihrer Frage lassen sich einfache Handlungsstrategien entwickeln, die durchaus eine Kündigung zur Folge haben dürften, wenn Chef kritikunfähig ist, bei so jemandem wollen Sie ja auch nicht arbeiten, oder?
1. Per SMS und telefonisch in der Freizeit nie erreichbar sein. Basta. Auch nicht auf SMS reagieren. Lesen Sie die einfach nicht, es lohnt nicht. Ihr Einsatz wird Ihnen nicht gedankt werden, also bleibt nur, dass Sie Ihre Interessen vertreten und er quengelt umsonst..
Soll der Depp doch schreien, Sie müssen sich nicht anschreien lassen. Sie dürfen auch den Arbeitsplatz verlassen, wenn der sich respektlos verhält:. Besonders nach so einem Weggang wäre doch eine Abmahnung Ihrerseits angebracht::
Sie dürfen dem AGeine Abmahnung schicken, wenn er Sie z.B. respektlos behandelt hat.: Da sollten dann die eine oder andere Situation, die Sie mit Datum angeben genannt sein. Im Arbeitsrecht ist es wichtig, Fakten zu nennen, wann hat wer was gemacht.. Per Einschreiben kann dieses ganz schnell zu einer Kündigung führen.
Das scheint mir sogar der einfachste Weg zu sein. Abmahnung per Einschreiben.
2. Sie erklären dem AG, dass Sie nur noch die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten ausüben und keine Administration machen werden in Zukunft., wie vertraglich vereinbart..
Was soll er dann machen? Wenn er schreit, siehe Punkt 1. :devil:
Viel Erfolg! :cheers:

Sie haben da vollkommen Recht :) Dieser AG entscheidet willkürlich ohne Arbeitszeitkonto, dass wir MA angeordnete Minusstunden aufbauen könnten, damit er nicht so viel zahlen muss. Er ordnet willkürlich Urlaubstage an obwohl die Urlaubstage schon beantragt wurden. Zieht genehmigte Urlaubstage dafür zurück. Ändert permanent die Dienstzeiten teilweise um Mitternacht des vorherigen Tages. Streicht bei 9h Arbeitszeit komplett alle Pausen durch... und viele andere unschöne Dinge. Daher habe ich genau das gemacht was Sie gesagt haben.
Da ich sehr gute Qualifikationen habe, habe ich probeweise eine Bewerbung in ein anderes Unternehmen geschickt und sofort eine Zusage erhalten. Nun warte ich einfach noch nächste Woche ab, ob ich eine Kündigung erhalte bevor ich selbst entscheide wann ich dieses Unternehmen verlasse.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von AXD):
Da ich sehr gute Qualifikationen habe, habe ich probeweise eine Bewerbung in ein anderes Unternehmen geschickt und sofort eine Zusage erhalten. Nun warte ich einfach noch nächste Woche ab, ob ich eine Kündigung erhalte bevor ich selbst entscheide wann ich dieses Unternehmen verlasse.

Ich würde mit der Kündigung noch abwarten, bis das neue Unternehmen den Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Ansonsten *daumen hoch*


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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