Hallo Zusammen! Wir sind ein Produktionsbetrieb der im Bereich Innenausbau tätig ist. In Peakzeiten externalisieren wir manchmal die technischen Konstruktionszeichnungen an einen Drittanbieter.
DIeser Drittanbieter hat vor einiger einen unserer technischen Zeichner abgeworben. Wir haben weiterhin mit dem Drittanbieter gearbeitet und wurden auch zum Teil von unserem ehemaligen Mitarbeiter betreut.
Dieser Mitarbeiter möchte nun aus zum Teil persönlichen Gründen wieder bei uns arbeiten und wir würden ihn gerne wieder einstellen. Sein Vertrag sieht jedoch ein 2jähriges Verbot vor zu einem Kunden zu wechseln.
Ist ein solches Verbot in diesem speziellen Fall wirksam? Hat irgendeiner einschlägige Erfahrungen?
Vielen Dank für's feedback.
-- Editiert von am 30.01.2019 16:45
-- Editiert von Menuisier am 30.01.2019 16:46
Vertragsklausel: Verbot zu einem Kunden zu wechseln
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatIst ein solches Verbot in diesem speziellen Fall wirksam? :
Wenn die Klausel zum Wettbewerbsverbot rechtswirksam formuliert wurde, ist es egal ob man zum Lieferanten oder zum Kunden wechselt.
ZitatIst ein solches Verbot in diesem speziellen Fall wirksam? Hat irgendeiner einschlägige Erfahrungen? :
Hier wäre die genaue (wortwörtliche) Formulierung im Arbeitsvertrag wichtig um prüfen zu können ob das wirksam ist oder nicht.
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VIelen Dank für die Rückmeldungen.
Die Quellen schreiben, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur dann verbindlich ist, wenn mindestens die Hälfte des üblichen Lohns für die Zeit von der Firma gezahlt wird. Und das auch so im Vertrag steht.
Betrag wird dann aber mit den Einkünften verrechnet. Teuer für die Firma, wenn der Ex-Mitarbeiter dann nur wenig verdient.
Das sollte man sich den Text genau angucken und prüfen lassen.
Sehr viele Arbeitsverträge enthalten betrügerische/unwirksame Klauseln.
z.B.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/nachvertragliches-wettbewerbsverbot-bei-kuendigung/12/
-- Editiert von maestro1000 am 10.02.2019 22:15
-- Editiert von maestro1000 am 10.02.2019 22:23
Neben der Verpflichtung einer angemessenen Karenzentschädigung gibt es auch einen noch formalen Aspekt für eine wirksame nachvertragliche Wettbewerbsabrede:
Eine nachvertragliche Wettbewerbsabrede bedarf der Schriftform und der Aushändigung einer vom Prinzipal (Arbeitgeber) unterschrieben Ausfertigung an den Handlungsgehilfen (Arbeitnehmer).
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