Vertragsstrafe - Formulierung rechtmäßig?

9. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
PalimPalim
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsstrafe - Formulierung rechtmäßig?

Hallo liebe Gemeinde.

In meinem neuen Arbeitsvertrag soll von Seiten des AG eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Nachdem ich ein wenig recherchiert habe, kommt mir die Formulierung sehr allgemein gehalten vor:

"Vertragsstrafen
Die Zahlung einer Vertragsstrafe durch den AN wird für den Fall vereinbart, dass dieser schuldhaft die Regeln aus diesem Vertrag verletzt. Die Vertragsstrafe richtet sich nach dem entstandenen Schaden."

Daher meine Frage: Ist diese Formlierung rechtens oder müssten Fälle und Höhe der Strafen klar genannt werden?

Wäre es möglich zu versuchen eine beidseitige Vertragsstrafe zu formulieren, also "Vertragsstrafe durch den AN oder AG"?

Vielen Dank schon mal!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich halte die Klausel für nichtig, im Ernstfall kann sich der Arbeitgeber nicht darauf beziehen. Die Klausel ist viel zu allgemein gehalten.
Eine ungültige Klausel halte ich für den Arbeitnehmer für sinnvoller, als sich unnötigerweise eine rechtskräftige Klausel in den Vertrag schreiben zu lassen.
Unterschreiben und gut ist, wäre mein Tipp.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

.. sehe ich ebenso.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)


Vertragsstrafe darf aber nicht mit Schadensersatz verwechselt / vermischt werden.

Sollte durch Fehlverhalten eines Vertragspartners ein konkreter (finanzieller) Schaden entstehen, resultiert dadurch natürlich ein Schadensersatzanspruch für den Geschädigten.
Das gilt auch beiderseitig (AG und AN).

Nur eine zusätzliche (über den Schadensersatz hinausgehende) Vertragsstrafe dürfte mit dieser Wischi-Waschi-Klausel nicht durchsetzbar sein.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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