Hallo liebe Gemeinde.
In meinem neuen Arbeitsvertrag soll von Seiten des AG eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Nachdem ich ein wenig recherchiert habe, kommt mir die Formulierung sehr allgemein gehalten vor:
"Vertragsstrafen
Die Zahlung einer Vertragsstrafe durch den AN wird für den Fall vereinbart, dass dieser schuldhaft die Regeln aus diesem Vertrag verletzt. Die Vertragsstrafe richtet sich nach dem entstandenen Schaden."
Daher meine Frage: Ist diese Formlierung rechtens oder müssten Fälle und Höhe der Strafen klar genannt werden?
Wäre es möglich zu versuchen eine beidseitige Vertragsstrafe zu formulieren, also "Vertragsstrafe durch den AN oder AG"?
Vielen Dank schon mal!
Vertragsstrafe - Formulierung rechtmäßig?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich halte die Klausel für nichtig, im Ernstfall kann sich der Arbeitgeber nicht darauf beziehen. Die Klausel ist viel zu allgemein gehalten.
Eine ungültige Klausel halte ich für den Arbeitnehmer für sinnvoller, als sich unnötigerweise eine rechtskräftige Klausel in den Vertrag schreiben zu lassen.
Unterschreiben und gut ist, wäre mein Tipp.
-----------------
""
.. sehe ich ebenso.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vertragsstrafe darf aber nicht mit Schadensersatz verwechselt / vermischt werden.
Sollte durch Fehlverhalten eines Vertragspartners ein konkreter (finanzieller) Schaden entstehen, resultiert dadurch natürlich ein Schadensersatzanspruch für den Geschädigten.
Das gilt auch beiderseitig (AG und AN).
Nur eine zusätzliche (über den Schadensersatz hinausgehende) Vertragsstrafe dürfte mit dieser Wischi-Waschi-Klausel nicht durchsetzbar sein.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten