Vertragsstrafe / Schadensersatz

15. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
peterhansen110
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsstrafe / Schadensersatz

Hallo alle zusammen,

ich wollte mir mal eure Meinung / euren Rat zu folgender Situation einholen.


Person XY hat mit einer Leiharbeitsfirma einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Der vertragliche Arbeitsbeginn in der Endleihfirma wäre bereits am folgenden Tag gewesen.

In der Nacht zum ersten Arbeitstags musste Person XY einen Bekannten ins Krankenhaus einliefern und verweilte dort.

Aus diesem Grund wurde das Arbeitsverhältnis nicht, wie vertraglich vereinbart, aufgenommen.

Person XY hat sich daraufhin bei der Leiharbeitsfirma für sein Fehlverhalten entschuldigt und es wurde im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien eine fristlose Kündigung ausgesprochen.

Auf Bitte der Leiharbeitsfirma sollte Person XY sämtlichen vertraglichen Unterlagen innerhalb einer Woche zurücksenden.
Dieser Bitte ist Person XY natürlich nachgekommen.

Ca. 3 Wochen später bekommt Person XY von der Leiharbeitsfirma ein Schreiben bzgl. einer Vertragsstrafe/Schadensersatz.

Da Person XY das Arbeitsverhältnis nicht aufgenommen hat, solle er nun folgenden Schadensersatz wie folgt begleichen.


Vertragsstrafe wegen vertragswidrigem Verhalten --> ca. 120 €
2 Tage (á 7 Std.) = 14 h x (Stundenlohn)

Schadensersatzanspruch / reguläre Kündigungsfrist --> ca. 270 €
2 Tage (á 7,5 Std.) = 15 h x 18,15 (Verrechnungssatz)
abzüglich Lohnansprüche für 15 h --> ca. -130 €
abzüglich SV-Beiträge aus 15 h --> ca. -37 €

Daraus ergibt sich ein Betrag in Höhe von ca. 230 €, die Person XY innerhalb 14 Tage auf das Konto der Leiharbeitsfirma überweisen solle.

Da sämtlichen vertraglichen Unterlagen auf Bitte der Leiharbeitsfirma bereits zurückgesendet wurden, kann Person XY den Arbeitsvertrag bzw. die darin (angeblich) vereinbarte Vertragsstrafe nicht mehr einsehen bzw. nachvollziehen.


Nun würde ich gerne eure Meinung / euren (juristischen) Rat zu dieser Situation einholen.

Wie soll sich Person XY bzgl. des Schreiben bzw. der Forderung verhalten?

Das Verhalten der Leiharbeitsfirma empfindet Person XY als ziemlich unverschämt und dreist.


Ich freue mich auf eure Antworten.
Liebe Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2470 Beiträge, 1265x hilfreich)

Eine Vertragsstrafe setzt voraus, dass im Vertrag entsprechend ist . Schadensersatz ist dann möglich, wenn Schaden nachgewiesen wird – das sieht nach der vorliegenden Aufstellung nicht danach aus .
Ich würde die Forderung zurückweisen

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