Vertragsstrafe bei 400 euro Job

22. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Janosch69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsstrafe bei 400 euro Job

Hallo ich habe folgendes Problem

Ich habe bei einem franchise Pizza Lieferdienst als Aushilfe gearbeitet,auf 400 Euro Basis.

Da mir der Job nicht mehr zusagte bin ich einfach nicht mehr zu arbeit erschienen.Worauf mir der Arbeitgeber per SMS mitteilte ich brauch nicht mehr zu kommen.Davor habe ich aber einen ganzen Monat für einen Stundenlohn von 5 Euro gearbeitet.Und am 15 des Monats sollte das Geld für November auf meinem Konto sein,da wir heute den 22.12 haben und das Geld immer noch nicht drauf war,fragte ich warum ich für den November kein Lohn überwiesen bekommen hab.Der Arbeitgeber antwortete wie folgt.

Nein habe ich nicht da dass nicht Erscheinen zur Arbeit ohne bescheid zu geben dich 50 Euro Strafe pro Tag gekostet hat und du Montag,Samstag und Sonntag nicht Erschienen bist.

Meine Frage wäre jetzt

Sind solche Strafen rechtlich zulässig ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Da mir der Job nicht mehr zusagte bin ich einfach nicht mehr zu arbeit erschienen.


Das war nicht in Ordnung. Auch eine geringfügige Beschäftigung unterliegt dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen.

quote:
Sind solche Strafen rechtlich zulässig ?


Sie sind zumindest zunehmend in Arbeitsverträgen anzutreffen. Wurde die vom AG am Telefon erklärte Vertragstrafe in Ihrem Arbeitsvertrag schritlich vereinbart?

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#2
 Von 
Janosch69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen offizielen Arbeitsvertrag gab es nie !

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Da mir der Job nicht mehr zusagte bin ich einfach nicht mehr zu arbeit erschienen.


Dafür kann der AG dann auch Schadenersatz verlangen, wenn er einen Schaden beweisen kann.

Ich würde klagen und dann gleich gegen die "Kündigung" auch gleich. Denn das geht so auch nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Einen offizielen Arbeitsvertrag gab es nie !


Demzufolge gab es auch keine vereinbarten Vertragsstrafen. Der AG kann in der Tat Schadenersatz verlangen, müsste den konkreten Schaden aber nachweisen. Was aus Sicht der meisten Arbeistrechtler fast unmöglich ist. Eine pauschale Behauptung "pro Tag 50 Euro Schaden" reicht jedenfalls nicht.


@Keinanwalt

quote:
Ich würde klagen und dann gleich gegen die "Kündigung" auch gleich. Denn das geht so auch nicht.


Als AG oder als AN?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Als AG würde ich in D nie klagen - höchstens jammern.

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