Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag

15. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)
Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag

In meinem Arbeitsvertrag findet sich folgende Klausel:

„Nimmt der AN seine Tätigkeit nicht vertragsgemäß auf oder beendet er den Arbeitsvertrag vertragswidrig unter Missachtung der geltenden Kündigungsfristen, verwirkt er eine Vertragsstrafe. Dies gilt auch, wenn der AG durch schuldhaftes vertragswidriges Verhalten des AN zur außerordentlichen fristlosen Kündigung veranlasst wird."

Ich habe in meinem neuen Arbeitsverhältnis keine Probezeit und 3 Monate Kündigungsfrist.

Was meint ihr, benachteiligt diese Klausel nicht den AN, wenn die Vertragsstrafe nur einseitig vereinbart wird? Was wäre, wenn ich außerordentlich fristlos kündigen müsste, weil z.B. der AG von mir rechtswidriges Handeln o.ä. verlangt?

Bisher habe ich die Kündigungsfrist eingehalten, wenn ich den Job gekündigt habe, aber ich habe ein tolles Angebot und die wollen nicht drei Monate warten.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 247x hilfreich)

Ist das die vollständige Klausel? Es fehlt eine Bezifferung der Vertragsstrafe. Wenn die dort nirgendswo auftaucht, dass wäre die Klausel ohnehin unbestimmt und damit hinfällig.

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#2
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Nein es folgt noch:
„Die Höhe der Vertragsstrafe entspricht der Vergütung, die für den Zeitraum der jeweiligen Kündigungsfrist geschuldet ist; sie beträgt jedoch maximal ein Bruttomonatsgehalt. Der AG behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor."

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 945x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
Die Höhe der Vertragsstrafe entspricht der Vergütung, die für den Zeitraum der jeweiligen Kündigungsfrist geschuldet ist


Zitat (von s.soeldner):
Was wäre, wenn ich außerordentlich fristlos kündigen müsste, weil z.B. der AG von mir rechtswidriges Handeln o.ä. verlangt?
Wenn die fristlose Kündigung rechtens ist, ist die Kündigungsfrist = 0 Tage. Damit wäre die Vertragsstrafe auch 0 Euro.

Zitat (von s.soeldner):
Bisher habe ich die Kündigungsfrist eingehalten, wenn ich den Job gekündigt habe, aber ich habe ein tolles Angebot und die wollen nicht drei Monate warten.
Das allerdings wird zur Vertragsstrafe führen, wenn Du einfach nicht mehr zu Arbeit erscheinst.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130992 Beiträge, 41626x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
Was meint ihr, benachteiligt diese Klausel nicht den AN, wenn die Vertragsstrafe nur einseitig vereinbart wird

Nö, er kann sich ja rechtskonform verhalten.



Zitat (von s.soeldner):
aber ich habe ein tolles Angebot und die wollen nicht drei Monate warten.

Dann zahlen die doch bestimmt die Strafe ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20443 Beiträge, 7387x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
Was wäre, wenn ich außerordentlich fristlos kündigen müsste, weil z.B. der AG von mir rechtswidriges Handeln o.ä. verlangt?

Nette Idee. In so einem Fall würde ich gerne sehen, wie der AG diese Klausel durchsetzen will ...

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 945x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nette Idee. In so einem Fall würde ich gerne sehen, wie der AG diese Klausel durchsetzen will ...
Da wird der AG gar nichts durchsetzen ... siehe oben.

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