Vertragsstrafe in Probezeit?

16. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
ACGirl
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Vertragsstrafe in Probezeit?

Hallo,
ich fange nächstes Jahr meine Ausbildung an.
Bis dahin will ich als Verkäuferin arbeiten (ungelernt). Die Probezeit beträgt 3 Monate, Kündigungsfrist im 1. Monat 2 Wochen zum Monatsende, danach 4 zum Monatsende. Wenn nach der Probezeit fristlos gekündigt wird, muss man eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes bezahlen.
Aber was ist in der Probezeit? Da ist nichts angegeben.
Vielen Dank schonmal für Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, ohne genauen Wortlaut des Vertrages (wenigstens zum Teil der Kündigung) ist alles nur Kaffeesatzleserei.

MfG

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

*** Aber was ist in der Probezeit? Da ist nichts angegeben. ***

... wenn nichts angegeben ist, droht auch nichts. 'fristlos' meint auch danach, dass man dir aus gründen kündigt, die ausschließlich bei dir liegen und die zusammenarbeit 'auf der stelle' unzumutbar macht. (gleichwohl ist mir suspekt, ob das auch noch mit einer konventionalstrafe belegt werden kann).

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe ist wohl zulässig.

Dazu:
www.frag-einen-anwalt.de/ Fristlose-Kündigung__f11490.html - 18k -

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Der obige Link lässt sich wohl nicht öffnen.
Habe aber noch einen gefunden, da steht, dass die pauschale Festlegung auf ein Bruttogehalt nicht zulässig ist.

http://www.bkp-kanzlei.de/html/arbeitsrecht_vertragsstrafe_fo.html

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

www.frag-einen-anwalt.de/ Fristlose-Kündigung__f11490.html

... so funktioniert der link, d.h. ohne die angabe 18k

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ACGirl
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, es ging nicht darum, ob es zulässig ist. Das ist mir schon klar, aber es ist keine Vertragsstrafe bei fristl. Kündigung in der Probezeit vereinbart, sondern nur danach. Meine Frage war, was passiert nun, wenn ich in der Probezeit fristl. kündige? Muss der AG mir meine bis dahin geleisteten Arbeitsstunden bezahlen oder kann er aufgrund meiner fristlosen Kündigung sagen, dass ich die Stunden nicht bezahlt bekomme? (Es handelt sich um ca. 60 Arbeitsstunden).
Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@ACGirl

Du willst evt. fristlos kündigen? Das funktioniert nur, wenn du auch einen entsprechenden Grund hast und das wird schwer. :???:

Dir wird vermutlich nur die fristgerechte bleiben, und da muss dir dein AG die Stunden, die du bisher geleistet hast bzw. bis zum Ende der Kündigungfrist leisten wirst, auch zahlen müssen.

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#8
 Von 
ACGirl
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja ich hab schon Gründe, ob diese allerdings für eine frisl. Kündigung reichen, weiß ich nicht.
Was ist, wenn ich fristl. kündige, kann er dann sagen, dass er die bisher geleisteten Stunden nicht bezahlt? Oder was ist dann?
Liebe Grüße

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