Hallo,
ich fange nächstes Jahr meine Ausbildung an.
Bis dahin will ich als Verkäuferin arbeiten (ungelernt). Die Probezeit beträgt 3 Monate, Kündigungsfrist im 1. Monat 2 Wochen zum Monatsende, danach 4 zum Monatsende. Wenn nach der Probezeit fristlos gekündigt wird, muss man eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes bezahlen.
Aber was ist in der Probezeit? Da ist nichts angegeben.
Vielen Dank schonmal für Antworten.
Vertragsstrafe in Probezeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, ohne genauen Wortlaut des Vertrages (wenigstens zum Teil der Kündigung) ist alles nur Kaffeesatzleserei.
MfG
*** Aber was ist in der Probezeit? Da ist nichts angegeben. ***
... wenn nichts angegeben ist, droht auch nichts. 'fristlos' meint auch danach, dass man dir aus gründen kündigt, die ausschließlich bei dir liegen und die zusammenarbeit 'auf der stelle' unzumutbar macht. (gleichwohl ist mir suspekt, ob das auch noch mit einer konventionalstrafe belegt werden kann).
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Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe ist wohl zulässig.
Dazu:
www.frag-einen-anwalt.de/ Fristlose-Kündigung__f11490.html - 18k -
Der obige Link lässt sich wohl nicht öffnen.
Habe aber noch einen gefunden, da steht, dass die pauschale Festlegung auf ein Bruttogehalt nicht zulässig ist.
http://www.bkp-kanzlei.de/html/arbeitsrecht_vertragsstrafe_fo.html
www.frag-einen-anwalt.de/ Fristlose-Kündigung__f11490.html
... so funktioniert der link, d.h. ohne die angabe 18k
Hallo, es ging nicht darum, ob es zulässig ist. Das ist mir schon klar, aber es ist keine Vertragsstrafe bei fristl. Kündigung in der Probezeit vereinbart, sondern nur danach. Meine Frage war, was passiert nun, wenn ich in der Probezeit fristl. kündige? Muss der AG mir meine bis dahin geleisteten Arbeitsstunden bezahlen oder kann er aufgrund meiner fristlosen Kündigung sagen, dass ich die Stunden nicht bezahlt bekomme? (Es handelt sich um ca. 60 Arbeitsstunden).
Liebe Grüße
@ACGirl
Du
willst evt. fristlos kündigen? Das funktioniert nur, wenn du auch einen entsprechenden Grund hast und das wird schwer.
Dir wird vermutlich nur die fristgerechte bleiben, und da muss dir dein AG die Stunden, die du bisher geleistet hast bzw. bis zum Ende der Kündigungfrist leisten wirst, auch zahlen müssen.
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
Naja ich hab schon Gründe, ob diese allerdings für eine frisl. Kündigung reichen, weiß ich nicht.
Was ist, wenn ich fristl. kündige, kann er dann sagen, dass er die bisher geleisteten Stunden nicht bezahlt? Oder was ist dann?
Liebe Grüße
Und jetzt?
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