Hallo, ich hatte während der Arbeit einen Unfall. Eine Tür vom Lasten-E-Bike hat sich während der Fahrt geöffnet und einem parkenden Fahrzeug Kratzer zugefügt. Daraufhin habe ich ein Foto von dem beschädigten Fahrzeug gemacht und mich in den umliegenden Geschäften erkundigt, ob der Besitzer des Fahrzeugs in der Nähe ist. Nach einer Weile kam jemand auf mich zu und sagte: „Ach, das ist kein Problem, da waren eh schon Kratzer im Lack." Daraufhin bin ich weitergefahren.
Eine Woche später meldete sich mein Arbeitgeber bei mir und fragte, ob ich einen Unfall gehabt hätte. Ich habe das bejaht und den Vorfall wie oben beschrieben geschildert. Ich wurde darüber informiert, dass es ein Foto von meinem Fahrzeug gibt und ich mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen müsse. Der Schaden an dem Fahrzeug beträgt laut Gutachten eines Sachverständigen wohl 1.000 Euro.
Nun schaue ich auf meine Gehaltsabrechnung und sehe, dass mir 625 Euro wegen einer Vertragsstrafe abgezogen wurden, ohne weitere Angaben zu den Gründen. Ist das rechtens? Im Arbeitsvertrag selbst habe ich nichts dazu gefunden.
Vertragsstrafe wegen nicht gemeldete Unfall
Den Fehler hast Du gemacht, das Du nicht die Polizei gerufen hast.
Ich hatte sowas selber mal. Zettel am Auto oder so reicht nicht. Nur wenn der Geschädigte kein "Arschl." ist und das weiß man natürlich nicht.
Das die Dir da ohne "Ansage" einfach Geld abziehen, das läßt weit blicken, anscheinend ist da jemand (chef?)nicht auf gutes Betriebsklima unbedingt aus, oder Du bist da noch nicht so lange.
Lehrgeld ist das. Du hättest es auch den Chef/ Vorarbeiter sagen müssen. Macht man nicht gerne, weiß ich.
Das ist Glücksspiel, manchmal gehts gut und manchmal...
Steck das einfach weg! Behalte die Sache mal im Hinterkopf! Mach Deine Arbeit da weiter, Seh zu das Du wertvoll wirst für die Firma, und dann...machste mal krank irgentwann...und schon haste die 600 Euro wieder rein.
Weitere Probleme werden folgen - die Anzeige wird, neben einer Geldstrafe, auch ein zeitweiliges Fahrverbot mit sich bringen.
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Zitat :die Anzeige wird, neben einer Geldstrafe, auch ein zeitweiliges Fahrverbot mit sich bringen.
Und wie kommt man zu so einer Annahme?
Zitat :Nun schaue ich auf meine Gehaltsabrechnung und sehe, dass mir 625 Euro wegen einer Vertragsstrafe abgezogen wurden, ohne weitere Angaben zu den Gründen. Ist das rechtens? Im Arbeitsvertrag selbst habe ich nichts dazu gefunden.
Zum einen wäre interessant, ob der verbleibende betrag über der Grenze der Unpfändbarkeit liegt (ca. 1500 EUR).
Zum anderen bedeutet das Wort "Vertragsstrafe" das über die Strafe eine zuvor erfolgte vertragliche Vereinbarung existieren müsste.
Zitat :Im Arbeitsvertrag selbst habe ich nichts dazu gefunden.
Dann würde ich mal alle vertraglichen Vereinbarungen durchgehen bzw. dem Arbeitgeber mitteilen, er möge eine konkrete Rechtsgrundlage für die Vertragsstrafe benennen.
Zitat :Und wie kommt man zu so einer Annahme?
Vermutlich mal, einfach durch Kenntnis der Gesetze (§ 142 StGB, § 44 StGB) und der Rechtsprechung.
Dass da noch strafrechtlich auf den Fragesteller was zukommen kann, was dann auch Auswirkungen auf sein Arbeitsverhältnis haben kann, das ist klar. Ist doch aber im Augenblick nicht sein Problem. Jetzt geht es nur um die Vertragsstrafe. Wenn sich aus dem Arbeitsvertrag insoweit nichts ergibt, vielleicht gibt es ja eine Betriebsvereinbarung? Also, die Rechtsgrundlage für den Einbehalt erforschen. Kann natürlich auch sein, dass der Begriff schief gewählt ist, etwas anderes gemeint war. Etwa die Kosten für Abwicklung des Unfalls.
wirdwerden
'Vertragsstrafe' trifft es sicher nicht, wenn der AV solches nicht vorsieht. Und schon gar nicht dafür, dass der Unfall nicht bei der Polizei gemeldet worden ist.
Mich wundert aber, dass niemand das Stichwort Arbeitnehmerhaftung abhandelt, also dass AN für Schäden des AG aufzukommen hat, wenn sie nicht auf leichter Fahrlässigkeit beruhen.
Vom Schaden am Lastenfahrrad ist aber gar keine Rede. Ohne Schaden aber kein Schadensersatz.
Ansonsten bleibt, dass ein Verkehrsteilnehmer für die Unfallfolgen aufzukommen hat und hier vor allem, dass Unfallflucht eine Straftat ist. Wie es die Vorredner ja ausführlich erörtert haben
Zitat :Mich wundert aber, dass niemand das Stichwort Arbeitnehmerhaftung abhandelt,
Vermutlich deswegen:
Zitat :Vom Schaden am Lastenfahrrad ist aber gar keine Rede. Ohne Schaden aber kein Schadensersatz.
Aber eventuell ist die Vertragsstrafe ja eine Vertragsstrafe von der Versicherung an den AG die weiterberechnet wurde?
blaubär, das hab ich doch getan. Ich wollte im Augenblick nur nicht ein neues Fass aufmachen. Man muss doch erst einmal klaren, was dieser Betrag wirklich ist.
wirdwerden
Zitat :Zum einen wäre interessant, ob der verbleibende betrag über der Grenze der Unpfändbarkeit liegt (ca. 1500 EUR).
Hallo,
genau das ist der Punkt. Ich habe einen Teilzeitvertrag und verdiene nur 1.250 € im Monat. Da mir jetzt die Hälfte meines Gehalts als Vertragsstrafe abgezogen wurde, habe ich diesen Monat quasi kein Geld mehr.
Danke schon mal für all eure Antworten
Hallo, das Lasten EBike ist Unbeschadet geblieben.Zitat :Mich wundert aber, dass niemand das Stichwort Arbeitnehmerhaftung abhandelt, also dass AN für Schäden des AG aufzukommen hat, wenn sie nicht auf leichter Fahrlässigkeit beruhen.
Vom Schaden am Lastenfahrrad ist aber gar keine Rede. Ohne Schaden aber kein Schadensersatz.
Sehr schön..und schon geklärt, wofür die Vertragstrafe ist ?Zitat :Hallo, das Lasten EBike ist Unbeschadet geblieben.
Ich würde dennoch mal mit dem AG sprechen. Denn es ist ja nicht so, dass Du dich NICHT gekümmert hast.
Natürlich muss er mit dem AG sprechen, schon um den Rechtscharakter der Zahlungseinbehaltung zu erforschen. Nur, das Argument, er habe sich gekümmert, wenn auch auf seine Weise, das ist doch eher schwach. Wir haben klare gesetzliche Vorgaben, wie man sich bei einem Unfall zu verhalten hat. Und da kann man nicht selbst entscheiden, dass man es anders macht, eben nicht wie gesetzlich vorgegeben.
wirdwerden
Zitat :Wir haben klare gesetzliche Vorgaben, wie man sich bei einem Unfall zu verhalten hat. Und da kann man nicht selbst entscheiden, dass man es anders macht, eben nicht wie gesetzlich vorgegeben.
Nö kann man und darf man nicht. Aber wenn man miteinander spricht, bewirkt man eben mehr. Sich entschuldigen, das ganze besprechen und beim nächsten mal besser machen. Darum geht es mir.
Zitat :Sehr schön..und schon geklärt, wofür die Vertragstrafe ist ?
Mein Arbeitgeber sagt:
Guten Morgen ***,
die Vertragsstrafe bezieht sich auf den nicht gemeldeten Unfall.
Wie bereits zuvor mitgeteilt, hat der Fahrzeughalter eine Anzeige gestellt und den Schaden geltend gemacht. Der Schaden wurde seitens des Unternehmens beglichen, jedoch warst du in der Pflicht, zumindest die Polizei vor Ort zu kontaktieren, den Unfall aufnehmen zu lassen und die Disposition zu informieren.
Viele Grüße
***********
-- Editiert von Moderator am 15. Juni 2026 11:39
So kommt Licht ins Dunkel.
Der AG hat also den Schaden beglichen und so kommt die Frage auf, ob er Regress nehmen kann. Klartext: ob deine Fahrt mit offener Tür, die dann den Schaden gemacht hat, eine leichte Fahrlässigkeit war, eine mittlere oder eine grobe. Vorsatz wird man ausschließen können. Beim mittlerer F käme Schadensteilung in Betracht, bei grober müsstest du alles zahlen - nur bei leichter F müsstest du nach der Rechtsprechung für solche Fälle nicht blechen.
Falsch ist der Begriff 'Vertragsstrafe', schlicht weil der AV keinen entsprechenden Passus beinhaltet.
Richtig und falsch zugleich ist die Bemerkung hinsichtlich deiner Wartepflicht nach dem Unfall.
Richtig hinsichtlich deiner Wartepflicht, falsch hinsichtlich der Zuständigkeit des AG, dafür (!) eine Sanktion zu verhängen. Im Übrigen: ziemlich fahrlässig von dir, auf irgendjemandes Bemerkung zu vertrauen, der Wagen habe ja eh schon einige Schrammen ..
Du kannst jetzt mit dem AG streiten - im Ergebnis würde wohl lediglich 'Vertragsstrafe' gegen 'Schadensbegleichung' ausgetauscht. Bestenfalls kannst du diesen Betrag drücken bei mittlerer Fahrlässigkeit. Teurer kann dich noch die Fahrerflucht kommen. Das wird noch eine Weile brauchen, bis das entschieden sein wird. Viel Lehrgeld.
-- Editiert von User am 15. Juni 2026 10:35
Zitat :Du kannst jetzt mit dem AG streiten - im Ergebnis würde wohl lediglich 'Vertragsstrafe' gegen 'Schadensbegleichung' ausgetauscht.
Im Ergebnis müsste der Schaden erstmal beziffert und die Haftungsquote des TE ermittelt werden und dann. würde der Arbeitgeber in die Röhre gucken und sich entweder einen Titel besorgen dürfen oder auf seine Forderung verzichten müssen.
Zitat :Viel Lehrgeld.
Das ist es aktuell, aber für den Arbeitgeber...
Ich gebe zu bedenken, dass der AG hier überhaupt kein Geld, aus welchen Gründen auch immer, einbehalten darf.
Pfändungsfreibetrag 1.587,40€
verdiene nur 1.250 € im Monat
Der TE liegt mit seinem Einkommen deutlich unter der Pfändungsfreigrenze, damit laufen alle "Vollstreckungsmaßnahmen" des Arbeitgebers ins Leere und er schuldet dem TE zum aktuellen Zeitpunkt 625€.
Zitat :Bestenfalls kannst du diesen Betrag drücken bei mittlerer Fahrlässigkeit.
Die Beweislast zum Grad der Fahrlässigkeit liegt beim Arbeitgeber.
Bestenfalls würde unter den gegebenen Informationen wohl anders aussehen.
Bei einer Lohnklage vor dem AG bekommt er seinen ausstehenden Lohn in Höhe von 625€ zugesprochen.
Zitat :m Übrigen: ziemlich fahrlässig von dir, auf irgendjemandes Bemerkung zu vertrauen, der Wagen habe ja eh schon einige Schrammen ..
Es kommt eben drauf an, wer dieser "Irgendjemand" war.
Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob diese Aussage vom Fahrzeughalter, oder vom Bäcker nebenan kommt.
Ebenso fahrlässig ist es übrigens, einen Schaden zu begleichen, ohne das Verschulden festzustellen und "genannte" Vorschäden zu berücksichtigen.
Danke für alle Antworten!
Ich habe mit meinem Arbeitgeber eine Ratenzahlung vereinbart und werde die Vertragsstrafe in drei Raten bezahlen.
Eine Frage hätte ich noch: Soll ich mich wegen der Fahrerflucht selbst bei der Polizei melden? In meinem Kopf kommt sonst in vier Monaten ein Schreiben mit einer Geldstrafe. Außerdem können sich die Leute in den Geschäften, die ich gefragt habe, ob jemand den Fahrzeughalter kennt, dann möglicherweise nicht mehr an mich erinnern, sodass mir alles im Mund umgedreht werden kann.
Lohnt es sich, anzumerken, dass ich den Fahrzeughalter gesucht und vermeintlich auch gefunden habe? Außerdem habe ich ja ein Foto von dem Schaden an dem Fahrzeug gemacht. Könnte das zur Strafminderung beitragen?
Für das "selbst bei der Polizei melden" ist es eindeutig zu spät - die meldet sich dann schon bei Ihnen.
Zitat :Für das "selbst bei der Polizei melden" ist es eindeutig zu spät - die meldet sich dann schon bei Ihnen.
Mit diesem Zusatz ->
könnte es noch was bringen.Zitat :dass ich den Fahrzeughalter gesucht und vermeintlich auch gefunden habe?
Grundvoraussetzung dafür allerdings, dass die gefundene Person auch der Fahrzeughalter war.
Es ist ein Strohhalm, wenn auch nur ein ganz dünner....
Ich schließe hier dann mal und empfehle, den verkehrsrechtlichen Teil im UF Verkehrsrecht zu posten.
Und jetzt?
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