Kann mir der Arbeitgeber in einen Arbeitsvertrag bei Nichteinhaltung z. B. fristlose Kündigung durch AN ohne Grund. Vertragsstrafen von mindestens einen Bruttoentgelt oder mehr aufbrummen?
Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag
1. Januar 2018
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Frage vom 1. Januar 2018 | 16:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 1. Januar 2018 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (33447 Beiträge, 17448x hilfreich)
Kommt drauf an - wenn die reguläre Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, ist ein Monatsgehalt zulässig. Ist sie kürzer, z. B. in der Probezeit, wäre sie zu hoch. Siehe hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-vertragsstrafe-im-arbeitsvertrag_066167.html
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