Vertragsverlängerung OHNE Zustimmung?!

26. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Amphios
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsverlängerung OHNE Zustimmung?!

Ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Es geht um folgendes: meine Freundin ist zur Zeit beim Handelshof mit einem auf 3 Monate befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Es würde jetzt in 4 Wochen auslaufen und weitermachen wollte sie auf keinen Fall. Sie lag über der Einkommensgrenze von 400 Euro, zählte also nicht mehr als Minijob. Jetzt aber hab ich vorhin von ihr erfahren, dass ihre Vorgesetzte (sie arbeitet da an der Info) ihren Vertrag um ein halbes Jahr (!) verlängert hat. Und meine Freundin selbst wusste davon nichts und hat das erst eben erfahren.

Daher meine dringende Frage, ist so was überhaupt möglich OHNE die Zustimmung des Arbeitnehmers? Also eigentlich sagt alles in mir, dass das absolut unmöglich ist, irgendeine Form der schriftlichen Zustimmung benötigts dabei doch, oder? Wie sieht denn die Rechtslage da aus?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

Man kann niemand zum Arbeiten zwingen.
Das ist vermutlich eher als Angebot zu sehen und Angebote darf man ablehnen. Ich würde das mal mit dem Chef besprechen. Im Zweifelsfall kündigen.

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#2
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Jura_Uni_Münster
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Zum zweiten Fall:

Er muss Sie bezahlen!
Ein schriftlicher Vertrag wäre zwar besser, aber so spielt die Zeit für Sie mit!

Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich sein (ist nur zu Beweiszwecken gut).

Tatsächlich betrachtet haben Sie einen Arbeitsvertrag, der ArbGeber läßt ja für sich arbeiten. Deshalb auch Lohnanspruch.

Je länger das so bleibt, desto eher schlittern Sie in einen unbefristeten Vertrag.

Ihre Aufgaben, Pflichten, Stundensätze können Sie im Zweifel aus dem befristeten AV entnehmen. Schließlich hat sich an dem Tätigkeitsbereich nichts geändert (keine Versetzung in andere Abteilung uws.)

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