Vertragsverlängerung - Vollzeit?

31. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)
Vertragsverlängerung - Vollzeit?

Angenommen, jemand arbeitet als Sicherheitsmitarbeiter in Wechselschicht mit einem befristeten 120-Std.-Vertrag, der am 15.9.2012 ausläuft.

"Normalerweise" sehen die Mitarbeiter, deren Verträge nicht verlängert werden dieses am Dienstplan, der nämlich dann mit dem letzten Arbeitstag der Befristung endet.

In diesem fiktiven Fall hat der Mitarbeiter einen Schichtplan erhalten, der den ganzen Monat "durchgeplant" ist.

Weiterhin angenommen, der Mitarbeiter arbeitet in der Nacht vom 15. auf den 16. von 0 ( Mitternacht ) bis 8 Uhr am Morgen des 16ten.

Drei Fragen hätte ich in diesem Zusammenhang:

1. ) Gehe ich richtig in der Annahme, dass nunmehr ein unbefristeter (!) Arbeitsvertrag besteht, wenn der Kollege die Schicht von 0-8 Uhr leistet ( und muss die Schicht BEENDET werden oder reicht es, wenn er z.B. bis 7 Uhr gearbeitet hat und dann nach Hause geschickt wird, weil erst dann das Büro wieder besetzt ist )?

2. ) Angenommen, der Kollege mit dem 120-Stunden-Vertrag hat hat über die Befristung hinaus die Nacht durch gearbeitet und angenommen, der Arbeitsvertrag wäre dadurch entfristet. Hat er ab dann einen Vollzeitvertrag oder bleibt es bei dem 120-Std.-Vertrag?

3. Noch weiter geführt: Der AG benachrichtigt den MA, "dass der Arbeitsvertrag nun als unbefristet gelten" würde, allerdings soll der "neue" Arbeitsvertrag nachgereicht werden, d.h. zur Unterschrift kommt es erst am 16., 17. oder 18.8. -- > ist das dann ein Vollzeitvertrag, bzw. kann man diesen dann evtl. verlangen oder wäre das damit automatisch ein unbefristeter Vertrag auch mit geringerer Stundenzahl?

Sorry für die ganzen Fragen, aber ich wüsste das halt schon gerne. Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzungen.

Gruß von Mira

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6 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

Also: Dass der Schichtplan fortgeschrieben wird, begründet noch keinen Anspruch auf unbefristete Tätigkeit. Der Grenzfall in deinem Beispiel ist die Arbeit vom 15. auf den 16. Hier nimmt der AN die Arbeit um 0:00 Uhr auf, also am 16 und arbeitet bis zum Morgen. - folglich hätte der AG die Arbeitsleistung angenommen und es bestünde ein unbefristeter AV (würde der Schichtleiter aber um 0:15 vorbeikommen und AN nach Hause schicken, wäre gewiss nicht von Annahme zu reden, aber um 6:30 würde das vmtl. wohl wieder anders gelten - so kann man peu a peu die Grenzen diskutieren); wieder anders könnte es sein, wenn AN am Abend des 15. mit dem Arbeiten begonnen und in den nächsten Tag hinein gearbeitet hätte - da könnte es sein, dass die Arbeit in der Nacht voll dem 15. zugerechnet wird.
Die übrigen Fragen lassen sich summarisch so beantworten, dass ein befristeter AV vorher und schriftlich vereinbart sein muss, ansonsten wäre er unbefristet. Es wäre aber unschädlich, wenn diese Befristung - um in deinem Beispiel zu bleiben - am 15. mündlich vereinbart worden wäre, das Schriftliche aber ein paar Tage später erledigt würde.

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#2
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Ok, in diesem Beispiel müsste der AN dann auf Risiko gehen - also die Nacht durcharbeiten und gucken, was passiert.

Angenommen, er dürfte dann tatsächlich die Nacht durchmachen und evtl. sogar ein paar Tage weitergearbeitet und somit einen unbefristeten Arbeitsvertrag .... wäre dieser unbefristete Arbeitsvertrag dann für Vollzeit ( 160 Std ) oder weiterhin für 120 Stunden wie während der Befristung?

Ich danke nochmals für hilfreiche Einschätzungen.

Viele Grüße von Mira ( die eigentlich befristete Verträge nicht soo tragisch findet, wenn z.B. dann die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist - so nen sicheren Arbeitsplatz für 2 Jahre hat keiner ;) )

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

An den Vertragskonditionen ändert sich grundsätzlich nicht. Aus dem Teilzeit-AV mit 120h wird also kein Vollzeit-AV.

quote:
Viele Grüße von Mira ( die eigentlich befristete Verträge nicht soo tragisch findet, wenn z.B. dann die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist - so nen sicheren Arbeitsplatz für 2 Jahre hat keiner
)


Befristete AV, wo keine ordentliche Kündigung vereinbart ist? Den wird man in der Praxis kaum finden.

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#4
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

quote:
An den Vertragskonditionen ändert sich grundsätzlich nicht. Aus dem Teilzeit-AV mit 120h wird also kein Vollzeit-AV.


Dankeee heftigst für die Info, das ist gut zu wissen!!

Ich müsste nochmal den Vertrag anschauen, ich meine dass da keine ordentliche Kündigung für die 2 Jahre vorgesehen ist *grübel*. Fristlos geht natürlich immer.

Viele Grüße von Mira

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// Fristlos geht natürlich immer.

Nicht wirklich. Die "Fristlose" bedarf eines außergewöhnlich schwerwiegenden Grundes, der die Zusammenarbeit "von jetzt auf gleich" ausschließt, alles andere bedarf zuvor der Abmahnung.

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#6
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank Ihnen beiden!

Viele Grüße von Mira

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