.Hallo zusammen,
ich bin seit 01.09.2018 als Verwaltungskraft in einem Fitnessstudio angestellt. Mein Arbeitsvertrag ist äußerst komisch, ich weis leider nicht, wie man hier etwas raufladen kann, deswegen tippe ich mal das nötigste ab:
Die Probezeit beträgt 6 Monate. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist zu dem Tag gekündigt werden.
Arbeitszeit:
Der Mitarbeiter teilt sich die Arbeitszeit so ein, wie es für eine Erreichung der Unternehmensziele notwendig ist. Es wird eine regelmäßige Grundarbeitszeit von 87 Monatsstunden zugrunde gelegt.
Montag bis einschließlich Sonntag zählen zu den üblichen Arbeitstagen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Nacht-, Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Überarbeit zu leisten.
Die Verteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den betrieblichen Erfordernissen.
Im Falle des Ausspruchs einer Kündigung, gleich von welcher Vertragspartei, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den ihm bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehenden Urlaub innerhalb der Kündigungsfrist zu nehmen.
----
das wars fürs erste. Wenn jemand weis, wie ich Bilder uploaden kann, dann stelle ich auch den Originalvertrag hier rein.
Mich stört im großen und ganzen, dass ich Feiertage reinarbeiten muss. Ich bin eine Verwaltungskraft und kein Trainer, arbeite nicht Schicht bzw. nach Einsatzplan.
Vielen Dank für eine Meinung.
Verwaltungskraft im Fitnessstudio - komischer Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn derartige betriebliche Erfordernisse vorliegen und die Verwaltung auch an Sonn-und Feiertagen und nachts mit Arbeitskraft benötigt wird, dann hat der AG einen Anspruch darauf.ZitatDie Verteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den betrieblichen Erfordernissen. :
Aber: Hat dein AG denn dir in den letzten Monaten solche betr. Erfordernisse geltend gemacht?
Wahrscheinlich gibts für die gesamte Muckibude nur einen Vordruck für den AV,
Kennst du denn die Unternehmensziele überhaupt?Zitatwie es für eine Erreichung der Unternehmensziele notwendig ist. :
Wer sagt oder schreibt, dass du die Feiertage rausarbeiten musst?
Das wäre ca. Halbtagskraft.Zitatregelmäßige Grundarbeitszeit von 87 Monatsstunden :
Ja - seltsam ist der AV schon.
Deine Probezeit geht noch bis Ende Februar - bis dahin solltest du die Füße still halten, sofern dir an der Stelle liegt. Dann aber wäre es den Versuch wert, ein paar Präzisierungen zu vereinbaren / zu verhandeln. Und auf alle Fälle schriftlich als Vertragsergänzung:
- Festlegung der typischen Arbeitstage, auf drei oder vier Arbeitstage (oder wie es dir günstig erscheint, wie es sich inzwischen ergeben hat ...) sowie
- Ausschluss von WE-, Nacht- oder Feiertagsarbeit
- Festlegung der typischen Arbeitszeit; z.B. 7-7-6 Stunden i.d.R. von .... bis ....
- Umstellung auf Wochenarbeitszeit; 87 Monatsstunden sind rd. 20 Wochenstunden (87*12/52)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWenn jemand weis, wie ich Bilder uploaden kann, dann stelle ich auch den Originalvertrag hier rein. :
Bild bei einem Daten-/ Bilderhoster (z.B. Tiniypic.com) hochladen, den angezeigten Link für Foren kopieren und hier einsetzen.
Bitte darauf achten, dass man nicht das Vorschaubild verlinkt.
Hallo,
danke zuerst für die Antworten. Weis jmd wie es mit Resturlaub bei Kündigung aussieht? Ich hätte ja am 28.2. Ende der Probezeit, habe Kündigungsfrist von 1 Tag.
20 Tage Jahresurlaub würden mir zustehen.
Wie ist das jetzt?
Urlaubsansprüche erwirbst du für jeden vollen Monat, den du gearbeitet hast. Wobei Monat nicht gleich Kalender Monat ist. Der Urlaub wird entweder genommen, oder ist auszubezahlen, falls er nicht genommen werden kann.
Also würden mir 8 Tage Urlaub zustehen nach meiner Rechnung?
Also würden mir 8 Tage Urlaub zustehen nach meiner Rechnung?
Zitat:Der Mitarbeiter teilt sich die Arbeitszeit so ein, wie es für eine Erreichung der Unternehmensziele notwendig ist. Es wird eine regelmäßige Grundarbeitszeit von 87 Monatsstunden zugrunde gelegt.
Montag bis einschließlich Sonntag zählen zu den üblichen Arbeitstagen
In Absprache mit dem Arbeitgeber würde ich die Stunden auf Montags bis Freitags verteilen. Das wäre dann die Kernarbeitszeit. Wobei nich wichtog wäre, was genau dein Arbeitsberech ist
Wozu ist das wichtig? Ich würde zum 28.2. kündigen
Achso.Danke für die Info.ZitatIch würde zum 28.2. kündigen :
ZitatMich stört im großen und ganzen, dass ich Feiertage reinarbeiten muss. Ich bin eine Verwaltungskraft und kein Trainer, arbeite nicht Schicht bzw. nach Einsatzplan. :
Warum willst du nach 5 Monaten und geplanter Eigenkündigung den AV noch großartig sezieren?
#4 /// 20 Tage Jahresurlaub würden mir zustehen.
Das würde bei Vollzeit und 5-Tage-Woche gelten, also wenn AN jeden Arbeits- bzw. Werktag arbeitet, bei TZ - also weniger Tagen pro Woche - wird gekürzt.
Da du mit 87 h pro Monat angestellt bist, wird es darauf ankommen, an wie vielen Tagen in der Woche du tatsächlich gearbeitet hat. Wenn das z.B. drei Tage / Woche wären, wären es nach meiner Rechnung 5 Tage. (4/12*5*3/6 bzw. 20/12*5*3/5). interessanter Weise egal, ob 5- oder 6-Tage-Woche.
Und: du musst ja Urlaub nur beantragen für die Tage, an denen du würdest arbeiten müssen - betriebsüblich oder nach Einsatzplan.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten