Verwaltungskraft im Fitnessstudio - komischer Arbeitsvertrag

29. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)
Verwaltungskraft im Fitnessstudio - komischer Arbeitsvertrag

.Hallo zusammen,
ich bin seit 01.09.2018 als Verwaltungskraft in einem Fitnessstudio angestellt. Mein Arbeitsvertrag ist äußerst komisch, ich weis leider nicht, wie man hier etwas raufladen kann, deswegen tippe ich mal das nötigste ab:

Die Probezeit beträgt 6 Monate. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist zu dem Tag gekündigt werden.

Arbeitszeit:
Der Mitarbeiter teilt sich die Arbeitszeit so ein, wie es für eine Erreichung der Unternehmensziele notwendig ist. Es wird eine regelmäßige Grundarbeitszeit von 87 Monatsstunden zugrunde gelegt.
Montag bis einschließlich Sonntag zählen zu den üblichen Arbeitstagen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Nacht-, Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Überarbeit zu leisten.
Die Verteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den betrieblichen Erfordernissen.
Im Falle des Ausspruchs einer Kündigung, gleich von welcher Vertragspartei, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den ihm bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehenden Urlaub innerhalb der Kündigungsfrist zu nehmen.
----

das wars fürs erste. Wenn jemand weis, wie ich Bilder uploaden kann, dann stelle ich auch den Originalvertrag hier rein.

Mich stört im großen und ganzen, dass ich Feiertage reinarbeiten muss. Ich bin eine Verwaltungskraft und kein Trainer, arbeite nicht Schicht bzw. nach Einsatzplan.
Vielen Dank für eine Meinung.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31946 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von kl_diva):
Die Verteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den betrieblichen Erfordernissen.
Wenn derartige betriebliche Erfordernisse vorliegen und die Verwaltung auch an Sonn-und Feiertagen und nachts mit Arbeitskraft benötigt wird, dann hat der AG einen Anspruch darauf.
Aber: Hat dein AG denn dir in den letzten Monaten solche betr. Erfordernisse geltend gemacht?
Wahrscheinlich gibts für die gesamte Muckibude nur einen Vordruck für den AV,
Zitat (von kl_diva):
wie es für eine Erreichung der Unternehmensziele notwendig ist.
Kennst du denn die Unternehmensziele überhaupt?
Wer sagt oder schreibt, dass du die Feiertage rausarbeiten musst?
Zitat (von kl_diva):
regelmäßige Grundarbeitszeit von 87 Monatsstunden
Das wäre ca. Halbtagskraft.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Ja - seltsam ist der AV schon.
Deine Probezeit geht noch bis Ende Februar - bis dahin solltest du die Füße still halten, sofern dir an der Stelle liegt. Dann aber wäre es den Versuch wert, ein paar Präzisierungen zu vereinbaren / zu verhandeln. Und auf alle Fälle schriftlich als Vertragsergänzung:
- Festlegung der typischen Arbeitstage, auf drei oder vier Arbeitstage (oder wie es dir günstig erscheint, wie es sich inzwischen ergeben hat ...) sowie
- Ausschluss von WE-, Nacht- oder Feiertagsarbeit
- Festlegung der typischen Arbeitszeit; z.B. 7-7-6 Stunden i.d.R. von .... bis ....
- Umstellung auf Wochenarbeitszeit; 87 Monatsstunden sind rd. 20 Wochenstunden (87*12/52)

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von kl_diva):
Wenn jemand weis, wie ich Bilder uploaden kann, dann stelle ich auch den Originalvertrag hier rein.


Bild bei einem Daten-/ Bilderhoster (z.B. Tiniypic.com) hochladen, den angezeigten Link für Foren kopieren und hier einsetzen.
Bitte darauf achten, dass man nicht das Vorschaubild verlinkt.

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#4
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,
danke zuerst für die Antworten. Weis jmd wie es mit Resturlaub bei Kündigung aussieht? Ich hätte ja am 28.2. Ende der Probezeit, habe Kündigungsfrist von 1 Tag.
20 Tage Jahresurlaub würden mir zustehen.
Wie ist das jetzt?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Urlaubsansprüche erwirbst du für jeden vollen Monat, den du gearbeitet hast. Wobei Monat nicht gleich Kalender Monat ist. Der Urlaub wird entweder genommen, oder ist auszubezahlen, falls er nicht genommen werden kann.

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#6
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)

Also würden mir 8 Tage Urlaub zustehen nach meiner Rechnung?

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#7
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)

Also würden mir 8 Tage Urlaub zustehen nach meiner Rechnung?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Zitat:
Der Mitarbeiter teilt sich die Arbeitszeit so ein, wie es für eine Erreichung der Unternehmensziele notwendig ist. Es wird eine regelmäßige Grundarbeitszeit von 87 Monatsstunden zugrunde gelegt.
Montag bis einschließlich Sonntag zählen zu den üblichen Arbeitstagen


In Absprache mit dem Arbeitgeber würde ich die Stunden auf Montags bis Freitags verteilen. Das wäre dann die Kernarbeitszeit. Wobei nich wichtog wäre, was genau dein Arbeitsberech ist

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)

Wozu ist das wichtig? Ich würde zum 28.2. kündigen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31946 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von kl_diva):
Ich würde zum 28.2. kündigen
Achso.Danke für die Info.
Zitat (von kl_diva):
Mich stört im großen und ganzen, dass ich Feiertage reinarbeiten muss. Ich bin eine Verwaltungskraft und kein Trainer, arbeite nicht Schicht bzw. nach Einsatzplan.

Warum willst du nach 5 Monaten und geplanter Eigenkündigung den AV noch großartig sezieren?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

#4 /// 20 Tage Jahresurlaub würden mir zustehen.

Das würde bei Vollzeit und 5-Tage-Woche gelten, also wenn AN jeden Arbeits- bzw. Werktag arbeitet, bei TZ - also weniger Tagen pro Woche - wird gekürzt.
Da du mit 87 h pro Monat angestellt bist, wird es darauf ankommen, an wie vielen Tagen in der Woche du tatsächlich gearbeitet hat. Wenn das z.B. drei Tage / Woche wären, wären es nach meiner Rechnung 5 Tage. (4/12*5*3/6 bzw. 20/12*5*3/5). interessanter Weise egal, ob 5- oder 6-Tage-Woche.
Und: du musst ja Urlaub nur beantragen für die Tage, an denen du würdest arbeiten müssen - betriebsüblich oder nach Einsatzplan.

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