Verwarnung wegen Verstoß Wettbewerbsverbot/ Verschwiegenheitspflicht

21. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
wowj696
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwarnung wegen Verstoß Wettbewerbsverbot/ Verschwiegenheitspflicht

Guten Tag,

Ich befinde mich gerade in meiner Kündigungsfrist bis 31.10.2019 und bin ich freigestellt worden, da mein Arbeitgeber davon ausgeht, dass ich wahrscheinlich zur Konkurrenz gehe. Ich bin auch bis Ende der Beschäftigung krankgeschrieben.

Letzte Woche Donnerstag habe ich folgendes Schreiben vom Arbeitgeber bekommen:

"Verwarnung wegen Verstoß Wettbewerbsverbot/ Verschwiegenheitspflicht "

Sehr geehrter X,

aus gegebenen Anlass möchten wir Sie entschieden auf Ihre Verpflichtung zum Wettbewerbsverbot nach § 11 des Arbeitsvertrages und zur Verschwiegenheit (§ hinweisen, wobei die letztgenannte Verpflichtung auch über den 31.10.2019 hinaus fortbestehen wird.

Sie haben sich dazu verpflichtet, geschäftliche Vorgänge der Z GmbH geheim zu halten.
Sollte es noch einmal vorkommen, das Sie Kundendaten weiter geben, werden wir Ihnen gegenüber den entstandenen Schaden geltend mache. Damit es nicht dazu kommt, fordern wir Sie auf, diese pflichtwidrige Verhalten unverzüglich einzustellen."

Mit dem Inhalt bin ich aber ÜBERHAUPT nicht einverstanden, da ich wirklich nichts weitergegeben habe.

Ich würde einfach zurückschreiben, dass sie diesen Vorwurf belegen sollen, ansonsten ist dieses Schreibens ungültig.
Wäre das eine gute Idee? Und je nachdem was sie schreiben, entscheide ich, ob ich zum Anwalt gehe.


Weil Fakt ist, dass im Umschlag nichts anders war, nur dieses Schreiben. Es gibt überhaupt keinen Belegen oder etwas anders. Und was sie da reingeschrieben haben ist eine große Lüge.

Mit der Dame, die dieses Schreiben unterschrieben hat, habe ich bereits telefoniert und sie teilte mir mit, dass sie Info hat, dass ich angeblich Kundendaten weitergegeben habe, aber sie kann mir nichts mehr sagen und, dass ich es nicht mehr machen soll.

Ich würde mich wirklich auf Vorschläge freuen. Ich hatte nie solche Problemen und ich weiß wirklich nichts, wie ich damit umgehen soll.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Es bleibt Dir unbenommen, dem Inhalt des Schreibens entschieden zu widersprechen und die Gegenseite aufzufordern, zukünftig solche wahrheitswidrigen Aussagen zu unterlassen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Abheften und gut iss.
Das Schreiben ist arbeitsrechtlich (nur) eine Ermahnung, auch wenn Verwarnung drübersteht. Klingt halt dramatischer, mahnt aber in der Hauptsache nur den Vertrag resp. dessen Erfüllung/Einhaltung an. Wenn der AG was in der Hand hätte, hätte er dir wohl eine Abmahnung geschickt.
Eine Aktion deinerseits würde die Sache nur aufbauschen, denke ich.

-- Editiert von blaubär+ am 21.10.2019 10:59

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#3
 Von 
wowj696
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Abheften und gut iss.
Das Schreiben ist arbeitsrechtlich (nur) eine Ermahnung, auch wenn Verwarnung drübersteht. Klingt halt dramatischer, mahnt aber in der Hauptsache nur den Vertrag resp. dessen Erfüllung/Einhaltung an. Wenn der AG was in der Hand hätte, hätte er dir wohl eine Abmahnung geschickt.
Eine Aktion deinerseits würde die Sache nur aufbauschen, denke ich.

-- Editiert von blaubär+ am 21.10.2019 10:59


Hallo und danke für die Antwort.
Wenn ich aber darauf nicht reagiere, wird mein Schweigen nicht als Einverständnis bezüglich des Inhalts des Briefs betrachtet?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Ich würde widersprechen.

Liegt Dir denn schon ein (akzeptables) Endzeugnis vor?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wowj696):
Wenn ich aber darauf nicht reagiere,
Dann bist du ab dem 1.11. dort weg.

Ob dein jetziger AG nachforscht/belegt/Schadensersatz verlangt... ob und was du weitergegeben hast--- kannst du abwarten.
uU kannst du dann das Gegenteil belegen.

Zur Konkurrenz DARFST du aber lt. Vertrag gehen, oder?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... wird mein Schweigen nicht als Einverständnis bezüglich des Inhalts des Briefs betrachtet?

Das kann dir egal sein. Zwar heißt es: "Wer schweigt, scheint zuzustimmen" - aber eben: scheint.
Dagegen müsste der AG belegen können, was er behauptet/unterstellt.
Und: du bist dann ja wohl weg, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wowj696
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von wowj696):
Wenn ich aber darauf nicht reagiere,
Dann bist du ab dem 1.11. dort weg.

Ob dein jetziger AG nachforscht/belegt/Schadensersatz verlangt... ob und was du weitergegeben hast--- kannst du abwarten.
uU kannst du dann das Gegenteil belegen.

Zur Konkurrenz DARFST du aber lt. Vertrag gehen, oder?


Hallo, laut des Arbeitsvertrages:

"Wettbewerbsverbot

Während der Dauer dieses Vertrages wird der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber weder unmittelbar noch mittelbar, gelegentlich oder gewerbsmäßig, im eigenen oder fremden Namen, für eigen oder fremde Rechnung Konkurrenz im Bereich der YYYYY machen"

"Vertragsstrafe

Der Arbeitnehmer hat bei Verletzung seiner o.g Pflichten in Sachen Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot jeweils eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zu zahlen. Bei einem Dauerverstoß ist die Vertragsstrafe für jeden Kalendermonat des Verstoßes verwirkt"

Meiner Meinung nach finden die o.g Paragraphen keine Anwendung in meinem Fall... oder sehen Sie die Sachen anders ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wowj696):
Meiner Meinung nach finden die o.g Paragraphen keine Anwendung in meinem Fall...
Wenn du während der Beschäftigung nicht gegen diese §§ verstoßen hast, ist deine Annahme richtig.
Zitat (von wowj696):
Während der Dauer dieses Vertrages
d.h. bis 31.10.

(Es gibt manchmal andere Klauseln, die weiter in die Zukunft wirken).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

//// Während der Dauer dieses Vertrages wird der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ... (keine) Konkurrenz ... machen

Das zum Thema Konkurrenz. Für die Zeit nach dem Ausscheiden ist also nix verboten, auch kein Wechsel zur Konkurrenz.
Verschwiegenheit (Stillschweigen) über geschäftliche Vorgänge bei deinem Noch-AG hast du gleichwohl zu wahren, auch für alle Zeit nach Beendigung deines AV. Besondere Sorge hat dein AG offenbar um Kundendaten.

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