Verweigerung Betriebsübergang während Elternzeit

19. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gustav96378
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung Betriebsübergang während Elternzeit

Hallo,


hier ein Szenario, für das ich gern eure Meinung hören würde:


In einem größeren Unternehmen soll ein kleiner Teil in eine eigenständige GmbH ausgegründet werden. Einem Mitarbeiter passen die neuen Konditionen nicht. Gleichzeitig hat er zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs Elternzeit.


Was ich mich frage ist, ob der Kündigungsschutz durch die Elternzeit irgendwas ändert, wenn der Mitarbeiter im aktuellen Unternehmen bleibt (nach meinen Internetrecherchen nicht)?


Ist es nicht eher unwahrscheinlich, dass er im aktuellen Unternehmen betriebsbedingt gekündigt werden kann, wenn es aktuell einige freie Stellen im Unternehmen gibt und bei der Kündigung auch die Aufsichtsbehörde hinzugezogen werden muss wegen der Elternzeit?


- Ich weiß, dass kann keiner genau sagen, aber eine Einschätzung wäre super -


Vielen Dank für eure Gedanken!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120006 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Gustav96378):
Ist es nicht eher unwahrscheinlich, dass er im aktuellen Unternehmen betriebsbedingt gekündigt werden kann, wenn es aktuell einige freie Stellen im Unternehmen gibt und bei der Kündigung auch die Aufsichtsbehörde hinzugezogen werden muss wegen der Elternzeit?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wir sind hier keine Wahrscheinlichkeitsrechner, zum Wahrsagen sollte man entsprechende Foren bemühen, die gibt es ja auch.

Was der bisherige Arbeitgeber macht, das können wir hier nicht wissen. Da gibt es verschiedene juristische Konstrukte, des contracting out, wir wissen nicht, welche Form hier gewählt wurde. Normalerweise kann da der Betriebsrat weiter helfen. Der wird nämlich üblicherweise sehr schnell involviert und begleitet den ganzen Prozess.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Zitat (von Gustav96378):
Hallo,

Was ich mich frage ist, ob der Kündigungsschutz durch die Elternzeit irgendwas ändert, wenn der Mitarbeiter im aktuellen Unternehmen bleibt (nach meinen Internetrecherchen nicht)?


Grundsätzlich gilt während der Elternzeit ein Sonderkündigungsschutz (§ 18 BEEG). Dieser gilt auch im Falle eines Betriebsübergangs bzw. eines Widerspruchs. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist ohnehin unzulässig (§ 613a IV Satz 1BGB). Aber: auch § 613a IV 2 BGB beachten. Ein Kündigung aus anderen Gründen bleibt möglich, sogar betriebsbedingte Kündigungsgründe könnten greifen, solange diese ihren Ursprung in anderen betrieblichen Erfordernissen als denen des Betriebsübergangs haben.
Der Sonderkündigungsschutz des BEEG gilt übrigens auch nicht absolut, auch hier ist eine Kündigung mit Zustimmung der Behörde möglich, allerdings sind die Voraussetzungen sehr hoch und nur möglich, wenn außergewöhnliche Umstände es rechtfertigen, die grundsätzlich als vorrangig angesehenen Interessen des Elternzeit beanspruchenden Arbeitnehmers hinter die Interessen des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zurücktreten zu lassen. Da der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit den Arbeitgeber in der Regel wirtschaftlich nur unbedeutend belastet, sodass ihm ein Zuwarten mit der Kündigung bis zum Ende der Elternzeit zumutbar ist, reicht es z.B. nicht, wenn der Arbeitsplatz bei einem Betriebsübergang wegfällt. Da kann der Arbeitgeber erst nach Ende der Elternzeit kündigungen. Immerhin können sich bis dahin ja auch noch neue Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben.

Zitat (von Gustav96378):

Ist es nicht eher unwahrscheinlich, dass er im aktuellen Unternehmen betriebsbedingt gekündigt werden kann, wenn es aktuell einige freie Stellen im Unternehmen gibt und bei der Kündigung auch die Aufsichtsbehörde hinzugezogen werden muss wegen der Elternzeit?


Naja, das ist natürlich sehr spekulativ. Aber unabhängig von der konkreten Situation im Betrieb wird der Arbeitgeber bei einer rein betriebsbedingten Kündigung während der Elternzeit schon aus den o.g. Gründen erhebliche Probleme haben.

1x Hilfreiche Antwort

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