Verzug Arbeitsgeber Reisekostenrückerstattung

29. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
stagediver
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzug Arbeitsgeber Reisekostenrückerstattung

Sehr geehrte Damen und Herren im Forum,

als juristischer Laie würde ich gerne Hinweise/Rat und Meinungen zu folgendem Fall diskutieren:

Ich habe für mehrere Dienstreisen Auslagen in Höhe dreier Nettomonatsgehälter getätigt. Es wurde mir rasch ein Vorschuss gewährt in Höhe von zwei Nettogehältern. Die Reisekostenabrechnung liegt meinem Arbeitgeber nun seit 6 Monaten vor, ohne dass mir die noch ausstehenden Kosten von einem Monatsgehalt erstattet wurden.

Existieren Fristen für Reisekostenrückerstattungen, bzw. steht mir Schadenersatz in Form von Zinsen zu ? Nach BGB 670 ist mein Arbeitgeber zum Ersatz verpflichtet. Greift nun die Verzugszinsregelung nach BGB 288 ? Wenn ja, ab wann ? Eine Regelung zur erstattung existiert nicht.

Viele Grüsse

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

6 monate sind einerseits üppig. andererseits sehen reisekostenordnungen vielfach vor, dass man als AN sich max. 6 oder gar 12 monate zeit lassen kann, seine abrechnung zu machen.
hast du es schon mit einer erinnerung probiert?


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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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