Sehr geehrte Damen und Herren im Forum,
als juristischer Laie würde ich gerne Hinweise/Rat und Meinungen zu folgendem Fall diskutieren:
Ich habe für mehrere Dienstreisen Auslagen in Höhe dreier Nettomonatsgehälter getätigt. Es wurde mir rasch ein Vorschuss gewährt in Höhe von zwei Nettogehältern. Die Reisekostenabrechnung liegt meinem Arbeitgeber nun seit 6 Monaten vor, ohne dass mir die noch ausstehenden Kosten von einem Monatsgehalt erstattet wurden.
Existieren Fristen für Reisekostenrückerstattungen, bzw. steht mir Schadenersatz in Form von Zinsen zu ? Nach BGB 670 ist mein Arbeitgeber zum Ersatz verpflichtet. Greift nun die Verzugszinsregelung nach BGB 288 ? Wenn ja, ab wann ? Eine Regelung zur erstattung existiert nicht.
Viele Grüsse
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Verzug Arbeitsgeber Reisekostenrückerstattung
29. Oktober 2009
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Frage vom 29. Oktober 2009 | 12:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzug Arbeitsgeber Reisekostenrückerstattung
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#1
Antwort vom 29. Oktober 2009 | 13:20
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
6 monate sind einerseits üppig. andererseits sehen reisekostenordnungen vielfach vor, dass man als AN sich max. 6 oder gar 12 monate zeit lassen kann, seine abrechnung zu machen.
hast du es schon mit einer erinnerung probiert?
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