Verzwickte Geschichte bitte um dringenden Rat

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
pacolito
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzwickte Geschichte bitte um dringenden Rat

Hallo zusammen ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben leider habe ich zu meiner verzwickten Situation hier einiges gelesen das passt aber nicht zu meiner Gesamtsituation, ich brauche dringend Rat.
Folgendes ich Arbeite in einer Grosskantine als Stundenkraft. Im Arbeitsvertrag sind keine festen Stunden geregelt.Also keine 38,5 Stunden Woche etc., nun ist folgende Situation.Ich bin öfter Krankheitsbedingt wegen einen Fussproblem dort ausgefallen (worauf sie sich auch eingelassen haben ich war vorher schon Aushilfe dort und habe dann einen unbefristeten Vertrag als Stundekraft bekommen).
Ich hatte einen Urlaubsantrag gestellt von 17.Tagen der mir genehmigt wurde, der Urlaub war genau bis ende November eingeteilt.Anfang Dezember erhalte ich einen Anruf das meine Stelle so nicht fortgeführt wird-also ne Kündigung.
Als ich aber jetzt Kein Lohn von Oktober,November und den Dezember (Dezember fällt eigentlich weg weil ich nicht eingeteilt wurde) bin ich hingefahren und wollte wissen warum mein Urlaub nicht bezahlt wurde mir wurde erstmal von der anderen Betriebsleiterrin gesagt sie wusste nicht das ich gekündigt wurde und ich habe in der Zeit auch nichts schriftlich bekommen-das ist schon mal der Knaller. Aber jetzt haben die mir den Oktober und November komplett mit Minusstunden verrechnet, da sie mir wohl zuviel gezahlt haben.Aber weder wurde ich bis jetzt weiter eingeteilt oder schriftlich gekündigt. Wie soll ich mich verhalten und wie können die so verantwortungslos sein mir zuviel zahlen mir den Urlaubsantrag unterschreiben und danach sagen die Minusstunden werden verrechnet.Stehe jetzt den dritten Monat ohne Kohle da und meine Kosten laufen weiter.
Ich hoffe Ihr versteht die Situation einieger maßen. Bitte um Rat ich weiss nicht was ich machen soll ich will ja auch nicht selber kündigen weil ich ja dann ne Sperre bekomme,weiss nicht mehr weiter!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Grundsätzlich muss eine Kdg. schriftlich erfolgen. Alles andere ist von vornherein ohne Wirkung.

Wenn vertraglich nichts anderes festgelegt ist, ist von einer Mindestarbeitszeit von 10h/Woche auszugehen. Diese Zeit muss der AG auch anbieten, anderfalls befindet er sich im Annahmeverzug, was zu Folge hat, dass er diese Stundenzahl auch zu bezahlen hat, unabhängig davon ob der AN sie geleistet hat.

Wenn der AG nicht einlenkt, bleibt nur eine Klage zum Arbeitsgericht. Sie sollten sich patrallel jedoch nach Beschäftigungsalternativen umsehen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
pacolito
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo danke für die Antwort aber mir geht es eher darum wie die meinen genehmigten Urlaub einfach so mit den Minusstunden verrechnen können.Die haben mich vorher nicht drauf hingewiesen und ich gehe davon aus das sie das schon wussten.Das mit der schriftlichen Kündigung ist ist ja vorrangig nicht das Problem es geht um die Art die ich beschrieben habe es musste doch schon allen klar sein das ich den Urlaub nicht genommen hätte wenn ich minusstunden habe.Und direkt noch die letzten 2 Tage in meinem Urlaub die telefonische "Vorkündigung" bekomme!

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Ohne schriftliche Kündigung bist du nicht gekündigt. Du kannst deinen Lohn via Arbeitsgericht einfordern. Stellt sich die Frage, was du fordern kannst.


/// Im Arbeitsvertrag sind keine festen Stunden geregelt.

... schön und gut - aber was steht denn im AV? Irgendetwas muss doch dort geregelt sein. Auch Arbeit auf Abruf sollte dort festgehalten sein.
Alles weitere hängt davon ab. Incl. Urlaubsfragen.

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich würde erstmal versuchen in Erfahrung zu bringen, wie man ohne festgelegte Stundenzahl überhaupt auf Minusstunden kommen kann...

Ich sehe hier auch keineen möglichen Grund. Wenn der AG Ihnen keine Arbeit anbietet, entstehen keine Minusstunden, sonder der AG ist im Annahmeverzug.

Damit stehen Ihnen pro Woche min. eine Bezahlung von 10 Arbeuitsstunden zu, egal ob Ihnen Arbeit angeboten wurden oder nicht.

Dies ist die Sichtweise der Arbeitsgerichte, damit so vermieden wird, dass der AG das Unternehmerrisiko voll auf die AN abwälzen kann.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@MitEtwasErfahrung

Das ist nicht unbedingt die Sichtweise der Arbeitsgerichte, sondern steht explizit im § 12 TzBfG "Arbeit auf Abruf". Das BAG hat darüber hinaus auch zusätzliche Grenzen in diesem Urteil festgelegt:

http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/neue-perspektiven-fuer-arbeit-auf-abruf

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#7
 Von 
pacolito
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ur Arbeitszeit steht nur folgendes im Vertrag das kein Mindestbeschäftigungsverhältniss besteht mehr nicht.

Übrigens dank für eure schnellen Antworten

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Und zu den Minusstunden die haben mir einfach zuviel stunden monatlich überwiesen, ich bin davon ausgegangen das alles passt weil ich vorher als Aushilfe viel zu viele Überstunden hatte

-- Editiert pacolito am 05.01.2012 15:55

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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

So kommen wir an der Stelle nicht weiter. Geht es vielleicht ein bisschen konkreter?

Z.b. wurde die Frage nicht beantwortet, ob das Arbeitsverhältnis mittlerweile schriftlich gekündigt wurde.

quote:
ur Arbeitszeit steht nur folgendes im Vertrag das kein Mindestbeschäftigungsverhältniss besteht mehr nicht.


Das ist wohl kaum die wörtliche Klausel. Wenn schon so viel im Argen liegt, dann sollte man die wenigen Details möglichst wörtlich wiedergegeben.

quote:
Und zu den Minusstunden die haben mir einfach zuviel stunden monatlich überwiesen, ich bin davon ausgegangen das alles passt weil ich vorher als Aushilfe viel zu viele Überstunden hatte


Das Wort "Aushilfe" gibt es schon nicht im Arbeitsrecht und Arbeit als "Stundenkraft" ist aus meiner Sicht auch nicht sonderlich gesetzeskonform.

Von wann bis wann haben Sie dort als Aushilfe gearbeitet? Wieviel Stunden waren das pro Woche und Monat?
Seit wann arbeiten Sie als "Stundenkraft" und da sind wieder die Stunden pro Woche und Monat relevant.

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