Videokonferenz der Berufsschule

2. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Kbuser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Videokonferenz der Berufsschule

Hallo,

Ich mache derzeit eine Ausbildung.

Und ich habe ein Problem mit den Videokonferenzen meiner Berufsschule.

Ich habe heute Sonntag den 02.05.2021 um 20:30 erfahren das ich Morgen früh um 08:00 eine Videokonferenz bei meiner Berufsschule habe.

Ist das überhaupt rechtens so?

Ich bedanke mich bereits im vorraus.

VG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Kbuser):
Ist das überhaupt rechtens so?

Was genau sollte daran nicht rechtens sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass Du entweder morgen einen Berufsschultag hättest oder aber um 8.00 Uhr in der Schule gewesen wärst. Man hätte das ganze auch morgen in der Früh erfahren können, okay, man hat die Medien schon heute gelesen. Wo ist das Problem?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kbuser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau sollte daran nicht rechtens sein?


Soweit ich weiß müssen Dienstplanänderung 4 Tage im vorraus angekündigt werden.

Diesbezüglich kam mir der Gedanke daß sowas auch vorzeitig angekündigt werden muss.

VG

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Was wäre denn der normale Dienstplan stattdessen gewesen?
Wäre sonst normaler Unterricht in der Berufsschule gewesen oder Präsenzzeit im Betrieb?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7235 Beiträge, 1522x hilfreich)

Dienstplan und Anwesenheit ist was verschiedenes

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kbuser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank für die Antworten.

Also, die Berufsschule ist geplant gewesen. Auch das dies Zuhause stattfinden wird.

Aber das eine Videokonferenz stattfindet ist keine grundsätzliche Vorraussetzung.
Jeder Lehrer kann frei entscheiden ob es einfache Aufgaben gibt oder eine Videokonferenz stattfindet lässt.

Mein Problem in der Hinsicht ist auch nicht die Videokonferenz an sich sondern das die Mitteilung für diese Videokonferenz in meinen Augen sehr kurzfristig gehalten ist.

Es ist sogar schon vorgekommen das es um 23 Uhr oder um 01 Uhr in der Nacht eine Information rausgeschickt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Kbuser):
Dienstplanänderung 4 Tage im vorraus angekündigt werden.
In der Berufsschule? Gibt es dort nicht noch immer wie üblich Stundenpläne und Unterricht?
Dass in einer Berufsschule um 8 Uhr Unterrichtsbeginn ist, dürfte sich nicht geändert haben.
Dass sich Stundenpläne mal ändern, ist normal...vor allem unter Pandemiebedingungen.

Ich halte das für *rechtens*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Also, die Berufsschule ist geplant gewesen. Auch das dies Zuhause stattfinden wird.

Dann wurde der Dienstplan also gar nicht geändert.

Zitat:
Jeder Lehrer kann frei entscheiden ob es einfache Aufgaben gibt oder eine Videokonferenz stattfindet lässt.

Genau das hat der Lehrer getan. Er hätte das auch um 7:59 erst bekannt geben können. Für sowas gibt es keine Ankündigungsfrist.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Kbuser):
Und ich habe ein Problem mit den Videokonferenzen meiner Berufsschule.


Was ist denn genau das Problem?

Signatur:

- car4000 -

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