Viele Fragen zum Minijob.

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
comander
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Viele Fragen zum Minijob.

Hallo zusammen. Ich arbeite seit über einem Jahr als Minijobber. Habe keinen Arbeitsvertrag bekommen, das einzige, was ich unterschreiben musste, war das ich keinen zweiten Minijob habe.
Arbeite täglich ca. 2.5 Std., fahre Morgens und Nachmittags.
Auch die 20 Tage Urlaub bekomme ich nicht, weil er zieht die Ferien ab und kommt somit nur auf 13 Tage.
Lohnabrechnungen gibt es überhaupt nicht, man kann also nichts nachvollziehen außer die Std in meiner App.
Grade am Nachmittag dauern die Fahrten auch mal etwas länger, 15-30min. Je nach Verkehr. Und somit schreibe ich täglich die std auf und erfasse sie auch mit einer Zeitenapp. Nun, seit September 2024 werden aus mir unerklärlichen Gründen Gelder abgezogen, die aus dem Büro schiebt es auf den Chef, der Chef wimmelt einen immer ab und ist nicht erreichbar.
Ich habe ihm jetzt eine Mahnung geschickt, mit der Lohnforderung, Frist eine Woche, die ohne Zahlung verstrichen ist. Im Gegenteil, jetzt werden meine Touren gekürzt, ein anderer soll jetzt 2 X die Woche meine Tour fahren, Begründung ich würde sonst auf zu viel Std. kommen. Was kann ich machen? Arbeitgeber verklagen? Eigentlich versuche ich immer das Gespräch zu finden, aber in diesem Fall scheint es wohl aussichtslos zu sein.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38856 Beiträge, 6422x hilfreich)

Du hast nur 2 Fragen.

Zitat (von comander):
Was kann ich machen?
Kommt drauf an.
Zitat (von comander):
Arbeitgeber verklagen?
Könnte sein.

Man weiß quasi nichts. Ich habe mehrere Fragen:

- Was heißt, du fährst morgens und nachmittags?
- Ist dein Job das Fahren?
- Hast du täglich ca. 2,5 Std. Arbeitszeit?? Also 7-Tage-Woche?
- Wo steht was von 20 Tagen Urlaub, wenn du gar keinen Vertrag hast?
- Welche Ferien meinst du?
- Wieviel wird dir abgezogen?
- Weißt du, wieviel du monatlich als Minijob-Lohn bekommen kannst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17718x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
comander
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum besseren Verständnis, ich fahre Kleinbus, morgens Kinder zur Schule, nachmittags wieder nach Hause.
Und ich bin eben der Fahrer, morgens ca. 1.15 min, nachmittags 1.15 -1.30min, je nach Verkehrslage.
5-Tage-Woche, wenn Ferien sind natürlich nicht. Sobald ich über die 530 € (es wird Mindestlohn 12,41 € gezahlt) komme, das wird mir einfach nicht bezahlt.
Meine was gelesen zu haben, dass einem 20 Tage Urlaub bei Minijob zustehen. Bin mir aber nicht sicher. Der Chef zieht die Schulferien einfach ab und gibt nur 15Tage Urlaub. Hoffe das ich mich jetzt, was besser ausgedrückt habe.
lg

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17718x hilfreich)

Nun ja - 20 x 2,5 h zu 12,41 Euro ergeben ja bereits 620,50 Euro, was dann nach Abzug der hier sehr niedrigen SV-Beiträge (da wir uns dann im Midijob befinden) ca. 595 Euro ergibt. Die Differenz können Sie einklagen - die Frage ist, ob Sie das wollen? Im Übrigen könnten Sie Ihren Chef für den Anfang mal auffordern, Ihnen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zu geben (siehe mein Beitrag oben).

-- Editiert von User am 27. November 2024 17:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38856 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von comander):
Zum besseren Verständnis,
Danke, du bist ja lustig. Überhaupt zum Verständnis ...

Mindestlohn MUSS der AG zahlen. Er darf dich also nicht mehr als 43,35 Std. monatlich arbeiten lassen.
Und kannst mit einer solchen geringfügigen Beschäftigung/Minijob nicht mehr als 538,- mtl. als Einkommen erhalten.
Dein AG darf dann deine Arbeitszeit verkürzen, und zwar so, dass du nicht ÜBER 538,- kommst.

Mit dem Urlaub bzw. Abzug wegen Ferien bin ich unsicher.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19781 Beiträge, 7190x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dein AG darf dann deine Arbeitszeit verkürzen, ...

Das kann nicht die Lösung bedeuten, jedenfalls dann nicht, wenn die Konsequenz wäre, dass comander den Bus auf halber Strecke stehen lässt und das Arbeiten einstellt. Im Übrigen: geleistete Arbeit ist auch tatsächlich zu vergüten.

Da muss eine andere Lösung her - anscheinend sprengen die Fakten das Modell Minijob; aber es gibt ja auch noch den MIdi-Job .
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/04_Mini-Midi-und-Nebenjobs/mini-midi-und-nebenjobs_node.html#:~:text=Ferien-%20und%20Nebenjobs.-,Midijob,nicht%20die%20vollen%20Sozialversicherungsbeiträge%20zahlen.

Richtig ist, dass Minijob ein Abgabenmodell ist, das eben bei 538 Euro /Mon endet.

Comander hat sich m.E. selbst ein Bein gestellt, indem er dem AG ein Ultimatum gesetzt hat, das der hat verstreichen lassen. Jetzt muss er handeln, z.B. klagen, wenn der Chef nicht gesprächsbereit ist.

-- Editiert von User am 27. November 2024 17:52

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#7
 Von 
comander
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und weiter geht es, bin zum 10.12. Fristlos gekündigt worden, angeblich wegen Mobbing. War beim RA, er meinte, er muss mir auch die gesamten Ferien/Feiertage im Jahr nachzahlen. Mit Minijob zentrale telefoniert, die können mich im System gar nicht finden. Habe jetzt erfahren das auch alle 14 Busbegleiter wohl durch Übungsleiterpauschale bezahlt werden. Ich weiß nicht, ob das so rechtens ist. Erreiche meinen Anwalt auch erst im Januar wieder.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von comander):
Habe jetzt erfahren das auch alle 14 Busbegleiter wohl durch Übungsleiterpauschale bezahlt werden.

Das hört sich sehr illegal an ...

Ich denke das die Minijobzentrale so wie der Zoll sehr dafür interessieren werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19781 Beiträge, 7190x hilfreich)

Zitat (von comander):
Übungsleiterpauschale

Das ist ja eine ganz andere 'Hausnummer' und hat mit üblicher Erwerbsarbeit nicht viel gemein; hier könnte sich für dich positiv auswirken, dass du keinen (schriftlichen) AV hast. Und ja: Bezahlung via Übungsleiterpauschale klingt nicht wirklich nach Legalität, da dürfte es an den Voraussetzungen fehlen.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/ehrenamt/ehrenamt-und-steuern/wofuer-gilt-die-uebungsleiterpauschale.html#:~:text=Die%20Übungsleiterpauschale%20stellt%20Einnahmen%20bis,Zahlungen%20für%20Verdienstausfall%20und%20Zeitverlust.

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