Viele Tätigkeiten in Arbeitszeugnis ignoriert

22. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Viele Tätigkeiten in Arbeitszeugnis ignoriert

Hallo zusammen, meien Freundin war befristet für zwei Jahre bei einer großen Firma angestellt.

Heute hat Sie nun ihr arbeitszeugnis bekommen.
Dieses war , neben den etlichen Rechtschreibfehlern, ziemlich kurz gefaßt.

Zitat:
"Zu Ihren Aufgaben gehörte:
Die Erstellung von Briefen nach Dikat, Diktaphon und Vorlagen und der Telefondienst."
Dies war schon alles was Ihre Tätigkeit beschrieb.

In Wirklichkeit hat Sie aber viel mehr gemacht.
Sie war Vorstandssekräterin und hat u.a Termine für die Unternehmensleitung ausgemacht, Bei der organistaion von Veranstaltungen mit geholfen, Sitzungen unterstützt, Sitzungen per Steno protokoliert, Einladungen verschickt, Access Datenbanken entwickelt und gepflegt, den Posteingang verwaltet, Pressespiegel erstellt etc.

Nun meine Frage:
In Ihrem Arbeitsvertrag steht das Sie per Zeitvertrag als Schreibkraft eingestellt wurde.
Nun hat sie in dieser Zeit aber viele andere Dinge gemacht die in diesem Arbeitszeugnis schlichtweg ignoriert wurden.
Kann man dadrauf bestehen, das diese Sachen ebenfalls erwähnt werden?

PS: Eventuell sollte ich dazusagen, das das Arbeitsverhältnis nicht gerade friedlich zuende ging, was nicht an meiner Freundin lag.

Vielen Dank für die Antworten und Gruß,
Impulz

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Kann man dadrauf bestehen, das diese Sachen ebenfalls erwähnt werden?


Hallo impulz, auf jeden Fall! Wie sieht denn der 'Rest' des Zeugnisses aus? Vermutlich auch nicht der Bringer. Oder?

quote:
Eventuell sollte ich dazusagen, das das Arbeitsverhältnis nicht gerade friedlich zuende ging, was nicht an meiner Freundin lag.


Das ist völlig egal. Die Tätigkeiten gehören auf jeden Fall rein. Natürlich nicht jeder einzelne Pipifax, aber durch das Weglassen entsteht ja (vermutlich absichtlich) das Bild einer normalen Schreibkraft, welches sich von einer Sekretärin doch sehr erheblich unterscheidet.
-> http://bundesrecht.juris.de/gewo/BJNR002450869BJNE024000377.html

MfG

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#2
 Von 
Doreen B.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 11x hilfreich)

Negative Zeugnisse darf man ablehnen.Rechtschreibfehler hingegen sind er peinlich für den Arbeitgber.Lass das Zeugnis kostenlos beim Arbeitsamt prüfen.
Schreib evtl. eine Liste über deine Tätigkeiten und bitte um Abänderung.Dein Arbeitgeber darf deine Weitere berufliche Zukunft nicht negativ beeinflussen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Doreen B:

quote:
Negative Zeugnisse darf man ablehnen.Rechtschreibfehler hingegen sind er peinlich für den Arbeitgber.


Rechtschreibfehler sind peinlich für den Ex-Arbeitgeber. Das ist schon richtig. Dennoch hat der AN Anspruch auf ein formell korrektes Arbeitszeugnis und dazu gehört auch, dass dieses frei von Rechtschreibfehlern zu sein hat. Hinzu kommt, dass die AN hier als Schreibkraft in diesem Unternehmen gearbeitet hat. Und wenn dann ein Zeugnis akzeptiert wird, dass voll von Rechtschreibfehlern ist, dann wirft das auch nicht unbedingt ein gutes Bild auf die AN. Ich würde mir - als potentieller neuer AG - dann durchaus die Frage stellen, ob die Bewerberin es während Ihrer Tätigkeit vielleicht auch nicht so genau genommen hat, mit der Rechtsschreibung, oder ob sie die Fehler vielleicht gar nicht bemerkt hat.

quote:
Lass das Zeugnis kostenlos beim Arbeitsamt prüfen.


Sorry, aber auf das Arbeitsamt würde ich mich an dieser Stelle ganz sicher nicht verlassen. Auch auf die Gefahr hin, dass sich hier jetzt vielleicht der eine oder andere auf den Schlips getreten fühlt; zumindest mal die Mitarbeiter, mit denen ich bisher beim Arbeitsamt zu tun hatte (und das waren einige), hatten von Zeugnissen und deren Gestaltung überhaupt keine Ahnung. Bevor ich von diesen Leuten ein Zeugnis prüfen lassen würde, würde ich auf diese Prüfung lieber gleich verzichten.

@impulz:

Das Zeugnis ist ja wohl zumindest unvollständig und Du hast selbstverständlich einen Anspruch darauf, dass alle wesentlichen Aufgaben/Tätigkeiten genannt werden. Insofern würde ich auch eine Liste der ausgeführten Tätigkeiten erstellen und den AG auffordern, das Zeugnis entsprechend zu korrigieren. Wenn Du magst, kannst Du ja mal den vollständigen Zeugnistext hier einstellen. Dann kann man mal schauen, ob da noch andere Dinge der Korrektur bedürfen. Ansonsten kannst Du das Zeugnis natürlich auch von einem Anwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) überprüfen lassen, was allerdings kostenpflichtig ist.

Gruß,

Axel.

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#4
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Axel, erstmal danke für Deine Tipps ich sehe das als Laie eigentlich genauso wie DU.
Gerne nehme ich das Angebot an und stelle mal eben den gesamten Text hier rein inklsuive der Fehler (Viel zum abtippen habe ich ja nicht!)

------------------
Zeugnis:

Frau *****, geb. am **** , war vom *** bis **** in
Unserem Unternehmen beschäftigt

Zu ihren Aufgaben gehörte:

- Die Erstellung von Briefen nach Diktat, Diktaphon und Vorlagen und der Telefondienst.

Frau **** führte die ihr übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit aus. Auf ihre zuverlässige und gewisenhafte Arbeit war jeder Zeit Verlass.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jeder Zeit einwandfrei.

Das befristete Arbeitsverhältnis endete am **** und konnte nicht verlängert werden.
Wir danken Frau **** für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gut.

Darum, Signatur, Unterschrift
------------------
Als ich das Zeugnis sah dachte ich erst an einen Witz. Was meint Ihr zu den weiteren Formulierungen in dem Zeugnis wie z.B.
"führte die übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriendheit aus."
Hört sich das nicht so an, als ob sie nur das gemacht hat, was sie selbst zufriedenstellte sprich das sie faul war?

Viellen Dank für alle weiteren Kommentare.

-- Editiert von Impulz am 24.01.2006 16:26:40

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Frau **** führte die ihr übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit aus.


Stimmt. Klingt ziemlich 'missraten' ohne das 'zu unserer ... Zufriedenheit.'.

quote:
Auf ihre zuverlässige und gewisenhafte Arbeit war jeder Zeit Verlass.


Hää? Auf ihre Arbeitsweise vielleicht ... aber auf ihre Arbeit? Und von Geschwindigkeit und wie sie ihr Arbeitspensum schaffte, ist nicht die Rede. Überstunden?

quote:
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jeder Zeit einwandfrei.


Sie hat ihre Arbeit gemacht, war höflich zu allen, aber beliebt war sie nicht.

quote:
Das befristete Arbeitsverhältnis endete am **** und konnte nicht verlängert werden.


'konnte nicht verlängert werden' <- das kann man nun so sehen, dass es (vom gesetz her) nicht ging oder auch böswilliger = man wollte eh nicht.

quote:
Wir danken Frau **** für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gut.


Kein Bedauern, dass sie weg geht. Man wünscht ihr auch nicht 'weiterhin' alles gute. Allein das heißt schon 'Hier hats nicht so geklappt, aber vielleicht wirds woanders besser.'

Alles in allem -> Papierkorb.

Zu den Rechtschreibfehlern wurde ja schon was gesagt.

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Bei den ersten beiden Punkten, die @venotis hier aufgegriffen hat, habe ich ja noch gedacht, der AG hat sich nicht sehr viele Gedanken über die Formulierung gedacht. Bei der Häufung dieser "kleinen Missgeschicke" seitens des AG kann man aber wohl doch von Absicht ausgehen. Alles in allem - wie schon vermutet - kein wirklich tolles Zeugnis.

Es wäre vielleicht einen Versuch wert, dem AG einfach ein selbstformuliertes Zeugnis vorzulegen, mit der Bitte, dieses entsprechend zu übernehmen. Selbstverständlich sollte dieses auch nicht übertrieben positiv sein, sondern möglichst objektiv die tatsächlichen Gegebenheiten wiederspiegeln. Vielleicht läßt er sich ja drauf ein.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#7
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Erst einmal würde ich hier tatsächlich ein Zeugnis vorformulieren und dem Arbeitgeber vorlegen.

Das o.g. ist auch kein Arbeitszeugnis sondern lediglich eine Bescheinigung (zumindest in meinen Augen).

Im Arbeitsvertrag steht, sie wurde als "Schreibkraft" eingestellt, und hat dann als Vorstandssekretärin gearbeitet?

Das sollte dann auf jeden Fall in das Zeugnis rein

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#8
 Von 
navrboc
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Es handelt sich bei o.g. durchaus um ein Arbeitszeugnis, wenn gleich die Qualität der Arbeit offenbar nicht die beste war. Grundsätzlich ist an der Form, Umfang und den Inhalt der Bescheinigung nichts auszusetzen. Gleichwohl sollte versucht werden mit dem Arbeitgeber noch eine Abänderung zu erreichen.

MfG,

RAIn Navrboc

-----------------
"Sanela Navrboc
Rechtsanwältin
Olgastraße 57 A
70182 Stuttgart"

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#9
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

@murgab:
>Im Arbeitsvertrag steht, >sie wurde als Schreibkraft >eingestellt, und hat dann >als Vorstandssekretärin >gearbeitet?

Genau so ist es und diese Firma hat über 2000 Mitarbeiter.
Davon sind zwei Vorstandssekräterinnen (gewesen). Das Zeugnis von einer dieser Beiden siehst Du oben.
Sie ist in diese Position aufgestiegen Aufgrund Ihrer außerordentlichen Leistungen.
Als Zeitkraft von der Poststelle zum Vorstandssekretäriat.

@Sanela Navrboc
Ist das nicht etwas kurz gehalten für ein Arbeitszeugnis?
Dürfen die da ausgeführte Tätigkeiten einfach leugnen?
Gibt es nicht auch sowas wie ein einfaches und ausführliches Arbeitszeugnis auf die man bestehen kann?


Gruß,
impulz



-- Editiert von Impulz am 26.01.2006 19:56:58

-- Editiert von Impulz am 26.01.2006 19:59:05

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Dürfen die da ausgeführte Tätigkeiten einfach leugnen?


Hab ich bereits in meinem 1. Beitrag beantwortet.

('Herr Doktor, ich werd immer übersehen.' 'Der Nächste bitte.' :( )

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#11
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

@venotis

stimmt aber ich würde es gerne vom rechtlichen aspekt her beantwortet haben. Dein Link sagte ja nur aus, das ein zeugnis die zukunftige arbeitslaufbahn nicht negativ beeinflussen darf, was ja nicht der fall ist wenn man positive eigenschaften weg läßt.

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#12
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Alles in allem hat Deine Freundin natürlich die Möglichkeit, das Arbeitszeugnis abzulehnen. Dies sollte Sie dann schriftlich tun. Dies wäre dann eine gute Gelegenheit, einen Eigenentwurf einzubringen. Ich habß es damals zumindest so versucht, weil ich mit meinem Zeugnis nicht zufrieden war. Das Ergebnis war leider ein noch schlechteres Zeugnis als zuvor. Aber vielleicht hat Sie ja Glück und bekommt ein besseres. Ich würde es zumindest erstmal so versuchen und nett bleiben. Wenn das nicht hilft, dann bleibt nur das Arbeitsgericht. Dies ist soweit ich weiß kostenlos. Dort gilt es dann Nachweise zu erbringen. Was die übertragenen Aufgaben betrifft so mag das noch relativ leicht sein, aber was die Bewertung anbelangt, so ist eine durchweg positive Bewertung nur schwer durchsetzbar. Daher kann der Arbeitgeber auch nur ein gut oder befriedigend aussprechen, wenn er will.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
impulz
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

So, jetzt wo alles gerichtlich durch ist denke ich es ist an der Zeit diesem tollen Forum mal was zurück zu geben!
Eventuell ist meine Antwort ja einem anderen hilfesuchenden mal eine Hilfe.

Wir haben vor dem Arbeitsgericht Klage auf Ausstellung eines ordentlichen Zeugnisses eingereicht.


Vor Klageerhebung haben wir ein Zeugnis ausgestellt was unserer Meinung nach die Leistungen meiner Freundin fair und neutral beurteilt hat.
Dieses haben wir dem ehemaligen Arbeitgeber vorgelegt. Als auf dieses Schreiben wieder keien ANtwort kam (wie bei den 4 Schreiben zuvor) haben wir die Klage eingereicht.

Es kam vorab wie üblich zu einem Schlichtungstermin.
Bei diesem Schlichtungstermin war der Arbeitgeber (Eine Firma mit mehr als 10.000 Mitarbeitern deutschlandweit) von anfang an klein mit Hut.

Der Richter hat sich berechtigter Weise sofort auf unsere Seite geschlagen und wir haben zusammen mit dem Richter und dem ehemaligen Arbeitgeber dann noch während der Verhandlung ein angemessenes Arbeitszeugnis auf grundlage unseres Entwurfes erstellt.
Der Richter hat dieses Zeugnis fast dektiert.

Die Klage hat sich somit definitiv gelohnt. Danke an alle beteiligten in diesem Thread für eure Tipps!



-- Editiert von Impulz am 03.11.2006 00:09:27

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Venotis

quote:Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jeder Zeit einwandfrei.

Sie hat ihre Arbeit gemacht, war höflich zu allen, aber beliebt war sie nicht.

Woraus leitest Du das hier ab ? Weil dort Mitarbeiter und nicht Kollegen steht ?

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ impulz


Danke für die Rückmeldung ! Es ist immerwieder schön, wenn hier eine Rückmeldung kommt!

Glückwunsch zum Urteil!

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Hallo,
ich hätte da mal 2 Fragen:
Haben Sie eigentlich die Kosten dafür über eine Rechtsschutz abgedeckt? Wissen Sie, was eine solche Klage ohne Rechtsschutz kosten würde?

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Und jetzt?

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