Hallo zusammen, zur Zeit bin ich auf Teilzeit eingestellt.
Laut Arbeitsvertrag habe ich eine Arbeitszeit von 80 Stunden im Monat, bis maximal 108,75 Stunden im Monat bei betrieblichen Bedürfnissen.
Die Wirklichkeit sieht aber so aus das ich seit Januar 2019 eine durchschnittliche Arbeitszeit von etwa 153 Stunden im Monat habe. Deshalb würde ich gerne wissen ob es nicht Rechtlich irgendwie möglich wäre das ich Vertraglich an mehr Arbeitszeit bekommen könnte da meine Anfrage auf eine Vollzeitstelle verneint wurde.
Ich wäre froh wenn mir hier irgendjemand weiterhelfen könnte
MfG Thomas
Viele Überstunden als Teilzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was hast du denn von den ca. 50 bis 70 Std. Mehrarbeit?Zitateine durchschnittliche Arbeitszeit von etwa 153 Stunden im Monat habe. :
Führst du ein Arbeitszeitkonto? Was steht dazu im Arbeits-/Tarifvertrag?
Du willst doch nicht rauf auf Vollzeit, sondern runter auf vertraglich vereinbarte Zeit---oder?
Was willst du?
Mündliche Anfragen bringen oft einen AN oft nicht voran.
Ich würde eigentlich gerne auf Vollzeit arbeiten, bei nachfrage wird mir jedoch immer gesagt das dies nicht möglich ist. Laut Vertrag hab ich 80 Stunden im monat bis maximal 107 Stunden durch Überstunden und diese werden mir an jeden Monats ende ausgezahlt.
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Die Vollzeitstelle hast Du vermutlich bereits, es ist nur fraglich, wie Du das deinem Arbeitgeber beibringen möchtest.
Durch permanente Überstunden über einen längeren Zeitraum entsteht eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrags und die Teilzeitstelle wird zur Vollzeitstelle –> Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 04.05.2006 (Az. 8 Sa 2046/ 05).
https://openjur.de/u/117838.html
ZitatDu willst doch nicht rauf auf Vollzeit, sondern runter auf vertraglich vereinbarte Zeit---oder? :
Der aufmerksame Leser könnte aus der Frage des TE durchaus schließen, was er möchte.
Zitat.....irgendwie möglich wäre das ich Vertraglich an mehr Arbeitszeit bekommen könnte da meine Anfrage auf eine Vollzeitstelle verneint wurde. :
-- Editiert von spatenklopper am 26.11.2019 11:55
Du möchtest eigentlich einen AV über Vollzeit. Das verwehrt dir der AG einerseits, andererseits spannt er dich aber ein nahezu wie eine VZ-Kraft. Das BAG wie auch das Urteil des LAG Hamm stellten ab auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens (BAG, Urteil vom 09.07.2003, Az 5 AZR 610/01)..
Also Geduld. M.a.W.: Wenn du nur lange genug so arbeitetest, bekommst du mehr oder minder stillschweigend, was du dir wünschst, auch wenn das mehrere Jahre bedeuten kann.
ZitatDurch permanente Überstunden über einen längeren Zeitraum entsteht eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrags und die Teilzeitstelle wird zur Vollzeitstelle –> Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 04.05.2006 (Az. 8 Sa 2046/ 05). :
-- Editiert von spatenklopper am 26.11.2019 11:55
Das mit dem Urteil ist gut zu wissen.
Vielen Dank für die ganze Hilfe werde dann wohl noch einmal das Gespräch suchen müssen.
Wenn sich dein AG von dem Urteil nicht beeindrucken lässt, lasse auf jeden Fall deinen Vertrag aufstocken. Ich gehe davon aus, dass dir die Mehrarbeit zwar vergütet wird, dir Kranken- und Urlaubstage nur auf Basis der vereinbarten 80 Stunden gut geschrieben werden. Und das darf nicht sein, auch wenn es vielerorts reguläre Praxis ist.
Wenn schon ein ganzes Jahr fast in Vollzeit gearbeitet wird, dann würde ich behaupten, dass die stillschweigende Änderung schon stattgefunden hat. Es ist ja offensichtlich, dass beide Seiten eine längere Arbeitszeit wünschen.
Du hast natürlich auch im Urlaub und bei Krankheit Anspruch auf die übliche Bezahlung, also die Summe, die die sonst auch verdienst. Viele AG tun so, als wüßten sie das nicht. So wird gespart.
Ähnliche Situation gab es in der Firma meines Mannes auch - die Kollegen haben akribisch die geleisteten Stunden aufgeführt und nach einigen Monaten (etwa ein Jahr, wenn ich mich recht erinnere) einen Vollzeitvertrag eingeklagt. Erfolgreich.
Ich würde da noch die 12 Monate voll machen. Falls man um Urlaub und Entgeltfortzahlung betrogen wird.
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