Hallo ihr Lieben,
ich habe einen Arbeitsvertrag vorliegen und weiß nicht was einige der Klauseln bedeuten sollen.
Vielleicht könnt ihr mir mal helfen.
"Der Geschäftsführer sorgt selbst für eine Renten- und Krankenversicherung."
Meine Fragen dazu wären:
1. Gibt es eine Kapungsgrenze oder muss ich den Arbeitgeberanteil voll übernehmen?
2. Ich bin Angestellter, soll aber Renten- und Krankenversicherung selbst übernehmen?
Bin ich dann selbstständig?
Begründet das eine Scheinselbstständigkeit?
3. Gelten mündliche Vereinbarungen wie schriftliche?
Wenn mir jemand weiter helfen könnte, wäre ich sehr dankbar!
LG
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Viele ??? im Arbeitsvertrag
25. Januar 2013
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Frage vom 25. Januar 2013 | 19:57
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 3x hilfreich)
Viele ??? im Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. Januar 2013 | 20:19
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Ein Geschäftsführer, der von einem Arbeitgeber angestellt und bezahlt wird, kann nicht selbständig sein.
Zum Einlesen ganz hilfreich:
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/gmbh-geschaeftsfuehrer-sozialversicherungspflicht.htm
zu 3:
JA, wenn mündliche Nebenabreden nicht im Vertrag ausgeschlossen und Zeugen vorhanden sind, was denn da vereinbart wurde.
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#2
Antwort vom 25. Januar 2013 | 20:19
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 71x hilfreich)
dann wäre erstmal der Wortlaut dieser Klauseln interessant,
über die wir diskutieren wollen
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