Viele ??? im Arbeitsvertrag

25. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
misi
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 3x hilfreich)
Viele ??? im Arbeitsvertrag

Hallo ihr Lieben,

ich habe einen Arbeitsvertrag vorliegen und weiß nicht was einige der Klauseln bedeuten sollen.
Vielleicht könnt ihr mir mal helfen.

"Der Geschäftsführer sorgt selbst für eine Renten- und Krankenversicherung."

Meine Fragen dazu wären:

1. Gibt es eine Kapungsgrenze oder muss ich den Arbeitgeberanteil voll übernehmen?

2. Ich bin Angestellter, soll aber Renten- und Krankenversicherung selbst übernehmen?
Bin ich dann selbstständig?
Begründet das eine Scheinselbstständigkeit?

3. Gelten mündliche Vereinbarungen wie schriftliche?

Wenn mir jemand weiter helfen könnte, wäre ich sehr dankbar!

LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ein Geschäftsführer, der von einem Arbeitgeber angestellt und bezahlt wird, kann nicht selbständig sein.

Zum Einlesen ganz hilfreich:
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/gmbh-geschaeftsfuehrer-sozialversicherungspflicht.htm

zu 3:
JA, wenn mündliche Nebenabreden nicht im Vertrag ausgeschlossen und Zeugen vorhanden sind, was denn da vereinbart wurde.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)


dann wäre erstmal der Wortlaut dieser Klauseln interessant,
über die wir diskutieren wollen

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"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

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