Hallo und schönen guten Tag,
bin dezeit in der Ausbildung zum Mediengestalter und komme nächsten Monat in das 2.Jahr...
Gester habe ich von meinem Betrieb erfahren das er sich höchstwarscheinlich auflösen wird und ich dann wohl oder übel Arbeitslos sein werde...
Meine Fagen ist nun ob jeman schonmal die gleiche Erfahrung machen musste und wie es dann weiterging...
Habe gehört das es Azubis gab die ebenfalls nach dem 1.Lehrjahr arbeitslos wurden und die dann wieterhin in die Schule gegangen sind und trotz alledem ihre Ausbildung in der Schule fertiggemacht haben und am Ende sogar ihre Prüfung machen durften.
Geht sowas?
Und bekommt man überhaupt Arbeitslosengeld nach dem 1.Jahr?
Wie soll ich nun weiter vorgehn?
Am wichtigsten ist mir zu wisen ob ich auch ohne Betrieb meine Aubildung (schulisch/privat) fortführen darf!
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank
gstar
Villeicht bald Arbeitslos
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hi Gstar,
meines wisens ist es möglich die Ausbildung ohne Betrieb fertig zu machen.... allerdings weiss ich nicht ob das noch im 2. Lehrjahr möglich ist im 3. auf jeden Fall.
Allerdings würd ich dir empfehlen eine andere Firma zu suchen die dich übernimmt und bei der du deine Ausbildung"fortsetzen" kannst.
Dies war bei mir der Fall Ende 2. Lehrjahr wurde die Geschäftsstelle geschlossen und bin dann in eine andere Firma gewechselt und habe meine Ausbildung jetzt erfolgreich beendet. Und der Vorteil deine Ausbildung in ner neuen Firma zu beenden ist, daß wenn du dich gut anstellst auch die Chance für eine Übernahme hast.
Meine Firma bietet mir jetzt leider nur eine 50% Stelle an und ein lächerliches Gehalt und das mit eine Ausbildung zum IT-Systemkaufmann !
Gruß
Georg
Hi Gstar,
soweit ich weiss, muss zunächst dein Arbeitgeber versuchen dich unterzubringen, sprich einen anderen "Lehrherren" für dich finden. Natürlich kannst du auch selbst suchen (was gerade heute sehr schwierig ist, i know). Mit der rein schulischen Ausbildung denke ich auch wie mein Vorschreiber, ab 3. Lehrjahr geht das vermutlich. Erkundige dich aber sicherheitshalber einmal bei der zuständigen IHK-Stelle.
Deinen Beruf kann man aber glaub ich auch über eine Abendschule erlernen, vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit (Arbeitsamt ansprechen).
Viel Glück !
Kiki
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du musst 12 monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, dann haste anspruch auf arbeitslosengeld. und die ausbildung (sofern es nicht eine nur-schulische ohne lohn ist) war demnach versicherungspflichtig.
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