Volle VWL Zulage oder anteilig als Teilzeitarbeitskraft?

29. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lady-Mouse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Volle VWL Zulage oder anteilig als Teilzeitarbeitskraft?

Hallo,
ich bin auf Teilzeit beschäftigt, hab bisher die volle VWL Zulage ausbezahlt bekommen d.h.26,59 €.....nun wurde unsere Abrechnungsstelle neu vergeben und dor haben sie nun gesagt, dass ich als Teilzeitarbeitskraft nur noch anteilig die VWL-Zulage ausbezahlt bekomme. Da ich aber schon 5 Jahre in Teilzeit bin, und nie was davon erwähnt wurde, kann ich da nicht auf das Gewohnheitsrecht pochen?.......Oder besser gesagt, können die das so einfach ändern ohne vorherige Ankündigung?

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"Danke :-)
Lady-Mouse"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Was steht denn zur VWL-Leistung in Deinem Vertrag?

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#2
 Von 
Lady-Mouse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

da steht nichts dazu drin, da ich ja vorher in Vollzeit beschäftigt war und das nur einfach umgeändert wurde........

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Gibt es eine schrifltiche Vereinbarung zur der Umänderung in eine Teilzeitbeschäftigung und was steht da drin?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sandra234
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

also ich bin auch von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung gewechselt. Meine VWL wurden nicht gekürzt.

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#5
 Von 
Lady-Mouse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

da ist die VWL mit keinem Wort werwähnt.......

Da steht dann nur was über Gehalt und Arbeitszeiten............

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ Lady-Mouse

Ich glaube, ohne genau zu wissen was in dem Ursprungsarbeitsvertrag und dann im Änderungsvertrag in puncto Gehalt (und damit wohl auch zur VWL) stand, kommen wir nicht weiter. Aber vielleicht solltest Du mit den Verträgen mal zum Anwalt, damit er sich das komplett anschaut. Würde hier wahrscheinlich den Rahmen sprengen.

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#7
 Von 
Clonk
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 25x hilfreich)

Solange nichts im Vertrag steht zu den VWL hast du so gut wie keine Chancen vor dem Gericht.

Der Arbeitgeber wird wohl einfach gepennt haben und vergessen haben deine VWL zu kürzen.
Seh es einfach positiv und freu dich die VWL 5 Jahre in voller Höhe erhalten zu haben.

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