Hallo,
ich bin auf Teilzeit beschäftigt, hab bisher die volle VWL Zulage ausbezahlt bekommen d.h.26,59 €.....nun wurde unsere Abrechnungsstelle neu vergeben und dor haben sie nun gesagt, dass ich als Teilzeitarbeitskraft nur noch anteilig die VWL-Zulage ausbezahlt bekomme. Da ich aber schon 5 Jahre in Teilzeit bin, und nie was davon erwähnt wurde, kann ich da nicht auf das Gewohnheitsrecht pochen?.......Oder besser gesagt, können die das so einfach ändern ohne vorherige Ankündigung?
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"Danke :-)
Lady-Mouse"
Volle VWL Zulage oder anteilig als Teilzeitarbeitskraft?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was steht denn zur VWL-Leistung in Deinem Vertrag?
da steht nichts dazu drin, da ich ja vorher in Vollzeit beschäftigt war und das nur einfach umgeändert wurde........
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Gibt es eine schrifltiche Vereinbarung zur der Umänderung in eine Teilzeitbeschäftigung und was steht da drin?
Hallo,
also ich bin auch von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung gewechselt. Meine VWL wurden nicht gekürzt.
da ist die VWL mit keinem Wort werwähnt.......
Da steht dann nur was über Gehalt und Arbeitszeiten............
@ Lady-Mouse
Ich glaube, ohne genau zu wissen was in dem Ursprungsarbeitsvertrag und dann im Änderungsvertrag in puncto Gehalt (und damit wohl auch zur VWL) stand, kommen wir nicht weiter. Aber vielleicht solltest Du mit den Verträgen mal zum Anwalt, damit er sich das komplett anschaut. Würde hier wahrscheinlich den Rahmen sprengen.
Solange nichts im Vertrag steht zu den VWL hast du so gut wie keine Chancen vor dem Gericht.
Der Arbeitgeber wird wohl einfach gepennt haben und vergessen haben deine VWL zu kürzen.
Seh es einfach positiv und freu dich die VWL 5 Jahre in voller Höhe erhalten zu haben.
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