Voller Jahresurlaub?

2. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Inso
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 4x hilfreich)
Voller Jahresurlaub?

Hallo zusammen,

ist es richtig das mir nach Ende der Probezeit der volle Jahresurlaub zusteht wenn ich in der ersten Jahreshälfte im Betrieb angefangen habe?

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat:
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Nachbemerkung: du siehst, dass die Wartezeit vollkommen unabhängig definiert ist von einer evtl. vereinbarten Probezeit, aber auch vom Eintrittsdatum in die Firma (erste/zweite Jahreshälfte). Allerdings dauert die Probezeit oftmals 6 Monate, so dass sich Ende der Probezeit und Anrecht auf den vollen J-Urlaub zufällig decken.

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#3
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist ein sehr guter Hinweis. Ich kann aus eigener Erfahrung nur dazu raten, sich mit dem Unterschied von Probezeit und Wartezeit vertraut zu machen.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nachbemerkung: du siehst, dass die Wartezeit vollkommen unabhängig definiert ist von einer evtl. vereinbarten Probezeit, aber auch vom Eintrittsdatum in die Firma (erste/zweite Jahreshälfte).
Korrekt. Allerdings sollte man auch §5 BUrlG berücksichtigen.

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