Voller Jahresurlaub jetzt schon nehmen?

20. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 10x hilfreich)
Voller Jahresurlaub jetzt schon nehmen?

Hallo,

in meinem Betrieb wurde ein Teilbereich amtlich wegen Corona geschlossen und mein Chef verlangt von mir dass ich Urlaub nehme. Ich habe jetzt meinen Resturlaub und Überstunden genommen, aber von der Verwaltung wurde mir mitgeteilt, dass ich mich drauf einstellen soll, meinen ganzen Jahresurlaub für 2020 jetzt schon nehmen zu müssen.

Geht das überhaupt? Also ich bin da nicht damit einverstanden. Kann mich der Betrieb kündigen, wenn ich diesen Urlaub nicht nehmen will?

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Und der Arbeitgeber hat für diesen Teilbereich nicht vor, Kurzarbeit anzuzeigen?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Kann mich der Betrieb kündigen, wenn ich diesen Urlaub nicht nehmen will?

Die Frage ist doch nicht ernst gemeint, oder? Kündigung, weil einer nicht seinen Urlaub nehmen wollte, wie der AG es sich gedacht hatte. Da wird das Gericht wohl den Notarzt rufen müssen, weil der Richter nicht aus seinem Lachkrampf findet ...

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#3
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

In einer Pandemie-Situation kann es durchaus möglich sein, dass Arbeitnehmer die Hälfte oder zwei Drittel ihres Urlaubsanspruchs erst einmal einsetzen müssen. Dringende betriebliche Gründe stehen dann den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer entgegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von nunja123):
In einer Pandemie-Situation kann es durchaus möglich sein, dass Arbeitnehmer die Hälfte oder zwei Drittel ihres Urlaubsanspruchs erst einmal einsetzen müssen.

Für diese merkwürdige Theorie gibt es doch bestimmt auch was mit solider, offizieller Rechtsgrundlage - Gesetze, Verordungen, Urteile?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Geht das überhaupt? Also ich bin da nicht damit einverstanden.

Nein. "Zwangsurlaub" ist in Deutschland erstaml so nicht möglich. Grundsätzlich kann ein Betrieb aber Betriebsferien machen und anordnen, dass die Arbeitnehmer ihren Urlaub dann nehmen müssen, wenn der Betrieb Betriebsferien macht (darauf wolle nunja123 wohl anspielen).

Zitat:
Kann mich der Betrieb kündigen, wenn ich diesen Urlaub nicht nehmen will?

Nein. Nicht deswegen.

Ein Betrieb kann aber kündigen, wenn es keine Arbeit mehr gibt (keine Kunden oder keine Aufträge). Das sollte man nicht vergessen.
Grundsätzlich ist "der Betrieb hat keine Arbeit mehr um die Arbeitnehmer auszulasten" nämlich ein Grund für betriebsbedingte Kündigungen. Ein geschlossener Betrieb hat keine Einnahmen mehr, von denen die Arbeitnehmer bezahlt werden können. Wenn der Betrieb dann keine Kündigungen ausspricht, kann der Betrieb in die Insolvenz fallen. Daran ändert auch Corona nichts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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