Voller Urlaubsanspruch nach Kündigung ?

1. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Shic3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Voller Urlaubsanspruch nach Kündigung ?

Hallo,

ich habe mein Arbeitsverhältniss zum 31.08. fristgerecht gekündigt. nach mehrjähriger Beschäftigung im Betrieb.

ich habe gehört das mir mein voller Jahresurlaub zusteht , wenn ich nach dem 1.6 kündige? Stimmt das?
In meinem sehr einfach gehaltenen Arbeitsvertrag steht legidlich das mir 30 Tage Urlaub im Jahr zustehen.

Falls diese Regelung wirklich greift, wie würde es ausehen wenn ich danach eine Schule besuchen würde. Also ich nirgends Resturlaub angeben müsste??

Vielen Dank für ihre Mithilfe

Gruß Shic3

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

beim Ausscheiden im 2.Kalenderhalbjahr (liegt bei dir vor) und erfüllter Wartezeit (liegt bei dir auch vor) steht dir der gesamte Jahresurlaub zu, falls nicht im Vertrag zwischen gesetzlichem MIndesturlaub und übergesetzlichem Urlaubsanspruch unterscheiden wird (scheint bei dir auch vorzuliegen)

was du nach deiner Kündigung machst, spielt keine Rolle in Bezug auf den Urlaubsanspruch beim alten AG


also : 30 Tage Urlaub



falls der AG nicht freiwillig abgilt, müsstest du den Anspruch einklagen

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
Shic3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Es wird tatsächlich nicht zwischen gesetzlichem MIndesturlaub und übergesetzlichem Urlaubsanspruch unterschieden!

Da werd ich doch nochmal mit der Personalabteilung aka. Chefin reden müssen!

Danke und Groß

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-- Editiert Shic3 am 01.08.2013 22:16

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#3
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

ja, reden ist immer gut

die gesetzliche Begründung findet man im § 5 BUrlG Abs.1 , der eben ein Zwölfteln des Jahresurlaubsanspruchs nach erfüllter Wartezeit nur beim Ausscheiden im ersten Kalenderhalbjahr zulässt,

folglich nach erfüllter Wartezeit beim Ausscheiden im 2.Kalenderhalbjahr nicht mehr










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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#4
 Von 
Shic3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin es nochmal ;)

Schon genommener Urlaub fällt weg das ist klar, aber werden Krankheits Tage irgendwie mit "verrechnet", oder kann man die vernachlässigen?

Gruß und Danke ;)

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Pfui, pfui und nochmal pfui: Krankentage mit Urlaub verrechnen ! Schon der Gedanke tut weh: Krankheit ist kein Erholungsurlaub!

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#6
 Von 
Shic3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe mich event. etwas unglücklich ausgedrückt ;)

Ich meinte Ob das iregendwie verrechnet wird mit der Zeit auf das halbe jahr gesehen !

Ist mir schon klar das KH Tage nicht mit Urlaubstagen verrechnet werden.

PS: Meine Vorgesetzten sind not amused! Aber war ja zu erwarten!

Gruß

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#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ich meinte Ob das iregendwie verrechnet wird mit der Zeit auf das halbe jahr gesehen !

Ist mir schon klar das KH Tage nicht mit Urlaubstagen verrechnet werden.


Widersprichst Du Dir nicht selbst?
Nochmal die Antwort von meiner Seite: NEIN!

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#8
 Von 
Shic3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein denke ich nicht! ;) Aber passt dann schon....

Danke

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