Volles Urlaubsgeld bei anrechnung Betriebszugehörigkeit

9. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
jan78
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Volles Urlaubsgeld bei anrechnung Betriebszugehörigkeit

Guten Morgen Zusammen,

Ich habe da mal eine frage ich arbeite bei Firma A nun seit dem 11.06.2018 wechsel aber innerhalb der Unternehmensgruppe also zu Firma B zum 17.06.2019 mit voller anrechnung der Betriebszugehörigkeit von Firma A steht auch im arbeitsvertrag.
Nun meine frage bei Firma A gab es kein Urlaubsgeld , bei Firma B ist im Arbeitsvertrag unter Sonderzahlung : Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld verankert zu je 50% des Bruttogehalts.

Habe ich durch die angerechnete Betriebszugehörigkeit auch vollen Anspruch auf Urlaubsgeld ???


danke für eure Hilfe




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19910 Beiträge, 7228x hilfreich)

Deine Frage ist mir nicht recht verständlich, insofern die Zahlung von Urlaubsgeld und Betriebszugehörigkeitsdauer nicht unbedingt zusammengehören.. Ich versuche es Mal:
Bei B hast du Anspruch auf Urlaubsgeld; deine Betriebszugehörigkeit bei A könnte dann eine Rolle spielen, wenn Urlaubsgeld erst nach einer gewissen Zeit der Betriebszugehörigkeit gezahlt würde, als ab dem 2 Jahr oder so.

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#2
 Von 
jan78
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ich versuche es besser zu erklären meine Frage:

Urlaubsgeld wird ja immer Rückwirkend für das Jahr gezahlt als zb 01.01.19 - 30.06.19
Nun ist die frage wird die zeit von Firma B berechnet oder zählt die Zeit der firma A dazu

Die regelung wie es im Arbeitsvertrag steht ist
Auszug Arbeitsvertrag :
Bei einem eintritt bzw Austritt im Laufe eines Jahres wird die Urlaub bzw Weihnachtsgravitation zeitanteilig bezahlt . Beschäftigungsmonate werden anteilig 1/12 der betriebszugehörigkeit gewertet. wenn mindestens 15 Arbeitstage abzurechnen sind

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19910 Beiträge, 7228x hilfreich)

... demnach müsstest du das U-Geld bekommen., weil du ja längst 'eingetreten' bist. Entspricht also dem, was ich in #1 geschrieben habe, nur eben mit der Zwöltelung, die dich aber nicht betrifft. Interessant würde die Frage, wenn jetzt konstruiert würde, dass A in seinen AV eben kein U-Geld vorgesehen habe. Aber m.E. müsste die Anerkennung der Betriebszugehörigkeit für B dieses Argument toppen.

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#4
 Von 
jan78
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)


Das habe ich mir eben auch gedacht weil Firma B die Betriebzugehörigkeit angerechnet hat müsste
mit den Juni Gehalt das UG kommen.
aber die Firmen sind ja heutzutage eigenwillig schauen wir mal

Danke für deine meinung

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