Hallo,
ich bin hier ganz neu und froh dieses Forum gefunden zu haben, da meine Frage bis jetzt nicht wirklich beantwortet werden konnte. Viele Versionen gehört und unsicher geworden.
Und zwar bin ich in einem unbefristeten Arbeitsverhälnis bei der fraport Ag beschäftigt. Im Januar (29.01.13) begann die mutterschutzfrist. Ich habe jedoch bereits im Dezember 2012 von meinem Arzt Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Meine Tochter kam dann im März 2013 auf die Welt und die mutterschutzfrist endete im Mai und ab Juni bekam ich Elterngeld. Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Bekomme ich dieses Jahr volles weihnachtsgeld? Hatte mich beim Betriebsrat erkundigt und der meinte ja volles aber die von der Personalabteilung meinte nur anteilig. Da dich mein Kind im laufenden Jahr 2013 zur Welt kam steht mir doch voll zu oder?
Bitte köpft mich nicht gleich falls das Thema schon einmal durchgekaut wurde aber ich denke mir das es hier bestimmt Spezialisten gibt die mir weiterhelfen können.
Ich danke euch im Voraus für Rückmeldungen!!
Ps: ich werde nach tvöd bezahlt
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Volles Weihnachtsgeld während Elternzeit??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wieso sollte es fuer Jemanden, der das ganze Jahr nicht arbeitet, Weihnachtsgeld geben?
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http://www.arbeitnehmerkammer.de/beratung/haeufig-gestellte-fragen/elternzeit/elternzeit.html#205
quote:
Besteht Anspruch auf Sonderzahlungen?
Die Elternzeit führt nicht zwangsläufig zum Wegfall oder zur Kürzung einer Sonderzahlung. Ob und wie sich die Elternzeit auswirkt, hängt vom Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag und den darin enthaltenen Vereinbarungen ab.
Entscheidend bei Sonderzahlungen ist deren Sinn und Zweck: Zahlt der Arbeitgeber eine Vergütung, weil er eine erbrachte Arbeitsleistung honorieren will (etwa beim echten 13. Gehalt), oder zahlt er, weil er die Betriebstreue belohnen will (häufig der Fall beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld)? Während der Elternzeit entfällt (vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen) der Anspruch auf alle Zahlungen, die an eine Leistung geknüpft sind, wie es in der Regel beim echten 13. Gehalt der Fall ist. Der Arbeitgeber darf diese Zahlung deshalb während der Elternzeit entweder kürzen oder ganz streichen.
Anders sieht es etwa bei Gratifikationen wie dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld aus, wenn diese nicht die Arbeitsleistung, sondern die Betriebstreue honorieren. In diesem Fall haben Sie auch weiterhin Anspruch auf die Sonderzahlung. In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen können allerdings Kürzungsregelungen vereinbart werden. Ähnliches gilt für Sonderzahlungen mit „Mischcharakter", das heißt, wenn sowohl Leistung als auch Betriebstreue belohnt werden sollen.
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Das hier habe ich gefunden:
(4) 1Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben. 2Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate,
1. für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen
a) Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen vor dem 1. Dezember beendet und die Beschäftigung unverzüglich wieder aufgenommen haben,
b) Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 2
und § 6 Abs. 1 MuSchG
,
c) Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat;
Demnach müsste ich volles Weihnachtsgeld für dieses Kalenderjahr erhalten. Weil in meinem Fall die Verminderung unterbleibt. Ich frage mich dennoch wieso die Meinungen so auseinander gehen und mich verunsichern!
Danke an altona01 für deine Mühe mit helfen zu wollen. Falls es jemand 100% ig weiß dann bitte schreibt. Würde gerne wissen wovon ich spreche wenn ich die Personalabteilung sprechen sollte.
Danke sehr.
Gruß
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Gegebenenfalls ist die Frage ja noch akut. Ich habe mich in meiner Elternzeit immer auf http://www.elternzeit.de informiert. Da gab es immer gute Infos.
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ZitatWieso sollte es fuer Jemanden, der das ganze Jahr nicht arbeitet, Weihnachtsgeld geben? :
Hört sich an wie, wieso soll es für eine Faule Hochschwangere Weihnachtsgeld geben?
Soweit dazu das man Rechte hat und angeblich in einem Demokratischen Land lebt.
Für die Zeit wo ich in Mutterschutz war hab ich es für diese Monate bekommen,
also Anteilig..
Keine Sorge Herr Meier haben Sie nicht von Ihren Steuern bezahlt!!
Auf jeden Fall drauf bestehen wenn im Vertrag steht man hat Anspruch drauf.
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