Volljähriger Azubi - Arbeitszeiten+Überstunden

28. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Honigmelone
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 15x hilfreich)
Volljähriger Azubi - Arbeitszeiten+Überstunden

Hallo

Ich schreibe wegen meiner "kleinen" Schwester (19 Jahre), 2. Ausbildungsjahr zur Einzelhandelskauffrau.
Sie musste schon immer mehr arbeiten, als 8 Stunden täglich. Nun hat sie eine neue Filialleiterin u neue Arbeitszeiten bekommen. Ihre Schichten sind nun von 6 Uhr bis 17 Uhr mit 30 Min. Pause (wenn Sie Glück hat). Zwei Tage die Woche soll Sie von 11 Uhr bis 20 Uhr arbeiten (ebenfalls max. 30 Min. Pause).
Dienstags ist Berufschultag mit 8 Schulstunden Unterricht (7.55 bis 14.45 Uhr)
Sie arbeitet Mo, Mi-Fr + Sa und Di eben Berufsschule.

Ich glaube nicht, dass man großartig rechnen muss um zu sehen, dass sie viel zu viel Arbeitsstunden hat.

Seit neuestem soll sie auch Di nach der Schule noch in den Betrieb kommen..

Ich habe dieses hier gefunden
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Arbeitszeit%20f%C3%BCr%20Vollj%C3%A4hrige
Da steht doch eindeutig drin, dass sie in der Woche nicht mehr wie 48 Stunden arbeiten darf (inkl. Schulzeit).

Was kann Sie machen? Sie hat schon mehrmals gesagt, dass Sie keine Überstunden machen darf u das sie zu viel arbeitet, dass interessiert in dem Laden niemanden.
Einmal heisst es von denen, Auszubildende würden keine Überstunden machen, dass gehört dazu. Ein anderes mal muss Sie da sein weil andere Leute krank oder im Urlaub sind.
Das kann aber doch nicht zu lasten von Auszubildenden gehen oder sehe ich das falsch?

An welche Stelle muss Sie sich wenden, damit dagegen endlich vernünftig vorgegangen werden kann? Das ist doch pure ausbeute. Privatleben hat Sie gar nicht mehr, zur Fahrschule schafft sie es auch nicht mehr.
Sie will zwar einerseits keinen Ärger auf der Arbeit haben, aber diese Arbeitszeiten, dass geht einfach gar nicht oder??

Für Tipps u hilfe wäre ich sehr dankbar.
Honigmelone

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

sie haben im Prinzip schon die richtige Info-seite bezüglich
der Rechte und Pflichten von Azubis gefunden.
Wichtiger als die Ausführungen zum Arbeitszeitgesetz sind aber die zu Überstunden:

"Überstunden erlaubt?


Auszubildende müssen keine Überstunden leisten! Die einzige Ausnahme sind absolute Notfälle! Ein Beispiel: Im Betrieb bricht ein Feuer aus und alle Mitarbeiter versuchen noch möglichst viele Dinge aus dem Feuer zu retten. In diesem Fall kann auch vom Azubi erwartet werden, dass er solange wie möglich hilft. Das ist kein Witz! Nur solche Notfälle erlauben es dem Arbeitgeber, bei Azubis Überstunden anzuordnen. Fehlendes Personal ist kein Notfall. Der Azubi kann nach abgeleisteter Arbeitszeit immer nach Hause gehen. So ist die rechtliche Lage. Natürlich muss du dir überlegen, ob das clever ist. Aber in jedem Fall solltest du dir über einen Ausgleich für die Überstunden Gedanken machen, falls du freiwillig Überstunden leistest!"

quote:
Einmal heisst es von denen, Auszubildende würden keine Überstunden machen, dass gehört dazu.


Wie darf man die Aussage verstehen?


quote:
Ihre Schichten sind nun von 6 Uhr bis 17 Uhr mit 30 Min. Pause


da komme ich auf 10,5h - das wäre ein Verstoss gegen das ArbZG.


quote:
Seit neuestem soll sie auch Di nach der Schule noch in den Betrieb kommen..


dazu steht ebenfall was auf der azubine-seite. die fahrzeiten von berufsschule zur Firma müssen z.b. mitgerechnet werden.


Ihre Schwester sollte sich mal dringend an die IHK wenden und dort bezüglich der Ausbildung beraten lassen!

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#2
 Von 
Honigmelone
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 15x hilfreich)

Das habe ich ihr auch schon x mal gesagt, aber dann verlässt sie scheinbar immer der Mut :-( Ich habe ihr jetzt nochmal gesagt, dass es so nicht weiterlaufen kann u das sie was tun muss. In der Berufsschule mal nachhaken usw.
Ich würde ja auch mit ihr irgendwo hingehen.
Ich weiss nicht ob Sie Angst hat, dass sie dann im Betrieb gemobbt wird. Gekündigt werden kann ihr ja nicht wegen sowas.

Ich finde es einfach unverschämt, was dieser Laden sich rausnimmt. Die arbeiten fast nur mit Aushilfskräften u Azubis. Richtige Festangestellt gibt es so gut wie gar nicht.

Ich komme mit meinen Berechnung auch weit über die max. 48 Stunden, wobei die ja auch nur gelten, wenn Sie in 6 Monaten im Schnitt nur 8 Stunden arbeitet. Sie muss aber seit Beginn der Ausbildung mehr arbeiten.

Könnte Sie z. B. auch die Sachen von der Seite mit den Azubi rechten mal "rein zufällig" im Aufenthaltsraum des Betriebes liegen lassen??
Quasi als kleine Vorankündigung?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Könnte Sie z. B. auch die Sachen von der Seite mit den Azubi rechten mal "rein zufällig" im Aufenthaltsraum des Betriebes liegen lassen??
Quasi als kleine Vorankündigung?


Um andere Azubis (wenn es die dort gibt) zu informieren ja. Ansonsten wird das wohl nix bringen.

In der Berufsschule sollte Sie dringend mal nachfragen - vielleicht können die schon weiterhelfen.

Werden die Überstunden eigentlich vergütet?

Was ist den im Vertrag zur Arbeitszeit geregelt?

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-- Editiert am 28.11.2010 22:27

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#4
 Von 
Honigmelone
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 15x hilfreich)

Was im Vertrag steht weiss ich nicht. Müsste ich sie mal fragen.
Nein.. die Überstunden werden nicht extra vergütet.. sonst würde sie das viell. sogar alles "gerne" in kauf nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Panther125
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo, wer kennt sich aus. Ist es gesetzlich erlaubt, einen volljährigen Auszubildenden alle Feiertage, 1., 2. Weihnachtsfeiertag, sowie Silvester Spät, bzw. Nachtschicht zu geben.

Freue mich über jede Antwort
Liebe Grüße Panther125

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3x Hilfreiche Antwort

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