Hallo,
ich weiss zwar nicht ob ich mit meiner Frage hier richtig bin.Ich stelle Sie trotzdem
Kann ein Beamter eine Vollzeitreinigungskraft für sein Haus einstellen?Oder geht das nur auf Minijob?
Wenn ja wie muss die Angestelle angemeldet werden?
Und wäre es sinnvoll einen Steuerberater zu haben?
Vielleicht kennt sich jemand damit aus?
Danke schon mal für die Hilfe!!!
Lg Sanyy
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Vollzeit Reinigungskraft in Privathaushalt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Angelegenheit ist ganz einfach. Warum sollte ein Beamter eigentlich keine Hausangestellte/keinen Hausangestellten haben?
Also, ab zur AfA. Die haben zumindest bei uns da eine spezielle Beraterin für diese Problematik. Die ist zumindest bei uns sehr fit. Wichtig ist, dass natürlich Sozialabgaben zu zahlen sind, die sind bei Hausangestellten allerdings stark reduziert. Mir geistert so ein Satz von 11 % durch den Kopf. So war der Satz zumindest vor einigen Jahren. Vielleicht noch eine Anmerkung: neben den reduzierten Sozialabgaben speziell für Hausangestellte, gibt es noch das Programm der Midi-Jobs. Auch da sind die Nebenabgaben reduziert. Beginnen bei 23 % und steigern sich dann langsam. Bei geringfügig Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber immer 30 %, also relativ viel. Und der Arbeitnehmer ist sozial gesehen nicht bzw. nur sehr gering abgesichert. Denn Krankenkasse muss er alleine berappen, auch erwirbt er keine Rentenanwartschaften. Die beiden anderen Modelle sind da wesentlich sinnvoller. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!
Und einen Steuerberater braucht es nun wirklich nicht. Rausgeschmissenes Geld!
Nochmals: ab zur AfA!
wirdwerden
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hallo,
vielen dank für die schnelle Antwort:)
lg sanyy
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Nun ja - das Haushaltsscheckverfahren, das wirdwerden vermutlich meint, ist eine Form des Minijobs. Der TE will aber eine Vollzeitkraft einstellen - das wird dann wohl weder als Mini- noch als Midijob funktionieren. Insofern wird hier ganz normal die Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt und die Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse vorzunehmen sein. Steuerlich können bis zu 4000 Euro (20% des Lohnes plus Arbeitgeberanteile) abgesetzt werden. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahes_Besch%C3%A4ftigungsverh%C3%A4ltnis
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Nein, ich schreibe nicht vom Mini-Job, sondern vom Vollzeitjob.
wirdwerden
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Für in Privathaushalten vollzeitbeschäftigte Reinigungskräfte gelten die gleichen Gesetze wie für alle anderen Vollzeitbeschäftigten.
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Ich hätte es nicht besser sagen können...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Dann hat sich da was geändert. Als ich vor etlichen Jahren eben eine Haushaltskraft einstellen wollte (nicht geringfügig!), bin ich von der AfA auf diese Möglichkeit hingewiesen worden.
wirdwerden
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