Vollzeit aber trotzdem keine Arbeit

6. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hübschen
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Vollzeit aber trotzdem keine Arbeit

Hallo !!

Ich bin seit August 2007 in meiner jetzigen Firma eingestellt. Im August bin ich noch auf meine Stunden gekommen. Aber Seit September habe ich das Problem, dass ich nicht auf meine Stunden komme. Ich habe einen 39 Stundenvertrag. Aber in letzter Zeit kommt es immer wieder vor, dass ich vllt nur 4 Stunden am Tag arbeite. Dazu kommt noch, dass ich weder die Fahrzeit zwischen den Objekten bezahlt bekomme, noch korrekt nach Tarif. Bin gelernter Glas- und Gebäudereiniger.

Habe ja nichts dagegen, mal früher Feierabend zu haben, aber auf Dauer ist es sch*****.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mir Arbeit zu geben, oder muss ich mich mit der Situation einfach so abfinden ?

Danke schon mal im voraus

Hübschen




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo, im Grunde ist er schon verpflichtet, dir sozusagen so viel Arbeit zur Verfügung zu stellen, dass deine Arbeitszeit ausgefüllt ist oder dich für die vereinbarte Arbeitszeit (auch ohne Arbeit) zu bezahlen (nennt sich 'Annahmeverzug'). Nur was glaubst du, was jetzt passiert, wenn du dich beschwerst?
Entweder wird dem AG dann einfallen, dass er ja die paar Stunden vielleicht auch noch nen anderen Mitarbeiter aufhalsen kann oder dass er sagt 'Na gut, dann machen wirs halt andersrum.', setzt dich unter Druck einen Vertrag mit weniger Stunden zu unterschreiben und nimmt ne Regelung zu Überstunden auf.
Oder glaubst du, dass er brav sagt 'Ja, Sie haben ja recht. Selbstverständlich bezahl ich Ihnen die Stunden noch nach und in Zukunft werd ich natürlich auch die Stunden bezahlen.'?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2434x hilfreich)

@venotis

nicht unähnlich der früheren situation m. mannes.
gezahlt werden muss aber, ob nun angenommen arb.kraft oder nicht.
der rest würde mich nicht interessieren.
bei nichtzahlung hat man nämlich das problem weder alg2 noch wohngeld o. sonstwas beantragen zu können. man hat ja einen av :(

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

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