Hallo Forum,
mal angenommen, ein Arbeitnehmer (kleine Firma, 2 Chefs, Arbeitnehmer ist der einzige Angestellte, alle seit 3 Jahren im Homeoffice, Arbeitsverhältnis besteht seit 20 Jahren) hat im November aufgrund guter Auftragslage bis auf 2 Tage Vollzeit gearbeitet, teilweise mit Überstunden.
Nun schaut AN auf sein Gehaltskonto und sieht, daß viel zu wenig Netto Gehalt eingegangen ist auf seinem Konto. Der Gehaltszettel wurde noch nicht dem AN zugestellt. Auf Nachfrage teilt einer der beiden Chefs mit, er hätte den AN auf 100% Kurzarbeit im November gesetzt.
Der AN ist mehr als frustiert. Weder wurde dem AN die Kurzarbeit angekündigt und auch nicht die Stufe der Kurzarbeit.
Was könnte der AN denn jetzt machen? Dem AG ist durchaus die hohe Abhängigkeit des AN für die Arbeitsstelle bewußt, aufgrund der Größe und dem eigentlich sehr guten Verhältnis beiderseits scheidet die Anwaltskeule aus. Auch hat der AN jetzt berechtigt Sorgen, sich hier ebenfalls strafbar zu machen ?
Vertrackte Situation.
Weiter angenommen, der AG hätte dem AN im Telefonat mitgeteilt, daß es zu keinem Ausgleich des Gehalts kommt, was wäre dem AN hier zu raten?
Vor Weihnachten natürlich keine schöne Situation.
Gruß,
FC
Vollzeit gearbeitet, aber AG hat Kurzarbeit angemeldet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Der AG muss den AN über eine anstehende Kurzarbeit informieren und der AN muss dieser Zustimmen.
Stimmt der AN nicht zu kann der AG bei Arbeitsmangel, und im Kleinstbetrieb sowieso, ordentlich kündigen.
ZitatWeiter angenommen, der AG hätte dem AN im Telefonat mitgeteilt, daß es zu keinem Ausgleich des Gehalts kommt, was wäre dem AN hier zu raten? :
Hat der AG den Kurzarbeit beim Amt angemeldet und besteht die Aussicht das Kurzarbeitergeld von AMT gezahlt wird. Das wäre dann, wenn Vollzeit weiter gearbeitet wird, ein Missbrauch der Kurzarbeit.
Was soll man da sagen, das geht ja alles scheinbar an Recht und Gesetz vorbei. Natürlich kann der AN auf seinem Gehalt bestehen, zur Not auch über das Arbeitsgericht, aber der AN kann auch jederzeit gekündigt werden. Da muss man entscheiden was einen wichtiger ist und wie man die Zukunft in der Firma sieht.
ZitatDem AG ist durchaus die hohe Abhängigkeit des AN für die Arbeitsstelle bewusst, aufgrund der Größe und dem eigentlich sehr guten Verhältnis beiderseits scheidet die Anwaltskeule aus. :
Hinsichtlich des "sehr guten Verhältnisses" zwischen AG und AN würde ich mir noch einmal Gedanken machen, die Nichtinformation und das "vor vollendete Tatsachen" sprechen doch irgendwie eine andere Sprache.
AG hat AN NICHT Anfang November über die Kurzarbeit informiert. Das Kurzarbeitergehalt wurde vom Amt bereits bezahlt. Das gute Verhältnis besteht in der Tat ggüber beiden Chefs. Jedoch besteht kein gutes Verhältnis ggüber den Chefs untereinander und es wird dort nicht kommuniziert zwischen Auftragsabwicklung (Chef 1) und Buchhaltung (Chef 2). Also wenn ich obige Antwort richtig deute, ist bereits hier eine Gesetzesübertretung begangen worden seitens der Firmenleitung und der AN schaut erstmal in die Röhre. (Kündigen keine Option).
Eine weitere Antwort an den AN war, das die abgewickelten Aufträge von den Kunden erst Ende Januar bezahlt würden, bis dahin könne kein Gehalt geleistet werden...
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ZitatAlso wenn ich obige Antwort richtig deute, ist bereits hier eine Gesetzesübertretung begangen worden seitens der Firmenleitung und der AN schaut erstmal in die Röhre. (Kündigen keine Option). :
Ob seitens des AG bereits ein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegt ist so leicht nicht zu beantworten. Es wird hier wohl auf den Vorsatz und die Dauerhaftigkeit ankommen.
Warum schaut der AN in die Röhre, er bezieht doch Kurzarbeitergeld?
ZitatAuch hat der AN jetzt berechtigt Sorgen, sich hier ebenfalls strafbar zu machen ? :
Wenn sich der AN zusätzlich zum erhaltenen Kurzarbeitergeld auch noch das Gehalt, auch unter der Hand oder versteckt in eine künftigen Sonderzahlung auszahlen lassen will, hätte ich das berechtigterweise auch!
Naja, klar bezieht der AN Kurzarbeitergeld. Jedoch hat er für den Bezugszeitraum des KUG voll gearbeitet und war nicht informiert über KUG. Der AN hätte bei Wissen des Bezuges von KUG dann eben auch nicht gearbeitet und hätte sich darauf einstellen können. Denn nun ist Dezember und es wurde eine kleinere Anschaffung getätigt und mit dem normalen Gehalt gerechnet. So einfach ist es nicht zu sagen, der AN hat doch KUG bekommen, das macht immerhin 1100.- EUR weniger Gehalt aus...
ZitatNaja, klar bezieht der AN Kurzarbeitergeld. Jedoch hat er für den Bezugszeitraum des KUG voll gearbeitet und war nicht informiert über KUG. Der AN hätte bei Wissen des Bezuges von KUG dann eben auch nicht gearbeitet und hätte sich darauf einstellen können :
Es steht dem AN frei die Annahme des KUG zu verweigern, bzw. zurückzuzahlen und vom AG seinen regulären Lohn einzufordern!
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