Guten Abend,
Meine Frau war bis heute 16 Jahre lang bei einem Zahnarzt, als zahnarzthelferin angestellt. Sie war erst als Vollzeit Kraft angestellt. Dann in Elternzeit, dann als Teilzeit Kraft, dann wieder Elternzeit und zuletzt auf 450€ Basis. Heute hat sie ihre Kündigung bekommen, sie ist für die Kündigungsfrist von 6 Monaten freigestellt bei voller Bezahlung. Anfang der Woche wurde eine Vollzeit kraft eingestellt. Würde ihr eventuell noch eine Abfindung zustehen?
Vollzeit- minijob- Kündigung.
24. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 24. Juni 2020 | 21:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollzeit- minijob- Kündigung.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Juni 2020 | 22:03
Von
Status: Schlichter (7088 Beiträge, 1479x hilfreich)
Zitat:Würde ihr eventuell noch eine Abfindung zustehen?
Ich würde mich hier mal einlesen:
https://www.abfindungsprofis.de/kuendigung-abfindung/abfindung-bei-kuendigung-im-minijob#:~:text=Die%20H%C3%B6he%20einer%20Abfindung%20h%C3%A4ngt,einer%20K%C3%BCndigung%20wegen%20Krankheit%20oder
#2
Antwort vom 25. Juni 2020 | 07:50
Von
Status: Weiser (17336 Beiträge, 6461x hilfreich)
Die Informationen, die man über diesen Link bekommt, sind zwar richtig, aber für mein Empfinden 'gesonnt', also freundlich eingefärbt - was auch klar wird, wenn man den Betreiber der Seite anschaut: Abfindungsprofis.
Mir scheint nach wie vor richtig, dass Abfindungen vor allem dann im Bereich des Möglichen sind, wenn die Kündigung auf tönernen Füßen steht.
Wenn ich 'Zahnarzt' als AG lese, verbinde ich das mit Kleinbetrieb; das wiederum bedeutet, dass das KSchG nicht greift und Kündigungen auch ohne Angabe von Gründen leicht möglich sind, also auch schwer bzw. kaum angreifbar. Und die K'Frist ist ja offenbar eingehalten, sogar mit dem Komfort einer Freistellung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. Juni 2020 | 08:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatWürde ihr eventuell noch eine Abfindung zustehen? :
Nein, da es kein Recht auf Abfindung gibt.
Die Abfindung ist ein Ergebnis von Verhandlungen, eines Urteils oder Vergleichs.
ZitatHeute hat sie ihre Kündigung bekommen, sie ist für die Kündigungsfrist von 6 Monaten freigestellt bei voller Bezahlung. :
6 Monate bezahlter Urlaub - das ist doch mal eine nette Abfindung ...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
266.428
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten