Vollzeit- minijob- Kündigung.

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
davidb123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollzeit- minijob- Kündigung.

Guten Abend,
Meine Frau war bis heute 16 Jahre lang bei einem Zahnarzt, als zahnarzthelferin angestellt. Sie war erst als Vollzeit Kraft angestellt. Dann in Elternzeit, dann als Teilzeit Kraft, dann wieder Elternzeit und zuletzt auf 450€ Basis. Heute hat sie ihre Kündigung bekommen, sie ist für die Kündigungsfrist von 6 Monaten freigestellt bei voller Bezahlung. Anfang der Woche wurde eine Vollzeit kraft eingestellt. Würde ihr eventuell noch eine Abfindung zustehen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7088 Beiträge, 1479x hilfreich)

Zitat:
Würde ihr eventuell noch eine Abfindung zustehen?


Ich würde mich hier mal einlesen:
https://www.abfindungsprofis.de/kuendigung-abfindung/abfindung-bei-kuendigung-im-minijob#:~:text=Die%20H%C3%B6he%20einer%20Abfindung%20h%C3%A4ngt,einer%20K%C3%BCndigung%20wegen%20Krankheit%20oder

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

Die Informationen, die man über diesen Link bekommt, sind zwar richtig, aber für mein Empfinden 'gesonnt', also freundlich eingefärbt - was auch klar wird, wenn man den Betreiber der Seite anschaut: Abfindungsprofis.
Mir scheint nach wie vor richtig, dass Abfindungen vor allem dann im Bereich des Möglichen sind, wenn die Kündigung auf tönernen Füßen steht.
Wenn ich 'Zahnarzt' als AG lese, verbinde ich das mit Kleinbetrieb; das wiederum bedeutet, dass das KSchG nicht greift und Kündigungen auch ohne Angabe von Gründen leicht möglich sind, also auch schwer bzw. kaum angreifbar. Und die K'Frist ist ja offenbar eingehalten, sogar mit dem Komfort einer Freistellung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von davidb123):
Würde ihr eventuell noch eine Abfindung zustehen?

Nein, da es kein Recht auf Abfindung gibt.
Die Abfindung ist ein Ergebnis von Verhandlungen, eines Urteils oder Vergleichs.



Zitat (von davidb123):
Heute hat sie ihre Kündigung bekommen, sie ist für die Kündigungsfrist von 6 Monaten freigestellt bei voller Bezahlung.

6 Monate bezahlter Urlaub - das ist doch mal eine nette Abfindung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen