Hallo,
ich habe folgendes Anliegen.
Die Reisebranche hat derzeit, auf Grund der COVID19 Pandemie, mit 100% Umsatzrückgang zu kämpfen.
Hinzu kommt die Tatsache, dass bereits gebuchte Leistungen storniert werden und sich somit Provisionsverluste ergeben. Dennoch ist im Reisebüro einiges zu tun.
Die in unterschiedlichsten Regionen der Welt gestrandeten Kunden müssen betreut werden. Kunden deren Reiseantritt in den kommenden Tagen hätte erfolgen sollen, müssen bereut werden.
Den Betrieb einstellen, die Türen schießen und nach Hause gehen ist nicht möglich.
Wir müssen Kurzarbeit beantragen aber irgendwie den Betrieb aufrechterhalten.
Sämtliche Transaktionen sind Serviceleistungen ohne Entgelt.
Besteht die Rechtsgrundlage für so etwas?
Arbeitszeitausfall zu 100%, gleichzeitig arbeiten und Kurzarbeitergeld erhalten?
Besten Dank für hilfreiche Rückmeldungen im Voraus.
Beste Grüße, Beks
Vollzeit trotz Kurzarbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Sämtliche Transaktionen sind Serviceleistungen ohne Entgelt.
Aber mitnichten ist nur "Arbeit", was auch Geld bringt. Kurzarbeit als ja, Kurzarbeit = Null kann nicht sein.
ZitatArbeitszeitausfall zu 100%, gleichzeitig arbeiten und Kurzarbeitergeld erhalten? :
Das nennt sich Subventionsbetrug und wird richtig teuer.
Warum teilt ihr euch nicht auf? Die einen arbeiten vormittags, die anderen nachmittags.
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KUG zu 100% = gar nicht arbeiten!
Arbeitet man = nicht 100% KUG!
Im Nachgang, also zum Ende des Monats, kann der AG die Minusstunden in der Gehaltsabrechnung erfassen. Diese ergeben die KUG Leistung.
Beispiel: du arbeitest 140 Stunden im Monat, hast durch die Kurzarbeit nur 80 Stunden geleistet, so werden über die Lohnart Kurzarbeit 60 Minusstunden abgerechnet!
Es wird ja über Hilfspakete für solche Unternehmen diskutiert. Dein AG hat also gute Chancen von dieser Unterstützung zu profitieren. Das ist aber ein anderer Schuh als KUG.
Dir als AN steht Gehalt für die geleistete Arbeit zu, Punkt.
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