Ich hab eine Frage. Hab auch gesucht und gegoogelt aber keine Antwort gefunden die mich zufrieden stellt ^^
Aktuelle Situation:
Zurzeit arbeite ich auf einer Intensivstation als Krankenpfleger im Früh- und Spätdienst. (Vollzeit)
Nebenbei will ich noch einen Teilzeitjob ausüben.
Frage:
Darf ich einen Teilzeitjob ausüben, indem ich mehr als 400 euro monatlich verdiene oder dürfen die 400 euro monatlich nicht überschritten werden?
Mein derzeitiger Arbeitgeber wurde über einen möglichen Nebenjob in Kenntnis gesetzt.
Danke für die Antworten
-----------------
""
-- Editiert am 07.02.2011 23:14
Vollzeit und Teilzeit gleichzeitig
7. Februar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 7. Februar 2011 | 23:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollzeit und Teilzeit gleichzeitig
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 8. Februar 2011 | 06:31
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2537x hilfreich)
quote:
Darf ich einen Teilzeitjob ausüben, indem ich mehr als 400 euro monatlich verdiene oder dürfen die 400 euro monatlich nicht überschritten werden?
Das bleibt Ihnen überlassen, sie dürfen auch mehr als 400Euro verdienen. Allerdings wird ab 401 Euro wieder SV und Steuer fällig.
Sie sollten aber auch auf die höchstzulässige Tages- und Wochenarbeitszeit nach dem ArbZG achten! Mehr als 48h pro Woche und 10h am Tag sind nicht drinn. Ebenso die Ruhezeit zwischen den Schichten muss eingehalten werden.
-----------------
""
#2
Antwort vom 8. Februar 2011 | 09:33
Von
Status: Legende (18685 Beiträge, 6825x hilfreich)
... wobei die 48 wochenstunden im durchschnitt einzuhalten sind ..
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Februar 2011 | 12:50
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)
... und für den TE im Detail nachzulesen im Arbeitszeitgesetz.
-----------------
" "
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.587
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten