Vollzeitstunden Gleichberechtigung

2. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
fb471509-22
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)
Vollzeitstunden Gleichberechtigung

Hallo,

folgende Sachlage:

Von 25 Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen haben 16 Leute noch einen AV über 38,5 Wochenstunden. Die anderen 9 kamen später und müssen 40 Stunden arbeiten.

Kann man hier auf Gleichberechtigung bestehen, denn sonst haben alle die gleichen Regelungen und Anpassungen.

Liebe Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von fb471509-22):
folgende Sachlage:
Gar nicht unüblich und nicht nur bei der Arbeitszeit.

Auf was will man bestehen, obwohl es in diesem Falle gar keine Gleichberechtigung gibt?

Sollen die 16 AN nun auch 40 Wochenstunden arbeiten?
Sollen die 9 AN nun auch 38,5 Wochenstunden arbeiten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
fb471509-22
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Na da die mit den 38,5 Stunden natürlich nicht schlechter gestellt werden dürfen, sollen die mit den 40 Stunden „runtergestuft" werden.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5472 Beiträge, 1359x hilfreich)

Zitat (von fb471509-22):
Von 25 Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen haben 16 Leute noch einen AV über 38,5 Wochenstunden. Die anderen 9 kamen später und müssen 40 Stunden arbeiten.

Kann man hier auf Gleichberechtigung bestehen, denn sonst haben alle die gleichen Regelungen und Anpassungen.

Unterschiedliche Arbeitszeiten sind völlig normal und keine "Diskriminierung".

Was sollen denn Teilzeitbeschäftigte sagen, die nur 20 Stunden/Woche arbeiten? Müssen dann alle auf 20 Stunden runtergesetzt werden? Oder alle auf 38,5 oder 40 Stunden hoch?

Und warum sollte ein Arbeitgeber nicht sagen:

Bisher haben wir nur Vollzeitkräfte. Solche mit 40 Std und solche mit 38,5 Std. Ab sofort bieten wir nur noch Teilzeitverträge mit maximal 19,25 Stunden pro Woche an. So können wir die Teilzeitkräfte betrieblich besser koordinieren.

Schwierig würde es dann nur für den AG, den Wunsch eines schon länger beschäftigten AN auf Umstieg auf Teilzeit abzublocken mit dem Verweis auf "betriebliche Belange". (Nicht unmöglich, aber schwierig.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5643x hilfreich)

Sorry, aber das ist nur ein Wunschtraum. Nein, Ungleichbehandlungen sind generell erlaubt. Es gibt nur ein paar Ausnahmen im AGG wann eine Ungleichbehandlung doch nicht erlaubt ist.

Signatur:

Folgende Nutzer werden von mir blockiert und ich kann deren Beiträge nicht lesen: Xipolis; Jule28

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5472 Beiträge, 1359x hilfreich)

Zitat (von fb471509-22):
Na da die mit den 38,5 Stunden natürlich nicht schlechter gestellt werden dürfen, sollen die mit den 40 Stunden „runtergestuft" werden.

Wieso sind denn die mit 38,5 Stunden "schlechter gestellt" als die mit 40 Stunden.

Die sind doch eher besser gestellt, sie müssen 1,5 Stunden kürzer arbeiten...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36308 Beiträge, 13526x hilfreich)

Arbeitsverträge sind Individualvereinbarungen. Dies bedeutet, auch bei gleicher Arbeitsstelle können verschiedene Gehälter oder Arbeitszeiten oder Urlaubszeiten, was weiß ich sonst noch vereinbart werden. Das hat mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung überhaupt nichts zu tun. "Gleichberechtigung" nach dem Grundgesetz gilt zunächst einmal nur in der Beziehung Staat/Bürger, muss durch Einzelgesetze dann gegebenenfalls modifiziert werden. Um der Ungleichbehandlung zwischen Frauen und Männern im Arbeitsleben vorzubeugen, mussten deshalb auch gesetzliche Regelungen herbeigeführt werden. Eine Ausnahme sind absolute Willkürentscheidungen in Einzelfällen. Das haben wir hier aber nicht. Das Konzept ist irgendwann geändert worden, allen Mitarbeitern mit den älteren Arbeitsverträgen hätte nach den Vorstellungen von fb .....22 eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, mit entsprechendem Prozessrisiko und auch ansonsten unnötigem Aufwand.

Warum sollte sich der Arbeitgeber das antun?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von fb471509-22):
da die mit den 38,5 Stunden natürlich nicht schlechter gestellt werden dürfen, sollen die mit den 40 Stunden „runtergestuft" werden.
Sorry, aber da hast du vermutlich vollkommen irrige Ansichten über *Gleichberechtigung* am Arbeitsplatz.
Die AN mit jetzt 40 Wochenstunden konnten ganz gewiss lesen, was in ihrem Arbeitsvertrag steht.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109284 Beiträge, 38284x hilfreich)

Zitat (von fb471509-22):
Kann man hier auf Gleichberechtigung bestehen

Als erstes sollte man sich doch mal damit beschäftigen, was Gleichberechtigung überhaupt ist.

Und ja, bestehen kann man, denn bestehen kann man ja auf fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das bestehen erkennbar ist, tendieren die juristischen Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15539 Beiträge, 5953x hilfreich)

Zitat (von fb471509-22):
Kann man hier auf Gleichberechtigung bestehen, denn sonst haben alle die gleichen Regelungen und Anpassungen.

... aber eben einen anderen Vertrag. In diesem Land haben wir weitgehend Vertragsfreiheit.
Und in dein Betrieb, scheint es, ist keinem Tarifwerk angeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14558 Beiträge, 8698x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Und in dein Betrieb, scheint es, ist keinem Tarifwerk angeschlossen.

Und selbst da kann das passieren. Im öffentlichen Dienst der Bundesländer gab es vor ca. 15 Jahren eine Phase, wo neu eingestellte Mitarbeiter länger arbeiten mussten als Bestandsmitarbeiter. Das wurde dann zwar bei der nächsten Tarifrunde wieder "geglättet" - aber dadurch, dass man sich auf der Mitte getroffen hat (also Arbeitszeitverlängerung für Bestandsmitarbeiter).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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