Hallo zusammen, es ist zwar eine längere Geschichte aber ich versuche diese trotzdem zu erklären.
Ich bin in einer Fahrschule seit über zweieinhalb Jahren tätig, und seit einem Jahr in der Ausbildung als Bürokaufmann.
Leider wiederholten sich immer wieder in der Fahrschule Situationen, wo durch Neid anderer Das sehr familiäre Verhältnis zwischen mir und meinem Chef, kaputt gemacht wurde.
Frage 1.
Zählt es zu Mobbing, wenn man unter Vorbehalt dass es ein Gespräch wäre wie die letzten Monate einen in der Ausbildung gefallen haben gelockt wird, und dann dort acht Arbeitskollegen sowie Chef, und Ausbilder sitzen mit einem Zettel in der Hand, mit zwölf Punkten die gegen mich gerichtet sind, und zum größten Teil durch Lügen von anderen?
Frage 2.
kann mein Chef mir eine Abmahnung geben, weil er in die Gruppe geschrieben hat und eine Fahrlehrerin als ***** beleidigt hat, so wie Hure, und noch mehr über sie hergezogen ist, und ich ihr das gesagt habe? Jetzt werde ich wegen Vertrauensbruch, und weil es intern in der WhatsApp Gruppe des Büros war, abgemahnt?
Frage 3.
Das Arbeitsverhältnis steht sowieso auf der Kippe, weil ich selber als Azubi gesagt habe diesen psychischen Druck kann ich nicht mehr mitmachen. Jeder gegen jeden und diese schlimmen hetzereien.
Trotz alledem möchte ich meine Ausbildung nicht aufs Spiel setzen, und habe noch einmal versucht mit meinem Chef zu reden. Er möchte das ich mich entschuldige dafür dass ich sage das ist Mobbing, und die Abmahnung müsste ich auch bekommen. Erst dann darf ich wieder anfangen. Ist das nicht unter Druck setzen?
Ich danke euch im Voraus.
LG
Vom Chef Bedingungen akzeptieren sonst Aufhebung, Azubi
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Zu Frage 1 'ist es Mobbing'
Eher nicht; Mobbing ist eigentlich ein Fachbegriff für eine Konstellation von Beobachtungen, die allesamt auf die geschilderte nicht passen. Was Mobbing beinhaltet, hättest du besser gegoogelt und nachgelesen, bevor das Wort als Vorwurf im Betrieb benutzt.
Zu Frage 2 Abmahnung
Eine Abmahnung mag er dir geben - aber sie wäre bedeutungslos, weil nicht erkenntlich wird, gegen welche vertraglichen Pflichten du verstoßen haben sollst. Insbesondere ließe sich auf diese Abmahnung kaum eine Kündigung aufbauen.
WhatsApp und Vertraulichkeit passen auch nicht zueinander. Dann frage ich mich aber, wie das passiert, dass du diese Fahrlehrerin über diese abschätzigen Äußerungen informierst und dies dann wieder an den Chef zurückkommt.
Zu Frage 3, die keine Frage ist.
Mieses Betriebsklima, jeder gegen jeden, psychischer Druck und du mittendrin, durchaus auch in dem Sinn, dass du munter mitmischst, statt dich rauszuhalten.
Den letzten Absatz verstehe ich nicht: was heißt das "Erst dann darf ich wieder anfangen"? Es klingt danach, als sei dir derzeit der Arbeitsplatz gesperrt oder so.
Dass du unqualifiziert von Mobbing redest, habe ich oben schon ausgeführt.
Ob du eine Abmahnung bekommst, kannst du in Ruhe abwarten. Anhand des Wortlautes lässt sich dann mehr sagen, aber wahrscheinlich bedeutet sie nur den Ausdruck der Verärgerung, um die du selbst schon weißt.
Dann mit der Bitte um Nachsicht: Deine Darstellung von Situation und Abläufen ist nicht unbedingt gut; kann es sein, dass du Probleme hast mit Schriftdeutsch?
ZitatBedingungen akzeptieren sonst Aufhebung :
Die Überschrift ist mir noch aufgestoßen.
Du hast einen Ausbildungsvertrag und der ist so ganz leicht nicht auszuhebeln, sprich: aufzukündigen. Wenn du also schon zweieinhalb Jahre geschafft hast, sollte es noch möglich sein, den Rest auch noch halbwegs friedfertig zu einem Ende zu bringen.
Du magst Anstoß nehmen am Führungsstil deines Chefs, an seinen Manieren usf. - aber bist du als Azubi in der Position, das und ihn anzugreifen? Ich glaube, dass du dich da verhoben hast, auch wenn das Verhalten des Mannes dich empört.
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Ein Update wäre schön ...
Mach einfach nichts! Erledige deine Pflichten und dann behältst du auch deine Lehrstelle.
Eine Abmahnung lass deinen AG getrost austeilen (die wird ziemlich lächerlich ausfallen mit dieser Begründung) .
Im Fall einer Kündigung musst du aber innerhalb 3 Wochen reagieren. Sollte es dazu kommen, melde dich einfach wieder.
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