Vom Stellvertreter zum Küchenchef

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mr.B23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Stellvertreter zum Küchenchef

Hallo liebe Community ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen !
Folgende Situation :
Ich Arbeite im öffentlichen Dienst zur Zeit als stellvertretender Küchenchef. Ab 1 mai geht der Küchenchef in Elternzeit. Ich übernehme jetzt den Posten des Küchenchefs ab dem Zeitpunkt. Mir wird dafür eine Zulage von 4,5 % gegeben auf mein jetziges Gehalt. Ich finde das zu wenig aber ich weiß nicht auf welcher rechtlichen Grundlage ich das begründen soll?!? Bitte darum um Hilfe wenn ihr wisst was mir da zusteht oder was ich da machen kann!
Meine zweite frage wäre ob mir als Stellvertreter eine höhere Lohngruppe zusteht als bei einem „normalen" Koch. Aktuell befinde ich mich in Gruppe 5 und die bekommt bei uns jeder der neu eingestellt wird als Koch. Deshalb möchte ich einen Antrag auf höher Gruppierung stellen. Da wieder die Frage in welche Gruppe ?!? Der Küchenchef befindet sich in der Gruppe 8. Deshalb würde ich dann einen Antrag für die Gruppe 7 stellen oder sollte ich doch nur die 6 stellen?!? Weiß jemand was mir da zusteht ? Oder überhaupt ?
Bedanke mich schonmal im Voraus für die Infos !

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Ich Arbeite im öffentlichen Dienst zur Zeit als stellvertretender Küchenchef.

Leider verraten Sie nicht, welcher Tarifvertrag für Sie gilt (öffentlicher Dienst - Bund, öffentlicher Dienst - Land, öffentlicher Dienst - Kommune, oder sind Sie kirchlich angestellt?).

Zitat:
Mir wird dafür eine Zulage von 4,5 % gegeben auf mein jetziges Gehalt.

Ob das so korrekt ist, kann man erst sagen, wenn man weiß, unter welchen Tarifvertrag Sie fallen. Und Sie müssten verraten, in welcher Entgeltstufe Sie derzeit sind. (Dass Sie in Entgeltgruppe 5 sind, haben Sie geschrieben, aber welche Stufe ?). Es ist aber durchaus möglich, dass die 4,5 % korrekt sind.

Zitat:
Ich finde das zu wenig aber ich weiß nicht auf welcher rechtlichen Grundlage ich das begründen soll?!?

Im öffentlichen Dienst hat man auf das Anspruch, was im Tarifvertrag steht - nicht weniger, aber auch nicht mehr. *Wenn* die 4,5 % Zulage dem Tarifvertrag entsprechen, dann gibt es keine rechtliche Grundlage, nach der Sie mehr verlangen könnten. *Ob* die 4,5 % Zulage dem Tarifvertrag entsprechen, dafür müssten Sie halt mehr Infos liefern.

Zitat:
Meine zweite frage wäre ob mir als Stellvertreter eine höhere Lohngruppe zusteht als bei einem „normalen" Koch.

Wenn Sie im Bereich des Tarifvertrags "öffentlicher Dienst - Bund" tätig sind: Nein
Andere habe ich mir jetzt nicht angeschaut.

Zitat:
Aktuell befinde ich mich in Gruppe 5 und die bekommt bei uns jeder der neu eingestellt wird als Koch.

Zumindest bei der Bundeswehr ist Entgeltgruppe 5 die Standard-Entlohnung für Köche. Andere habe ich mir jetzt nicht angeschaut.

Zitat:
Deshalb möchte ich einen Antrag auf höher Gruppierung stellen. Da wieder die Frage in welche Gruppe ?!? Der Küchenchef befindet sich in der Gruppe 8. Deshalb würde ich dann einen Antrag für die Gruppe 7 stellen oder sollte ich doch nur die 6 stellen?!? Weiß jemand was mir da zusteht ? Oder überhaupt ?

Im öffentlichen Dienst hat man auf das Anspruch, was im Tarifvertrag steht - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Die Entgeltgruppen sind klar geregelt - das ist gerade nicht Verhandlungssache. Zu jedem Berufsbild gibt es einen Kriterienkatalog, der festlegt, wann welche Entgeltgruppe gezahlt werden muss. Um beim Beispiel Bundeswehr zu bleiben:
EG 5 -> Koch mit abgeschlossener Ausbildung
EG 6 -> Koch mit abgeschlossener Ausbildung, und Aufgaben die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, das von solchen Beschäftigten üblicherweise verlangt werden kann
EG 8 -> Koch mit abgeschlossener Ausbildung, der eine Küche leitet und(!) dabei Vorgesetzter für mindestens einen anderen Koch ist

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Wenn du im ÖD schaffst, wird es auch eine Mitarbeitervertretung geben. Die werden dir das genau erklären können und sollten den TV kennen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Der Fragesteller hat mir per PN ein paar mehr Details verraten.

Danach müsste die Zulage 341.08€ brutto (!) betragen - vorausgesetzt es handelt sich um eine Vollzeitstelle.

Ein Höhergruppierungsantrag allein wegen der Stellvertreter-Funktion ist quasi aussichtslos.

Aussichtsreicher wäre es evtl., wenn Sie Zusatzqualifikationen hätten und damit ein höheres "Ausbildungsniveau" haben als "normale" Köche. Sie müssten dann darlegen, dass Sie Tätigkeiten ausführen, die man nur mit normaler Koch-Ausbildung nicht ausführen könnte, Sie dank Ihrer Zusatzqualifikationen aber schon.

-- Editiert von drkabo am 18.04.2019 23:07

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Die vorrübergehende Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten ist in §14 des Tarifvertrags (klick) geregelt.
Die persönliche Zulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach … § 17 Abs. 5 Satz 1 für Beschäftigte des Bundes ergeben hätte.

Das bedeutet: Für die Zeit, in der Sie die Küchenleitung übernehmen, bekommen Sie den Unterschied zwischen "Küchenleitergehalt" und "Stellvertretergehalt" zusätzlich als Zulage gezahlt. In der Summe bekommen Sie dann tatsächlich das "Küchenleitergehalt".
Wenn Sie jetzt EG5, Stufe 2 haben, entspricht das 2630.06€ brutto bei Vollzeit.
EG8, Stufe 2 (= das Küchenleitergehalt) entspricht 2971.27€ brutto bei Vollzeit.
Der Unterschied sind 341.21€ brutto -> das wäre die Zulage bei Vollzeit. (Im letzten Beitrag habe ich mich wohl um 13ct verrechnet).
Bei Teilzeit ist es dann entsprechend weniger.

Zitat:
Und Höhergruppierung für die Zeit wo der Küchenchef nicht da ist in die eG 8 ist auch sinnlos ?

-> Ja. Weil EG5+Zulage exakt gleich viel ist wie EG8 - wenn die Zulage richtig berechnet wurde.

So, und nun kommt noch ein Pferdefuß: Sind Sie ganz sicher, dass der Küchenleiter die EG8 nur deshalb bekommt, weil er Küchenleiter ist? Oder anders gefragt: Sind Sie ganz sicher, dass Sie auch EG8 bekommen würden, wenn Sie dauerhaft(!) zum Küchenleiter befördert würden?
[Wenn Sie eine dieser Fragen mit "Nein" beantworten müssen, haben Sie ein Problem. Die Zulage richtet sich nämlich nach der Entgeltgruppe, die Sie bekommen würden, wenn man Sie dauerhaft zum Küchenleiter ernennen würde.]

Zitat:
Also gebe ich am besten die Stelle als Stellvertreter ab weil finanziell habe ich nicht davon !?!

-> Schwierig. Im öffentlichen Dienst ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers recht großzügig geregelt. Wenn Ihnen der Arbeitgeber die Aufgabe "Stellvertretung" zugewiesen hat, und Sie diese Aufgabe ablehnen, obwohl Sie für die Aufgabe qualifiziert sind und die Aufgabe auch Ihrer Bezahlung entspricht, könnte das als Arbeitsverweigerung angesehen werden, was letztendlich sogar einen Kündigungsgrund darstellen kann.

Ich rätsle immer noch etwas, in welchem Bereich Sie genau arbeiten: Koch und Tarifvertrag Bund, da fallen mir spontan nur Bundeswehr und Kantinen von Bundesbehörden ein ...

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sprechen Sie die Mitarbeiter- oder Personalvertretung an. Die kann mit Hintergundwissen am besten weiterhelfen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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