Von Anfang an alles nicht ganz rechtens?!?

26. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
SunnyNRW123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Anfang an alles nicht ganz rechtens?!?

Hallo liebe Experten hier im Forum,
Sorry erst einmal für den Betreff aber ich wusste nicht genau, was man dazu bzw zu dem AG noch sagen soll.....

Leider wird der Beitrag sehr lang werden, und entschuldige mich schon mal vor ab, falls irgendetwas zu verwirrend ist, aber ich versuche es trotzdem strukturiert und detailliert rüber zu bringen.
Ich fang einfach mal an :

Mein Freund ist examinierter Altenpfleger. Sein AG gab 9/23 die Insolvenz bekannt. Über den Insolvenzverwalter lief alles top.
Es wurde mitgeteilt, dass eine Teilübernahme von Firma X erfolgen sollte. Laut meines Wissens, bei einer Übernahme, ändern sich die Arbeitsverträge der MA nicht. Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege....

Dann von heute auf morgen kam Firma Y ins Spiel, jedoch legten die potentiellen neuen AG direkt neue Arbeitsverträge auf den Tisch.
Im ersten persönlichen Gespräch stellte sich Firma Y super da, wären vom Vertrag her AVR angelehnt ect. AVR angelehnt ist wenn überhaupt lediglich die Gehaltstabelle bzw das Gehalt bei jedoch mehr Arbeitsstunden als tariflich im AVR festgelegt ist.

Der Vertrag generell liest sich für mich als Leien, als absoluter Müll.
Dieser Vertrag wurde Ende 11/23, wirklich kurz vor dem Letzten, vorgelegt und sollte zum 1.12.2023 in Kraft treten.

Mein Freund und seine Kollegen haben einige Male das Gespräch geführt, das der Vertrag so nicht unterschrieben wird (haben dem AG gesagt, was mit aufgenommen werden soll - wie z. B. Zulagen, und auch monatlich. Gehalt höher) .

Der neue AG machte deutlich Druck auf die MA, das der Vertrag am besten sofort und ohne zu lesen unterschrieben werden soll.

Druck bei den MA war u. A., von wegen die MA wären nicht versichert etc und der Vertrag wäre ja eh nur nur so lapida geschrieben worden, weil es so kurzfristig war und die (heiligen) neuen AG nicht wollten, das soviele MA vor Weihnachten noch arbeitslos werden.

Die Forderungen wie Zuschläge etc wurden mündlich zugesichert.
(im Nachhinein schön doof, das geglaubt zu haben)

Das Gehalt wird laut Vertrag am 15. des Folgemonats gezahlt.
Am 15.01.24 wurde kein Gehalt von 12/23 gezahlt... lediglich ein Abschlag von 1500€ und dieser auch erst um den 23.01 rum.

Begründung vom AG war der Wechsel des Steuerberaters und das die restliche Zahlung zeitnah erfolgen wird.
Der AG wurde mehrfach von meinem Freund angesprochen und gefragt, jedoch bleibt die Zahlung und auch Lohnabrechnung aus. Antwort war immer nur "ich kümmere mich drum"

Am 15.02 kam das Gehalt für Januar, aber keine Nachzahlung für Dezember.
Schreiben(Abmahnung) an den AG mit einer Zahlungsfrist ging raus, auch diese wurde seitens des AG gekonnt ignoriert. Was mein Freund mit der fristlosen Kündigung beantwortete.

Natürlich wurde das Gehalt von 2/24 auch wieder nicht gezahlt, sodas es jetzt von uns eingeklagt wird.
3 Kollegen waren gestern bereits bei der Rechtsantragstelle und haben die Klage protokolliert.
Wir bzw ich als Leie sitze grade zuhause an dem Klage Schreiben. Termin vor Ort kann mein Freund vormittags nicht annehmen bei der Antragstelle wg einem neuen Job und ich darf trotz Vollmacht nicht, weil wir nicht verheiratet sind.

So, das erst mal zur groben Geschichte
- und jetzt zu den eigentlichen Fragen :

1. Gehalt ist laut Vertrag bei 3108, 44€ brutto (laut AVR bei 156 Std monatlich)
Er soll für das gleiche Gehalt jedoch 173 Std. arbeiten.
Laut Umrechnung auf Std Lohn bzw sogar ersichtlich auf der Januar Abrechnung, ist der Std Lohn (brutto 17,96€) und somit unter dem Branchenmindestlohn. (18,50€)
Ist dies überhaupt rechtlich erlaubt????
Wenn nicht, klagt man dann das Gehalt das sich mit 18,50€ die Std. ergibt ein?

2. Im Arbeitsvertrag ist (leider) festgelegt,
das Differenzen der Soll - und Ist - Arbeitszeit der Vergütungsanspruch verringert und nur die geleistete Arbeitszeit bezahlt wird.
(ja, ich weiß , ich hätte den Vertrag auch nicht unterschrieben... )

Arbeitszeit Konto ist ebenfalls im Vertrag mit einer Bandbreite von jeweils +/- 20 Std.

Der Dienstplan ist vorgegeben und die 173 Std. sind garnicht zu erreichen. Im Januar waren es 168,17 Std, und auch nur diese wurden bezahlt.
Für mich liegt da die Schuld beim AG, das der Dienstplan nicht korrekt erstellt wurde.
Wie gesagt, ich bin Leie.
Aber ich würde mir die Differenz auch einklagen wollen?!? Oder nicht?

3. Es wird ja Bruttogehalt eingeklagt.
Was ist aber mit den Zulagen? Die sind steuerfrei.
Führe ich diese Summe in einem extra Punkt im Schreiben auf?
(natürlich wird alles mit Kopien /Beweisen etc belegt)

4. Arbeitsvertrag und Beginn ist der 1.12.23 - auf der Lohnabrechnung steht jedoch 01.01.2024. Muss oder soll man diesen Fehler irgendwo angeben?
Krankenkasse meldete sich bereits Anfang Januar mit Fragen bzw neuen AG und versicherungspflicht, wo bei wir dieses natürlich von unserer Seite aus direkt beantwortet haben. (hoffe der AG von seiner Seite aus auch - wobei ich jetzt einfach mal behaupte, das der AG Geld sparen wollte bei Krankenkasse oder sonst wo und die MA erst später angemeldet hat.) und dies das Datum auf der Abrechnung begründen würde....

Sooooo,ich glaube ich bin fertig und hoffe ich habe euch nicht allzu viel zugemutet mit meinem Text.

Ich freue mich auf eure Antworten und /oder Ratschläge, und hoffe natürlich insgeheim, daß meine Gedankengänge stimmen, vielleicht auch nur teilweise, und nicht alles von mir falsch gelesen und verstanden wird.

Btw. Beim wiederholten lesen des Textes, lässt mich der Gedanke nicht los, daß der AG absichtlich getäuscht und so gehandelt hat.


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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerNeueNutzer
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von SunnyNRW123):
Der neue AG machte deutlich Druck auf die MA, das der Vertrag am besten sofort und ohne zu lesen unterschrieben werden soll.


Man munkelt, es gäbe in der Branche massenhaft Stellenangebote?
Wie kann da der AG Druck machen?

Zitat (von SunnyNRW123):
1. Gehalt ist laut Vertrag bei 3108, 44€ brutto (laut AVR bei 156 Std monatlich)
Er soll für das gleiche Gehalt jedoch 173 Std. arbeiten.


Da muss doch im Arbeitsvertrag ganz konkret stehen, was er für welche Arbeitszeit erhält?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36804 Beiträge, 6199x hilfreich)

Zitat (von SunnyNRW123):
Was mein Freund mit der fristlosen Kündigung beantwortete.
Da hat nun der Ex-AG wegen der Ungeduld deines Freundes vermutlich einen ganz langen Atem.
Zitat (von SunnyNRW123):
Wir bzw ich als Leie sitze grade zuhause an dem Klage Schreiben.
Lohnklage für ausstehenden Lohn?
Vielleicht kann man zu Hause als LAIE abschreiben, was die anderen sich von Experten haben formulieren lassen?
Zitat (von SunnyNRW123):
Aber ich würde mir die Differenz auch einklagen wollen?!? Oder nicht?
Keine Ahnung.
Zitat (von SunnyNRW123):
Muss oder soll man diesen Fehler irgendwo angeben?
Wenn man für Dezember 23 Lohn haben will, sollte man diesen für den Monat auch einklagen.

Ich meine,
-man müsste eher die Klauseln im AV im Wortlaut lesen können als deins
-und auch das, was genau im Dienstplan steht
- ab 12/23 oder 1/24---es wird evtl. vllt. Gründe geben, warum der Dezember nicht zählt bzw. (noch) nicht bezahlt wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
SunnyNRW123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DerNeueNutzer):
Da muss doch im Arbeitsvertrag ganz konkret stehen, was er für welche Arbeitszeit erhält?


Steht ja auch, er bekommt für 173 Std. monatlich ein Gehalt von 3108,44€ brutto.
Die 3108,44€ sind aus der Gehaltstabelle vom AVR. Jedoch ist im AVR eine geringere monatliche Stundenzahl festgelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SunnyNRW123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Lohnklage für ausstehenden Lohn?
Vielleicht kann man zu Hause als LAIE abschreiben, was die anderen sich von Experten haben formulieren lassen?


Bei unserem Arbeitsgericht gibt es eine Musterklage und ja, ich habe von den Kollegen ein Bild der Klage bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SunnyNRW123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich meine,
-man müsste eher die Klauseln im AV im Wortlaut lesen können als deins
-und auch das, was genau im Dienstplan steht
- ab 12/23 oder 1/24---es wird evtl. vllt. Gründe geben, warum der Dezember nicht zählt bzw. (noch) nicht bezahlt wurde.


Laut AV beginnt das Arbeitsverhältnis zum 01.12.23. Einigen Kollegen wurde der Restbetrag gezahlt und einigen nicht. Die Kollegen, wo der Restbetrag noch fehlt haben ebenfalls keine Lohnabrechnung bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 8x hilfreich)

Bist du dir sicher das dein Freund examinierte Fachkraft ist ?!
Bei dr avr bekommt bereits im ersten Jahr knapp 3,5k

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128537 Beiträge, 41000x hilfreich)

Zitat (von SunnyNRW123):
Laut meines Wissens, bei einer Übernahme, ändern sich die Arbeitsverträge der MA nicht. Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege....

Da liegt man falsch, denn es kommt sehr auf die Art der Übernahme an.



Zitat (von SunnyNRW123):
AVR angelehnt ist wenn überhaupt lediglich die Gehaltstabelle bzw das Gehalt

Also stimmt das "angelehnt"...



Zitat (von SunnyNRW123):
Der neue AG machte deutlich Druck auf die MA, das der Vertrag am besten sofort und ohne zu lesen unterschrieben werden soll.

Druck bei den MA war u. A., von wegen die MA wären nicht versichert etc und der Vertrag wäre ja eh nur nur so lapida geschrieben worden, weil es so kurzfristig war und die (heiligen) neuen AG nicht wollten, das soviele MA vor Weihnachten noch arbeitslos werden.

Die Forderungen wie Zuschläge etc wurden mündlich zugesichert.

Schlechtes Zeichen, aber hat man ja schon selber gemerkt ...
Zitat (von SunnyNRW123):
(im Nachhinein schön doof, das geglaubt zu haben)




Zitat (von SunnyNRW123):
Wir bzw ich als Leie sitze grade zuhause an dem Klage Schreiben.

Nun, wenn ein Bildern dem Tauben den Weg erklärt ... ist der Abgrund nicht weit.

Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das für kleines Geld kompetent macht.
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79

Alternativ nimmt man eine der drei anderen Klagen als Vorlage (falls die Verträge identisch sind).



Zitat (von SunnyNRW123):
Was mein Freund mit der fristlosen Kündigung beantwortete.

Hat man denn schon den Schadenersatz für die ungerechtfertigte fristlose Kündigung mit einkalkuliert? Lohnt sich dann überhaupt noch eine Klage?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18743 Beiträge, 6861x hilfreich)

Deine 'grobe Vorgeschichte' ist eher langatmig und in entscheidenden Punkten dann nicht konkret
- Es ist und bleibt unklar, ob es überhaupt ein Betriebsübergang ist. Es fehlt also die Basis.
- Hat denn dein Freund den AV unterschrieben? Das wird an keiner Stelle klar gesagt. Und auch wenn er ihn nicht unterschrieben hat, könnte ein AV zustande gekommen sein, weil er schließlich gearbeitet hat.
- Mit seiner fristlosen Eigenkündigung hat dein Freund eine ziemliche Ungeschicklichkeit abgeliefert und sich ins Unrecht gesetzt. Bei dem Stand ist eine fristlose Eigenkündigung nicht angesagt.

Das Arbeitsgericht erwartet eine schlüssige Darstellung; mit einer derart verquirlten Darstellung von Wichtigem und Unwichtigem plus Belanglosigkeiten werdet ihr nicht punkten.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40655 Beiträge, 14382x hilfreich)

Auch wenn der Betroffene zur Rechtsantragsstelle geht und dort die Klage protokollieren lässt, die Antragsstelle hat keine Rechtsvertreterfunktion. Das dürfen die Rechtspfleger dort gar nicht. Die dürfen das Ganze nur in die richtige Form gießen.

So, jetzt zur Grundfrage: wenn wir einen echten Betriebsübergang haben, dann stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen hier die Vertragsabänderung zustande kam. § 613a BGB ist da durchaus hilfreich. Das wäre deshalb der erste Schritt, weil sich daraus möglicherweise die juristischen Folgerungen ergeben. Wenn man dann zu dem neuen Vertrag kommt, kommen wir zur weiteren Frage: fällt der noch unter den Betriebsübergang oder welchen Charakter hat das alles? Wenn man das vom Gericht überprüfen lassen will, dann sollte man die Klageschrift nicht in Heimarbeit verfassen, sondern das einem Fachmann überlassen.

Wenn man das incl. aller Rechtsunsicherheiten umgehen will (sinnvoll), dann sollte man sich auf die schlichte Abrechnung der geleisteten Stunden beschränken. Dafür sollte das Vorstück der Kollegen reichen, man rechnet den Brutto-Lohn aus, macht diesen geltend, begründet das nur mit den relevanten Fakten und gut ist.

Das auch noch aus einem anderen Grund: man hat wohl selbst fristlos gekündigt. Ob die zögerliche Auszahlung des Gehalts allein diese Aktion rechtfertigt, oder aber eine fristgerechte Kündigung zumutbar war, das kann ich hier nicht abschätzen. Denn es gibt durchaus Rechtsprechung, die bei der Konstellation dieses verneint. Dann kämen nämlich noch mögliche Schadensersatzansprüche auf den AN zu.

Hier haben wir wohl Chaoten auf beiden Seiten. Jedenfalls hat der Ex-AN einen Anspruch auf saubere Abrechnungen, und wann der Steuerberater mal kann oder auch nicht, das interessiert überhaupt nicht, das ist das Problem des AG. Lohnanspruch besteht im Minimum auf der Basis des neuen Vertrages, das sollte man ausrechnen können, das gerichtlich auch wegen der Fristen geltend machen.

Das wäre meine Taktik.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36804 Beiträge, 6199x hilfreich)

Zitat (von SunnyNRW123):
Laut AV beginnt das Arbeitsverhältnis zum 01.12.23.
Nun ja. Wortlaut ist das nicht.
Mündliche Zusagen haben keinen Wert, sind also nicht (erfolgreich) einklagbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SunnyNRW123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Bist du dir sicher das dein Freund examinierte Fachkraft ist ?!
Bei dr avr bekommt bereits im ersten Jahr knapp 3,5k


Ja da bin ich mir sicher, Staatsexamen nach 3 Jahren Ausbildung

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
SunnyNRW123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nun ja. Wortlaut ist das nicht.
Mündliche Zusagen haben keinen Wert, sind also nicht (erfolgreich) einklagbar.


Ein schriftlicher Vertrag liegt vor.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40655 Beiträge, 14382x hilfreich)

Ist doch einerlei, ob er examiniert ist. Die Frage ist, als was er eingestellt ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36804 Beiträge, 6199x hilfreich)

Zitat (von SunnyNRW123):
Ein schriftlicher Vertrag liegt vor.
Was du hier wissen willst und hier *berechnet* haben willst, braucht Wortlaut aus dem Vertrag.
Wer in Anlehnung an AVR in seinem Vertrag stehen hat, muss nicht 3,5k als Vergütung erhalten und wer nicht erkennt, ob es Betriebsübernahme war oder nicht, sollte nicht für Dritte eine Lohnklage zusammenfriemeln...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 8x hilfreich)

Also wenn er tatsächlich examiniert ist, bekommt er mehrere hundert Euro zu wenig und es ist nicht ansatzweise an die AVR angelehnt.

Da wurde ich gar nicht erst über Vertrag diskutieren

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40655 Beiträge, 14382x hilfreich)

Nö, so ist das nicht. Es kommt drauf an, als was er eingestellt ist und natürlich muss er dann auch nur die Position ausfüllen, für die er eingestellt ist und für die er bezahlt ist, keine höherwertige.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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