ich habe zu meiner aktuellen Situation ein Anliegen, seit letzter Woche Montag bin ich krankgeschrieben, da ich auf meiner Arbeitsstelle gemobbt werde und den psychischen Stress nicht stand halten kann. Eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen habe ich bereits mündlich zugesagt bekommen, nun warte ich nur noch auf den Vertrag. Meine Frage nun: kann ich von der Krankheit in den Urlaub gehen ? Oder kann der Arbeitgeber
mir dadurch den Urlaub streichen. Mein Arzt meinte bei meiner Krankschreibung ich müsse einen Rückkehrtag einhalten, nachdem ich ihm gesagt habe das ich ab nächste Woche Montag 3 Wochen Urlaub habe. Im Internet kann ich dazu nicht finden. Gibt es eine solcher Reglung ? Kann der AG meinen Urlaub sonst streichen ? Mir wird schon ganz anders wenn ich dran denke das ich am Freitag nochmal hingehen soll um einen Rückkehrtag einzuhalten.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
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Von Krankheit in den Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
genehmigter Urlaub kann nicht mehr "gestrichen" werden
es spricht auch nichts dagegen, direkt von "AU" in "Urlaub" zu gehen
wenn man besonders gut drauf ist, gibt man dem AG kurz vorher noch Bescheid, man wäre wieder genesen und würde nun den genehmigten Urlaub antreten
es ist ein scheinbar unausrottbares Märchen, daß man nach Krankheit erst wieder die Arbeit angetreten haben müsste, um in Urlaub gehen zu können,
ähnlich dem Märchen, erst nach drei Abmahnungen könnte man gekündigt werden oder ähnliche Geschichten.............
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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
Ja ich habe auch schon in vielen Foren gelesen das es ein Gerücht sei.
Hätte davor auch noch nie davon gehört und fand es recht merkwürdig.
Könnte mir von dem jetzigen AG schon vorstellen das sie zu solchen Mitteln greifen um mir eins reinzuwürgen weil ich nach der letzten Mobbing Aktion nun 2 Wochen krankgeschrieben bin und dann 3 Wochen Urlaub folgen.
Eigentlich kann es mir ja egal sein, da ich zum 01.10 sowieso wechseln werde, trotzdem fühle ich mich einfach nur unwohl bei dem Gedanken. Danke für deine Hilfe.
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Nun ja, bei uns steht im Tarifvertrag ausdrücklich, dass das nahtlose Aneinanderdoppen von Krankheit und Urlaub nicht zulässig ist.
wirdwerden
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Okay, das ist ja interessant.
Also wir haben keinen Tarifvertrag und in meinem normalen Arbeitsvertrag steht auch nichts drin.
Daher gehe ich jetzt davon aus das es bei uns nicht zutrifft.
Da fällt mir ein, das Kollegen von mir auch schon von einer Krankheit direkt in den Urlaub sind.
Ich habe mir nun noch eine AU für morgen geholt und diese meinem AG zukommen lassen.
Mal sehen wie er reagiert.
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quote:
Nun ja, bei uns steht im Tarifvertrag ausdrücklich, dass das nahtlose Aneinanderdoppen von Krankheit und Urlaub nicht zulässig ist.
Ich habe gewisse Zweifel, das diese Klausel eine gerichtliche Auseinandersetzung überleben würde ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
@ Harry van Sell
quote:
Ich habe gewisse Zweifel, das diese Klausel eine gerichtliche Auseinandersetzung überleben würde ...
Rein interessehalber: Woran soll denn die mögliche Unwirksamkeit bei einer tarifvertraglichen Regelung fest gemacht werden?
Wenn man genehmigten Urlaub hat, dann hat man den und der Arbeitgeber kann diesen nicht einfach - auch nicht teilweise - streichen.
Selbst wenn im Bahnhof einer Landeshauptstadt deswegen die Bahnsteige hochgeklappt werden müssen ...
Wenn ich krank bin, dann bin ich krank.
Da kann der AG auch nicht durchsetzen, das ich arbeiten komme.
Wenn Krankschreibung und Urlaub unmittelbar aneinander grenzen, sehe ich keine Möglichkeit, das man dies per vertraglicher Vereinbarung für ungültig erklären könnte.
Denn es wäre nicht zumutbar/durchsetzbar, das der AN krank arbeiten kommt.
Genauso wenig wäre zumutbar/durchsetzbar, das der AN seinen Urlaub nicht antritt (man denke nur an gebuchte Pauschalreisen etc.)
Und was wäre wenn der AN im Urlaub erkrankt? Muss er dann nach Gesundung erstmal für einen Tag wieder nach Hause fahren?
Die Regelungen bezüglich AGB gelten meines Wissens auch für arbeitsrechtliche Vereinbarungen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Nun ja, bei uns steht im Tarifvertrag ausdrücklich, dass das nahtlose Aneinanderdoppen von Krankheit und Urlaub nicht zulässig ist.
Kann man den TV irgendwo einsehen? Wie lautet denn die wörtliche Klausel?
...und wer sind hier die Tarifpartner?
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@ Harry van Sell
quote:<hr size=1 noshade>Die Regelungen bezüglich AGB gelten meines Wissens auch für arbeitsrechtliche Vereinbarungen <hr size=1 noshade>
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr letzter Beitrag auf meine zuvor aufgeworfene Frage abzielte.
Den zitierten Passus verstehe ich dahingehend, dass Sie die AGB Kontrolle auch auf Tarifverträge anwenden wollen. Das geht aber gerade nicht (s. § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB ).
kann es da nicht Probleme wegen der Übergabe geben?
oder gibt es da keinen Anspruch seitens AG bzw. in diesem Fall keinen Bedarf?
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Hallo,
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Nun ja, bei uns steht im Tarifvertrag ausdrücklich, dass das nahtlose Aneinanderdoppen von Krankheit und Urlaub nicht zulässig ist.
Das wäre allerdings eine sehr AN-freundliche Regelung, da sie verhindert, dass der Erholungsurlaub evtl. zur Genesung gebraucht wird. Welcher TV?
In diesem Falle würde ich als AN, der weiterhin krank ist auch weiterhin AUB einreichen, wenn ich genehmigten Urlaub habe. Gerade in dem aufgezeigten Fall wäre evtl. auch eine Reise während der AU angezeigt, wenn sie denn der Genesung dient. Sprich mal mit deinem Arzt.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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