Von Minijob auf Vollzeit

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marcus.klanop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Minijob auf Vollzeit

Hallo 123recht Forum.

Ich Arbeite momentan seit dem 01.07.2019 als Minijobber.

Nun wollte ich ab dem 01.01.2020 zur Vollzeit gehen, in der selben Branche & Firma & die selbe Tätigkeit. Leider hat mein AG das etwas versäumt und die Beiträge Überwiesen als Minijob, kann er mich jetzt noch nachträglich als Vollzeit für den Januar "ummelden" ? bzw das Korrigieren? Eventuell ein Steuerberater? Wenn ich von Minijob auf Vollzeit gehe in der selben Firma und der selben Beschäftigung, steht auf meiner Gehaltsabrechnung dann "Eintritt 01.07.2019" oder muss dann 01.01.2020 stehen? Weil ich bin ja in der Firma seitdem 01.07.2019. Mir würde es viel besser passen wenn da 01.07.2019 steht.

Ich hoffe ihr könnt mir da helfen, es ist für mich sehr wichtig und belastet mich.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Marcus.klanop):
kann er mich jetzt noch nachträglich als Vollzeit für den Januar "ummelden" ? bzw das Korrigieren?
Ja. Dein Arbeitgeber bzw dessen Lohnbüro.
Zitat (von Marcus.klanop):
Mir würde es viel besser passen wenn da 01.07.2019 steht.
Das passt auch. Du bist doch in die Firma am 1.7.2019 eingetreten. Richtig?
Das bleibt auch so, nur die Stunden und der Lohn ändern sich.

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#2
 Von 
Marcus.klanop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok das ist super. Danke!

Ja genau, am 1.07.2019 bin ich da eingetreten.

Muss er dann die DIfferenz die er bis jetzt abgetreten hat noch nachträglich abtreten? Weil Lohnbüro hat er erst neu und ich will den auch nicht so belasten mit sowas, ich würde mich freuen wenn ich da selber mit etwas wissen rangehe und ihn da unterstütze :)

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Was denn abtreten?
Der AG sollte wissen, dass man Änderungen dem Lohnbüro weitergibt und die entspr. Meldungen weitergibt.
Er muss Sozialabgaben leisten, ebenso wie du.
Jetzt für Vollzeit-Arbeit.
Die fehlenden Beiträge benennt man ihm dann schon.
Oder das Lohnbüro klickt auf die enstpr. Taste.

Jedenfalls sind die Nachmeldungen kein Problem. Ist ja grad mal ein Monat...Und noch hast du für Januar gar keinen Lohn erhalten.

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#4
 Von 
Marcus.klanop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich bin es nochmal.

Habe mit meinem AG gesprochen, er sagt das ist möglich, dass ich jetzt noch auf Vollzeit angemeldet werde, aber er sagt dass auf der Lohnabrechnung 01.01.2020 stehen wird. Ist das denn wirklich richtig? Ich würde gerne 01.07.2019 haben, er meinte er wird versuchen das zu regeln.

Aber ist denn von Minijob auf Vollzeit wirklich das Eintrittsdatum anders?

Ich wollte mir gerne etwas Finanzieren, dort wird 1 Lohnabrechnung gebraucht, und wenn dort 01.01.2020 steht kann ich es knicken.

Sollte da 01.07.2019 stehen, und die Finanzierungsbearbeitung will dann noch von November & Dezember die Lohnabrechnung und ich zeige dann 450 Euro als Lohnabrechnung vor, können die dann sagen meine Lohnabrechnung ist gefälscht oder ähnliches weil da Eintritt "01.07.2019" steht?

Es wäre echt cool wenn jemand zu 100% weiß ob es weiterhin beim 01.07.2019 bleibt und dass es kein Problem sein wird im Januar sein erstes Vollzeitgehalt zu bekommen (diese Woche wird das Gehalt ausgezahlt)

Ich bedanke mich bei euch!! :-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Marcus.klanop):
Ich würde gerne 01.07.2019 haben

Dann hätte man sich das zuvor überlegen sollen.

Selbst wenn das ginge, kann man denn mit dem Verlust leben, hat also genug Geld in Reserve um 1-2 Monate kein Gehalt zu bekommen bzw. die dann fälligen Steuern und anderen Abgaben zu zahlen?



Zitat (von Marcus.klanop):
dort wird 1 Lohnabrechnung gebraucht, und wenn dort 01.01.2020 steht kann ich es knicken.

Warum?

Und man glaubt es wäre beeindruckender wenn da dann "Vollzeit" und "450 EUR" Lohn steht?



Zitat (von Marcus.klanop):
Ist das denn wirklich richtig?

Logisch, Vollzeit hat man ja erst zum 01.01. Und die Personalabteilung wird sich hüten einen ab dem 01.07 auf "Vollzeit" anzumelden - zumindest wenn die etwas Ahnung haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Marcus.klanop
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, wenn ich ab dem 01.01.2020 Eintritt habe, dann wird die Bank ja denken ich bin noch in der Probezeit (bin ich nicht..) - einen solventen Bürgen habe ich.

Müsste es denn gehen mit 01.01.2020 Eintritt?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Ob du als Minijober für die Fa. arbeitest oder Vollzeit - an der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit ändert das nix; nicht einmal an deinem Status als Angestellter. Minijob und Vollzeit unterscheiden sich hinsichtlich der Stundenzahl und des Abgabenmodells - das war es aber auch schon.
Beschäftigt bist du nach deinen Angaben seit 01/07/2019.
In Vollzeit nun seit 01/01/2020
Sollte ein AG doch hinkriegen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Marcus.klanop):
Müsste es denn gehen mit 01.01.2020 Eintritt?

Es gibt keinen Eintritt zum 01.01.2020, nur eine Umstellung zum 01.01.2020.

Und ein Mitarbeiter der ein Upgrade von 450 EUR auf Vollzeit erhält, das ist ja eher ein positives Zeichen.



Zitat (von Marcus.klanop):
dann wird die Bank ja denken ich bin noch in der Probezeit

Dieses kann man ja unterbinden, durch erklären und vorlegen von Arbeitsvertrag & Lohnabrechnungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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