Von Vollzeit auf ein GFB Basis(Minijob), ist der Stundenlohn rechtens und gerechtfertigt?

29. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Synth0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Vollzeit auf ein GFB Basis(Minijob), ist der Stundenlohn rechtens und gerechtfertigt?

Hallo,

ich habe evtl. bald vor von meiner Vollzeitstelle in Rewe auf eine GFB Basis zu wechseln(Minijob). Da ich evtl. wenn alles klappen sollte, eine neue Ausbildung anfangen werde.
Vorausgesetzt mein neuer Arbeitgeber ist einverstanden.

Ich selbst bin seit ca. 8 Jahren im Unternehmen beschäftigt und habe mittlerweile einen Stundenlohn von 17,39€ erreicht.

Ich habe vom Betriebsrat erfahren, dass wenn ich mit meinen Stunden, 37,5 Stunden in der Woche runter gehe, also auf eine GFB Basis, dass mein Stundenlohn auch runter geht, auf 12€ noch was.

Ist das überhaupt rechtens und gerechtfertigt?
Und kann man dagegen überhaupt rechtlich vorgehen?

Lg

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6382 Beiträge, 1373x hilfreich)

Zitat (von Synth0):
Ist das überhaupt rechtens und gerechtfertigt?


Von diesem Stundenlohn gibst du NICHTS an Abgaben ab. Das ist steuerfrei

Zitat (von Synth0):
Ich habe vom Betriebsrat erfahren, dass wenn ich mit meinen Stunden, 37,5 Stunden in der Woche runter gehe


Das ist klar, denn du hast ja eine Obergrenze von 520 EUR im Monat

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30357 Beiträge, 5434x hilfreich)

Zitat (von Synth0):
dass mein Stundenlohn auch runter geht, auf 12€ noch was.
Nein, deine Stundenzahl wird runter gehen, denn du kannst als gfB/Minijobber nur maximal 520,- monatlich, d.h. brutto=netto verdienen.
Rechne dir aus, wie viele Stunden du dafür pro Monat arbeiten müsstest.

Als gfB/Minijobber müsstest du dich evtl. selbst freiwillig krankenversichern.
Frag den neuen AG, ob du sv-pflichtig ausgebildet/beschäftigt wirst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Synth0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe im Internet gelesen, dass das Bundesarbeitsgericht ein Urteil gegeben hat, dass Minijobber gleichzustellen sind wie ein Vollzeit Mitarbeiter. Es ging darum, dass jemand weniger Stundenlohn bekommen hat als ein Vollzeit Mitarbeiter.

https://magazin.minijob-zentrale.de/gleicher-lohn-im-minijob/

In meinen Fall habe ich ja die Qualifikation wie ein Vollzeit Mitarbeiter, wenn ich mit den Stunden in der Woche runter gehe. Ich habe 8 Jahre Berufserfahrung und eine abschlossene Berufsausbildung im Verkauf.

Mir hat nen Kollege persönlich gesagt, dass "Die Gleichstellung" gilt nicht bei
der Verhandlung von Verdiensten.
Er meinte was von Verhandlungsfreiheit

Stimmt es oder gilt eher das Urteil?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39200x hilfreich)

Zitat (von Synth0):
Ist das überhaupt rechtens und gerechtfertigt?

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Synth0):
Und kann man dagegen überhaupt rechtlich vorgehen?

Klar.
Neben ein paar anderen Hürden, muss man dann halt nur überlegen, wie man es sinnvoll wegargumentiert bekommt, dass man diese vertraglichen Vereinbarung so unterschreiben hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 506x hilfreich)

Die andere Frage, die man sich stellen sollte ist: Bietet mir dein AG den Minijob an, wenn er mich dafür weniger Stunden einsetzen kann, als wenn er einen anderen Minijobber mit 12 € einstellen kann ;-)

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30357 Beiträge, 5434x hilfreich)

Zitat (von Synth0):
dass Minijobber gleichzustellen sind wie ein Vollzeit Mitarbeiter.
Ja, das ist so, deshalb hat der Kläger auch vorm BAG gewonnen. Sein AG hatte ihm viel weniger pro Stunde gezahlt--- das war rechtswidrig.
Lies doch in deinem Link den Absatz mit dem Minijob. Minijobber müssen Minijob-Grenze beachten

Du hast deinen Betriebsrat vermutlich falsch verstanden.

Du würdest den gleichen Stundenlohn von 17,39€ bekommen.
Du würdest auch den Urlaubs- und den Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfalle behalten.
---> wenn dein rewe-AG dir den Minijob gibt.

Zitat (von Synth0):
In meinen Fall habe ich ja die Qualifikation wie ein Vollzeit Mitarbeiter,
Ja, stimmt. Die nimmt dir niemand. Du brauchst sie aber nur wenige Stunden pro Monat einsetzen, weil du viel weniger Stunden arbeiten willst. Deshalb bekommst du monatlich viel weniger Euro.

Verstehst du den Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundenzahl?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39200x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du würdest den gleichen Stundenlohn von 17,39€ bekommen.

Das sah das Gericht aber ganz anders ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 506x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, das ist so, deshalb hat der Kläger auch vorm BAG gewonnen. Sein AG hatte ihm viel weniger pro Stunde gezahlt--- das war rechtswidrig.


Nur ist die Situation wirklich vergleichbar?

Im Urteil ging es um Rettungssanitäter, die ihre Stunden sozusagen frei wählen dürfen. Im Normalfall werden die Minijobber ja nach Bedarf des Betriebs eingesetzt und suchen sich ihre Arbeitszeiten nicht unbedingt selbst aus.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30357 Beiträge, 5434x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sah das Gericht aber ganz anders ...
o.k.
Zitat (von ratlose mama):
Nur ist die Situation wirklich vergleichbar?
wohl nicht.

Dann ganz ohne unpassendes Urteil des BAG ??

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Synth0
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

#Anami
Mein Betriebsrat aus meinen Bezirk, hat mir am Telefon gesagt. Wenn ich mit meinen Stundenanzahl im Monat runter gehe bzw. auf die GFB Basis, dann geht auch automatisch mein Stundenlohn runter.
Auf 12€ noch was.




Und jetzt bin ich immer noch unschlüssig:
Hat mein aktueller AG (Rewe) das Recht mir weniger Stundenlohn zu zahlen, (Von 17,39 auf 12€ noch was) wenn ich mit mein Stundenanzahl im Monat runter gehe auf GFB Basis(Minijob)?



Und:
Sicherlich müsste ich dann so arbeiten, dass ich nicht über 520€ komme, wenn dieser Stundenlohn bei 17,39€ liege als GFB Basis(Minijob)

Bei Rewe hat man die Möglichkeit auf GFB Basis(Minijob) zu arbeiten.


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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30357 Beiträge, 5434x hilfreich)

@TE:
ICH würde meinen Betriebsrat nochmal fragen und dann auch die gesetzliche Grundlage für seine Aussage wissen wollen. Der denkt sich das nicht aus. Und 12,- sind gesetzl. Mindestlohn...

Zitat (von Synth0):
Bei Rewe hat man die Möglichkeit auf GFB Basis(Minijob) zu arbeiten.
Ja, bei meinem auch, bei den anderen Supermärkten auch. Längst nicht alle arbeiten in Vollzeit und längst nicht alle sind ausgebildete Verkäufer.
Man kann den AG wegen des Minijobs fragen. Das tut nicht weh.

Dass du als gfB aber nur durchschn. max. 520,- monatlich bekommen würdest, ist inzwischen schon ganz klar?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39200x hilfreich)

Zitat (von Synth0):
Wenn ich mit meinen Stundenanzahl im Monat runter gehe bzw. auf die GFB Basis, dann geht auch automatisch mein Stundenlohn runter.

Dann gibt es entweder eine rechtswirksame Vereinbarung dazu oder der BR hat sich noch nicht mit dem Urteil des BAG beschäftigt.



Zitat (von Synth0):
Hat mein aktueller AG (Rewe) das Recht mir weniger Stundenlohn zu zahlen, (Von 17,39 auf 12€ noch was) wenn ich mit mein Stundenanzahl im Monat runter gehe auf GFB Basis(Minijob)?

Immer noch in Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(730 Beiträge, 328x hilfreich)

Du solltest einen Teilzeitantrag stellen und schauen was passiert.

Ich denke vieles ist auch davon abhängig, ob deine neue Tätigkeit sich von der bisherigen unterscheidet. Wenn du aktuell z.B. Filialleiter bist, wirst du das als Minijobber wohl nicht mehr sein. Damit wäre auch eine andere Bezahlung nachvollziehbar. Bist und bleibst du Kassierer, sehe ich wenig Spielraum. Es wäre aber auch zu hinterfragen, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet.

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