Von einer Bestellung zur Fachkraft zurücktreten

6. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go643532-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Von einer Bestellung zur Fachkraft zurücktreten

Hallo zusammen,

ich bin seit ca. 9 Jahren im Unternehmen tätig. Vor ca. 2 Jahren wurde ich zur verantwortlichen Elektrofachkraft durch meinen Arbeitgeber bestellt.

Von dieser Bestellung würde ich gerne aus verschiedensten Gründen zurücktreten. Ist dieses ohne weiteres möglich?

Vielen Dank

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16799 Beiträge, 6285x hilfreich)

Zitat (von go643532-11):
Von dieser Bestellung würde ich gerne aus verschiedensten Gründen zurücktreten. Ist dieses ohne weiteres möglich?

Das sind 2 Fragen: a) ist es möglich zurück zu treten und b) 'ohne weiteres'.
'Bestellung' verstehe ich im Grunde als 'aufs Auge gedrückt' - jedenfalls hast du es nicht angestrebt.
'Zurücktreten' könnte ein einfaches Schreiben bedeuten, aber auch eine Teilkündigung.
Vor allem ist mir vor eine Beantwortung deiner Frage unklar, was die 'Bestellung zur verantwortlichen Elektro-Fachkraft' bedeutet und sich auswirkt bzw. ausgewirkt hat - ggf. muss dergleichen dann auch rück-abgewickelt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go643532-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

doch ich habe die Bestellung angestrebt und auch unterschrieben, vor 2 Jahren. Habe diese "Mehr"verantwortung auch gerne übernommen. Es gab auch ein paar Benefits seitens des Arbeitgebers, Dienst Kfz usw..

Der Aufgabenbereich umfasst die Regelmäßige Schulung der andere Elektrofachkräfte im Unternehmen, sowie Überwachungs- und Kontrollfunktionen was den Bereich der Elektrischen Sicherheit (Umsetzung von Normen und Vorschriften) angeht.

Jetzt sehe ich mich aber aus beruflichen und privaten Gründen nicht mehr in der Lage dieses "Mehr" an Verantwortung zu tragen. Es geht hier nicht ums Geld oder sonstiges. Die Gesamtsituation passt einfach nicht mehr.

Der letzte Ausweg wäre einfach zu kündigen, dann fällt die Verantwortung an den Geschäftsführer zurück.

Mir wäre ein wenig radikalerer Schritt natürlich lieber. Daher die Frage wie es rechtlich aussieht. Kann ich von dieser Bestellung einfach zurücktreten und meinem GF mitteilen das ich dieses Aufgabefeld nicht mehr übernehmen kann/möchte? Oder muss ich hierfür eine Teilkündigung der Bestellung vornehmen?

Habe dazu bisher nichts konkretes gefunden.

Vielen Dank.

-- Editiert von User am 6. September 2023 10:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16799 Beiträge, 6285x hilfreich)

Danke für die Ausführungen.
Klar geworden ist, dass diese Funktion für die Firma Bedeutung hat - diese Aufgabe muss besetzt sein.
Mit einer einfachen Erklärung ' ... gebe ich den Auftrag zurück' wird es schwierig.
- M.E. wirst du das Gespräch mit der GL suchen müssen, um die Kontinuität zu sichern.
- Für dich selbst wird zu klären sein: was bleibt, wenn diese Funktion wegfällt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46676 Beiträge, 16549x hilfreich)

Zitat (von go643532-11):
Kann ich von dieser Bestellung einfach zurücktreten


Nein

Zitat (von go643532-11):
nd meinem GF mitteilen das ich dieses Aufgabefeld nicht mehr übernehmen kann/möchte?


Das kannst Du ihm natürlich mitteilen. Daraufhin wird der GF dann etnscheiden, ob er Dich von dieser Aufgabe entbindet.

Zitat (von go643532-11):
Oder muss ich hierfür eine Teilkündigung der Bestellung vornehmen?


Eine Teilkündigung ist nach meiner Auffassung nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116137 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat (von go643532-11):
Ist dieses ohne weiteres möglich?

Vermutlich nicht, denn man ist ja nicht Präsident im Hühnerzuchtverein, sondern ist eine vertragliche Verpflichtung eingegangen.

Eventuell ist eine Teilkündigung möglich, falls eine einvernehmliche Abberufung scheitern sollte.


Insofern müsste man erst mal prüfen, was die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. dazu hergeben.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.509 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.182 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen