Von internem zu externen Mitarbeiter

16. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
xCordeliax
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Von internem zu externen Mitarbeiter

Hallo liebe Community. Ich war 6 Monate über eine Agentur bei meinem AG beschäftigt. Dann wurde ich für 2 Jahre befristet eingestellt und nun soll ich wieder 6 Monate über die Agentur arbeiten. Es ist immer die gleiche Tätigkeit und das nahtlos. Ist das rechtens oder kann ich meine Entfristung einklagen?

Vg Cordelia

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Meine Vermutung: Derzeit könnte es noch zu früh sein für eine Entfristungsklage; obwohl ziemlich klar ist, dass diese Praxis "kreativ" mit der Befristung umgeht. Spannend würde es in dem Fall, wenn es später wieder zurück gehen sollte zu diesem AG.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von xCordeliax):
Ist das rechtens oder kann ich meine Entfristung einklagen?

In Ermangelung jedweder relevanter Details nicht serös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.697 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.