Vordatierte betriebsbedingte Kündigung - wozu?

18. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kerstinchen
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 142x hilfreich)
Vordatierte betriebsbedingte Kündigung - wozu?

Hallo,

habe in der Suche leider nichts gefunden, was mir weiter helfen würde. Deswegen nun hier mein Anliegen.

Seit Anfang des Jahres bin ich krankgeschrieben. Erste harmlose Verdächtigungen sind leider zu einer ausgewachsenen Krankheit geworden.

Seit 95 arbeite ich in der Firma, die mir jetzt eine vordatierte betriebsbedingte Kündigung angeboten hat, nachdem ich vergessen hatte, die letzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zuzusenden.

Eigentlich hätten sie das Recht dazu gehabt, mich fristlos zu kündigen.

Die Vorgeschichte ist die, dass mir die Geschäftsleitung schon im März eine Änderungskündigung unter die Nase hielt, die ich bis jetzt nicht unterschrieben habe, die aber ab dem 1.8 greifen soll.

Da ich nicht absehen kann, wann ich wieder gesund werde und ich ehrlich gesagt auch keine Lust habe, zu viel schlechteren Kontitionen eingestellt zu werden,
wäre es mir Recht, wenn sie mich kündigen und ich mich erst einmal auf meine Genesung konzentrieren kann.

Was erreicht die Firma in meinen Fall, mit einer vordatierten, betriebsbedingten Kündigung?

Vielen Dank für die Hilfe :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
was ich mir vorstellen kann wäre eine rückdatierte Kündigung. Das spart die längere Kündigungsfrist. Aber Vorsicht, das könnte bei der Meldung bei der Agentur für Arbeit ins Auge gehen.
Ich würde mich auf derartige Schiebereien nicht einlassen. Wenn deine Firma dich betriebsbedingt kündigen will, so muss sie das auf dem gebotenen Weg tun.
Eine krankheitsbedingte Kündigung (wäre in deinem Fall evtl. auch möglich) scheinen sie zu scheuen. Eine verspätete AU-Bescheinigung ist hier keinesfalls ein Grund zur fristlosen Kündigung, das ist wohl eher eine Finte des AG.
Die Änderungskündigung musst du nicht akzeptieren, hier würde ich eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen, ähnlich sieht es bei der betriebsbedingten K. aus.
Gesund werden kann man auch ungekündigt ;)
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Eigentlich hätten sie das Recht dazu gehabt, mich fristlos zu kündigen.


Warum das - weil einmal vergessen wurde die AU-Bescheinigung abzugeben?

quote:
Die Vorgeschichte ist die, dass mir die Geschäftsleitung schon im März eine Änderungskündigung unter die Nase hielt, die ich bis jetzt nicht unterschrieben habe, die aber ab dem 1.8 greifen soll.


Eine Kündigung bedarf keiner Unterschrift. Bei einer Änderungskündigung sieht es nicht anders aus.
Wenn Dir im März eine Änderungskündigung "unter die Nase" gehalten wurde und Du hast den neuen geänderten Vertrag (ob mit oder ohne Vorbehalt der Änderungsschutzklage) nicht angenommen, so ist das Arbeitsverhält zum Kündigungszeitpunkt beendet.
Daher würde ich mich mal gedanklich darauf vorbereiten ab dem 1.8. arbeitslos zu sein. Oder meinst Du einen Änderungsvertrag?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wie eine Kündigung datiert ist, das ist doch völlig wurscht. Entscheidend ist, wann sie beim Arbeitnehmer eingegangen ist und ob ab Zugang die Kündigungsfrist eingehalten ist. Und das wars.

wirdwerden

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#4
 Von 
Kerstinchen
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 142x hilfreich)

Hallo :)

Danke für die Antworten.
Mich wurmt hat, dass sie von einer vordatierten, betriebsbedingten Kündigung sprachen.
Rückdatieren würde eigentlich noch mehr Sinn machen - aber unter vordatieren kann ich mir einfach nichts vorstellen.

Was soll denn das heißen?
Was würde das Arbeitsamt davon halten?
Das macht mich stutzig.

Morgen rufe ich meine Anwältin an und frage nach, was das wohl soll.




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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Es gibt definitiv keinen Grund, zu der Frage auch noch Ihre Anwältin rätseln zu lassen. Die wird Ihnen, wie hier wohl keinen wundern wird, auch erzählen, dass das:
a. Nicht nachvollziehbar ist und
b. rechtwidrig
und dass
c. Kündigungen nicht angeboten, sondern ausgesprochen werden.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen will, soll er das tun. Der hier wohl[color=green]einzige legale Weg ist eine fristgerechte Kündigung[/color]



-- Editiert altona01 am 19.06.2014 21:55

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Ein Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung wäre auch noch möglich.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Okay, stimmt, das wäre auch ein Weg. Es gibt also nicht nur einen legalen ;)

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