Guten Tag zusammen,
ist der Arbeitgeber gestzlich dazu verpflichtet an Heiligabend oder Sylvester Lohnzuschläge zu zahlen. Es geht nicht um den öffentlichen Dienst. Ist es richtig, dass für die Arbeit nach 12 Uhr ein gesetzlicher Mindestzuschlag vorgeschrieben ist? Wenn ja, wie hoch ist er?
Gruß
Vorfesttage
15. November 2004
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2004 | 18:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorfesttage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. November 2004 | 15:56
Von
Status: Praktikant (782 Beiträge, 139x hilfreich)
ich denke nein. das sind normale arbeitstage.... es wird nur unterschiedlich gehändelt, ob du für den 24.12. und 31.12. je einen Tag Urlaub einreichen musst oder insgesamt nur einen.
aber zuschläge......davon habe ich noch nie etwas gehört. bin gespannt, ob jemand mehr weiß.
grüße
#2
Antwort vom 16. November 2004 | 18:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
Gesetzlich gesehen sind sowohl Heiligabend, als auch Silvester ganz normale Arbeitstage. Nur im Einzelhandel ist die Ladenöffnungszeit an diesen beiden Tagen eingeschränkt.
Gesetzlich festgeschriebene Zuschläge gibt es aber auch für Feiertage nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. November 2004 | 00:23
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Wenn Ihr Arbeitgeber an keinen Tarifvertrag gebunden ist,
sind diese beiden Tage normale Arbeitstage, wie hier schon geschrieben wurde.
Und jetzt?
Schon
266.960
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen