Vorfesttage

15. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
bjoernmuehle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorfesttage

Guten Tag zusammen,

ist der Arbeitgeber gestzlich dazu verpflichtet an Heiligabend oder Sylvester Lohnzuschläge zu zahlen. Es geht nicht um den öffentlichen Dienst. Ist es richtig, dass für die Arbeit nach 12 Uhr ein gesetzlicher Mindestzuschlag vorgeschrieben ist? Wenn ja, wie hoch ist er?

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

ich denke nein. das sind normale arbeitstage.... es wird nur unterschiedlich gehändelt, ob du für den 24.12. und 31.12. je einen Tag Urlaub einreichen musst oder insgesamt nur einen.

aber zuschläge......davon habe ich noch nie etwas gehört. bin gespannt, ob jemand mehr weiß.


grüße

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Gesetzlich gesehen sind sowohl Heiligabend, als auch Silvester ganz normale Arbeitstage. Nur im Einzelhandel ist die Ladenöffnungszeit an diesen beiden Tagen eingeschränkt.

Gesetzlich festgeschriebene Zuschläge gibt es aber auch für Feiertage nicht.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wenn Ihr Arbeitgeber an keinen Tarifvertrag gebunden ist,
sind diese beiden Tage normale Arbeitstage, wie hier schon geschrieben wurde.

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